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04.06.2008, 09:11 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
@Maja:
Für das Thema dieses Threads, das du in recht verständlicher Weise ausgeführt hast, ist es aber nichtsdestotrotz falsch zu behaupten, irgendeiner dieser (Ver-)Käufe sei illegal. Zumindest, wenn es als Tatsache dargestellt wird.
Ich war anscheinend nicht der einzige, der dies richtigstellen wollte.

Und nein, Fangfragen sind keine Argumente, regen aber manchmal zum Nachdenken an. Manchmal erzeugen sie aber auch nur eine Abwehrreaktion...

--
Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker

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04.06.2008, 16:20 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@DrNOP:

So lange dazu keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, ist es weder falsch noch richtig zu behaupten, es wäre illegal. Schach! :P

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05.06.2008, 09:08 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
@Maja:
Ich habe doch keine Lust, ellenlange Posts zu verfassen - ich will die Leute ja nicht langweilen und mich selbst ja auch nicht. :P

Also:
Keine höchstrichterliche Rechtsprechung -> es ist noch niemand verurteilt worden -> es ist nicht verboten -> alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

Außer, man geht als braver Deutscher tatsächlich davon aus, daß alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten ist.
--
Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker


[ Dieser Beitrag wurde von DrNOP am 05.06.2008 um 12:11 Uhr geändert. ]

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05.06.2008, 13:45 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von DrNOP:

Also:
Keine höchstrichterliche Rechtsprechung -> es ist noch niemand verurteilt worden -> es ist nicht verboten -> alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

Außer, man geht als braver Deutscher tatsächlich davon aus, daß alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten ist.


FULL ACK

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05.06.2008, 15:23 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von DrNOP:
Also:
Keine höchstrichterliche Rechtsprechung -> es ist noch niemand verurteilt worden -> es ist nicht verboten -> alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

Außer, man geht als braver Deutscher tatsächlich davon aus, daß alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten ist.


Demnach wäre Körperverletzung also völlig in Ordung, wenn deswegen noch niemand verurteilt worden wäre. Natürlich, dieser Vergleich hat Pflegestufe III. Ich bin es allerdings nicht, der hier eine so simple, verallgemeinert Denkweise an den Tag legt und anderen das Denken verbieten will.

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05.06.2008, 18:43 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
@Maja:
Körperverletzung war lange Zeit nicht nur völlig in Ordnung, sondern auch ein Mittel zur Erziehung, Stichwort Züchtigung.

Wenn dir also was erlaubt wird ist dir das eigene Denken verboten? Ohne Verbote kannst du anscheinend nicht leben, andernfalls wäre mir diese Schlußfolgerung wirklich zu verquer. Du mußt ja keineswegs alles tun, was erlaubt ist. Es gibt auch genügend Dinge die ich noch nicht getan haben, obwohl sie mir erlaubt wären.

Und ob du meinst, daß ich so simpel denke wie ich schreibe ist mir an sich wurscht. Nur hab' ich halt wirklich keine Lust, mich in den Reigen derer zu begeben, die mit einem Post eine ganze Forumsseite belegen können.
--
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05.06.2008, 19:58 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von DrNOP:
Körperverletzung war lange Zeit nicht nur völlig in Ordnung, sondern auch ein Mittel zur Erziehung, Stichwort Züchtigung.


Ich gehe davon aus, das ist satirisch gemeint. Trifft aber so oder so genau das, was ich zum Ausdruck bringen will.

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09.06.2008, 10:23 Uhr

rbn
Posts: 2001
Nutzer
Hmmm ... interessant wohin so eine Diskussion doch führen kann ... ;) *lol*

Jedenfalls habe ich aufgrund der Beiträge hier nicht vor mir so ein Gehäuse zu holen. Zur Not, wenn alle Stricke reißen, muss Linux herhalten ...

Inzwischen habe ich durch viel Glück auch schon ein Gehäuse von Ebay ersteigert für 10,00 Euro. Ein Netzteil habe ich noch und auch 1GB DDR2 Speicher (Mist, dass die Boards dafür so teuer sind).

Von einem Freund habe ich eine Tastatur im Tausch für meine alten Boxen bekommen. Und er hat sogar noch einen Joystick oben drauf gelegt. Ne alte Maus habe ich auch noch eine oder zwei.

Muss mal schauen, wie es weitergeht ...

Leider hat mein Monitor am WE angefangen den Geist aufzugeben, glaube ich. So ein Mist. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir das Gehäuse gespart ... grrr ...

Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus ... und zwar ist das Bild zusammengegangen und war komplett in einem schmalen vertikalen Streifen in der Mitte des Monitors ...

Danach habe ich ganz schnell ausgemacht und bis jetzt geht wieder alles einwandfrei.

Ich habe bei Ebay einen Monitor wie meinen gesehen, der nur noch einen weißen vertikalen Streifen in der Mitte zeigt. Der Verkäufer schreibt, dass jemand der sich mit dem Monitor auskennt, wohl den Fehler leicht reparieren kann. Weiterhin könnte es sich um eine kalte Lötstelle handeln ... Mehr weiß ich leider auch nicht ...

Hat da vielleicht jemand nen Tipp?

Achja, es handelt sich um einen "iiyama Vision Master Pro 510".

rbn

--
Marketing.
Modern.
Mittelständisch.

http://www.rhein-sieg-design.de

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02.10.2008, 09:51 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
Nutzer
Leute,

einen Denkfehler entdecke ich hier durchgehend in diesem Thread. Ein Key einer Windows-Version von irgendeinem Gehäuse bringt nicht wirklich viel, mal ganz unabhängig davon ob es legal ist oder nicht. Habe hier in einem Beitrag gelesen: "...Man braucht nur mal durch einen Elektronikmarkt gehen und sich von dort die Keys an den Gehäusen abzuschreiben...". Was will man mit diesen Keys anfangen??? Sie werden nicht auf euren Kisten zu Hause funktionieren! Diese Keys sind meist mit Recovery-Versionen des Betriebsystems verknüpft, die eh nur auf diese spezielle Bauart des Computers greifen würden.

Ihr könnt es gern mal ausprobieren. Es klappt nicht.

Auch das Beispiel mit dem ersteigern eines Gehäuses mit Key-Aufkleber bei Ebay wird einem nicht weiterhelfen, wenn der Key zu einer Recovery-Version von Windows gehört. Sie funktioniert eh nur auf einer bestimmten Rechnerkonfiguration.

Anders verhält es sich natürlich mit Key-Aufklebern einer gesondert erworbenen Windowslizenz, die nicht an eine bestimmte Hardwarekonfiguration gebunden sind. Dieser Key ist eben nicht nur auf einer bestimmten Rechnerkonfiguration lauffähig. Aber Wer bitte ist schon so dämlich und würde den Key-Aufkleber auf ein Gehäuse kleben?!

Gruß
Der Schaumstoffregistrator
--
<<<~~~| Schaumstofflumpi |~~~>>>


[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 02.10.2008 um 09:55 Uhr geändert. ]

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02.10.2008, 10:35 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von Schaumstofflumpi:
Leute,

einen Denkfehler entdecke ich hier durchgehend in diesem Thread. Ein Key einer Windows-Version von irgendeinem Gehäuse bringt nicht wirklich viel, mal ganz unabhängig davon ob es legal ist oder nicht. Habe hier in einem Beitrag gelesen: "...Man braucht nur mal durch einen Elektronikmarkt gehen und sich von dort die Keys an den Gehäusen abzuschreiben...". Was will man mit diesen Keys anfangen??? Sie werden nicht auf euren Kisten zu Hause funktionieren! Diese Keys sind meist mit Recovery-Versionen des Betriebsystems verknüpft, die eh nur auf diese spezielle Bauart des Computers greifen würden.

Ihr könnt es gern mal ausprobieren. Es klappt nicht.

Auch das Beispiel mit dem ersteigern eines Gehäuses mit Key-Aufkleber bei Ebay wird einem nicht weiterhelfen, wenn der Key zu einer Recovery-Version von Windows gehört. Sie funktioniert eh nur auf einer bestimmten Rechnerkonfiguration.

Anders verhält es sich natürlich mit Key-Aufklebern einer gesondert erworbenen Windowslizenz, die nicht an eine bestimmte Hardwarekonfiguration gebunden sind. Dieser Key ist eben nicht nur auf einer bestimmten Rechnerkonfiguration lauffähig. Aber Wer bitte ist schon so dämlich und würde den Key-Aufkleber auf ein Gehäuse kleben?!


Hm, es stimmt schon, daß es versch. Key Wellen gibt. Aber ganz so eng ist das Feld nicht gefächert.
Ein abgeschriebene OEM Version eines Keys aus dem MM funktioniert auch locker mit einer im Laden gekauften OEM CD.

In Deinem Artikel ist jetzt viel Vorurteil enthalten...

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02.10.2008, 11:14 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
Nutzer
Okay, für die Vorurteile möchte ich mich entschuldigen. Habe die Sach vielleicht ein wenig überspitzt dargestellt.

Allen ein schönes langes und flockiges Wochenende!

Gruß
Schaumstoffgebläse
--
<<<~~~| Schaumstofflumpi |~~~>>>


[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 02.10.2008 um 11:15 Uhr geändert. ]

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02.10.2008, 17:26 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Schaumstofflumpi:
..., wenn der Key zu einer Recovery-Version von Windows gehört. Sie funktioniert eh nur auf einer bestimmten Rechnerkonfiguration.

Es gibt keine "Recovery"-Keys. Die Windows Produktkeys von denen Du sprichst, sind normale OEM-Keys von Microsoft. Diese Keys sind nicht an bestimmte Hardware gebunden. Eine dingliche Bindung von Software an bestimmte Hardware / Computer ist gemäß eines Urteils des BGH nicht erlaubt. Microsoft hätte das gern, sie dürfen es aber zumindest in Deutschland nicht so machen.

Was ggf. nur auf einer bestimmten Rechnerkonfiguration funktioniert, ist die Installation einer Recovery-Umgebung. Das hat etwas mit Lizenzen für Sofware von anderen Anbietern als Microsfot zu tun, die ebenfalls Bestandteil der Recovery-Umgegung sind. Computerhersteller haben ihre Recoveries früher gern mit Festplatten oder Codes im BIOS verdundelt, um ein Weiterverbreiten der vorinstallierten Anwendungen zu verhindern. Das führte dazu, dass eine Wiederherstellung des Auslieferungszustandes (Neuinstallation) nach Austausch der Festplatte oder nach BIOS-Update nicht mehr möglich war. Davon wird inziwschen in der Regel abgesehen. Hat wohl zu hohe Supportkosten verursacht.
Zitat:
Aber Wer bitte ist schon so dämlich und würde den Key-Aufkleber auf ein Gehäuse kleben?!
Wenn ich Rechner für andere einrichte, klebe ich den Aufkleber immer auf das Gehäuse. Aus einem ganz einfachen Grund. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Leute bei Bedarf das Gehäuse des Computer nicht wiederfinden, ist relativ gering.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 02.10.2008 um 17:27 Uhr geändert. ]

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02.10.2008, 17:35 Uhr

Palgucker
Posts: 1342
Nutzer
@ Maja

Zitat:
...dass die Leute bei Bedarf das Gehäuse des Computer nicht wiederfinden, ist relativ gering.

Das ist wohl richtig. ;) Aber mein Bauchgefühl sagt mir, das der Aufkleber bei der Orginal-CD besser aufgehoben ist. Und wer die nicht wiederfindet, naja?

Gruß Palgucker

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02.10.2008, 18:00 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Palgucker:

Da der Datenträger nicht zwingend ein Original sein muss, ist mir der Key an einer nach menschlichem Ermessen von Abnutzungserscheinungen wenig belasteten Stelle am Gehäuse lieber, als eine CD/DVD die mit Key verschwindet. Denn wenn es drauf ankommt, finden viele meiner Erfahrung nach Beides nicht wieder, wenn Beides zusammen aufbewahrt wurde.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 02.10.2008 um 18:01 Uhr geändert. ]

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02.10.2008, 19:08 Uhr

Begeisterter_Amiga_User
Posts: 665
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Eine dingliche Bindung von Software an bestimmte Hardware / Computer ist gemäß eines Urteils des BGH nicht erlaubt. Microsoft hätte das gern, sie dürfen es aber zumindest in Deutschland nicht so machen.


daher muss man dazu sagen das microsoft das deutsche gesetz umgeht indem es mit der aktivierung eine hardwarehashid erstellt und das ist dann deine bindung des betriebssystems an die hardware ich habe es schon mehrfach gehabt das ich extra bei microweich anrufen muste weil mir ne platte kaputt gegangen ist und das windowssystem der meinung war meine lizenz is ungültig und kann net über internet freigeschalten werden da zu viele veränderungen an der hardware vorgenommen wurden das die hash net ma annähern übereinstimmt und ich müsse diese von microsoft neu bestätigen lassen

dagegen das lizenzgeber also in dem falle microsoft ihr produkt schützen vor ungebetener vervielfälltigung kann ein deutsches gericht nichts machen bzw wenig ausrichten.

man ist um windows nutzen zu können darauf angewießen sein produkt was man von microsoft hat bei eben jenen innerhalb der 30 tage die man zur verfügung gestellt bekommt um es zu testen zu aktivieren ansonsten erlöschen die nutzungsrechte.

das ist von microsoft so vorgesehen und damit verstoßen sie nicht gegen geltendes recht.

siehe auch --> http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_Urheberrecht_und_verwandte_Schutzrechte
--
if ($GLOBALS['FORUM']->forumuser->mitglied['ahnung'] == 0) {
$this->besserKlappeHalten / nachDenken= 1;}

Inside Windows-Kernel: if(everything_is_ok==1) { crash(); }

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02.10.2008, 23:52 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Begeisterter_Amiga_User:
daher muss man dazu sagen das microsoft das deutsche gesetz umgeht indem es mit der aktivierung eine hardwarehashid erstellt und das ist dann deine bindung des betriebssystems an die hardware

Das ist eine mehr oder weniger beeindruckende Hürde die unerlaubte Mehrfachinstallation erschweren soll. Keine Bindung die eine legale Nutzung des OS auf anderer Hardware dauerhaft ausschließt.
Zitat:
ich habe es schon mehrfach gehabt das ich extra bei microweich anrufen muste weil mir ne platte kaputt gegangen ist und das windowssystem der meinung war meine lizenz is ungültig und kann net über internet freigeschalten werden da zu viele veränderungen an der hardware vorgenommen wurden das die hash net ma annähern übereinstimmt und ich müsse diese von microsoft neu bestätigen lassen
Die Firma heißt Microsoft. Die Lizenz wird nicht ungültig, sondern für die Online-Aktivierung zunächst gesperrt. Nach dem Anruf kann das System nach erneuter Installation auch wieder online aktiviert werden, sofern sich die Hardware nicht signifikant verändert. Die telefonische Aktivierung wird nur bei OEM-Versionen erfoderlich und dort nur dann, wenn Veränderungen an der Hardware einen bestimmten Wert überschritten haben.

Ich bin quasi Stammgast bei der Hotline. Man lernt da nette Leute kennen. Besonders viel Spaß hatten wir bei einer Reaktivierung aufgrund von Treiberaktualisierung unter XP. Die Stimme am anderen Ende der Leitung meinte hörbar erheitert, das sei wohl ein krisensicherer Job. So ein offensichtlicher Fehler in der WGA ist mir bisher nur ein Mal unter gekommen. :)

Zitat:
man ist um windows nutzen zu können darauf angewießen sein produkt was man von microsoft hat bei eben jenen innerhalb der 30 tage die man zur verfügung gestellt bekommt um es zu testen zu aktivieren ansonsten erlöschen die nutzungsrechte.
Auch falsch. Wird die Frist überschritten, bleiben das Recht und die Möglichkeit der Aktivierung und somit der weiteren Nutzung erhalten.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 03.10.2008 um 00:31 Uhr geändert. ]

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03.10.2008, 00:56 Uhr

andy1200
Posts: 241
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Bei meinem vor eineinhalb Jahren gekauften PC war Vista Home Premium 64 Bit vorinstalliert ohne beiliegende CD. Es gab eine Recovery-Partition.

Nach einer Linux-Installation ließ sich aber die Recovery nicht mehr starten. Da Vista 64 eh Probleme mit einigen meiner Geräte, für die es nur 32 Bit-Treiber gab, machte, ließ ich mir eine kostenlose Vista Anytime Upgrade 32 Bit zuschicken, gabs damals bei Mediaonline.

Hab das Vista 64 dann durch diese Version ersetzt. Aktivieren ging nur durch Anrufen, wobei ich zu einem Mitarbeiter durchgestellt wurde, dem ich den Key auf dem Gehäuse vorlesen musste. Nach erfolgter Aktivierung fragten sie noch, ob ich an einer Umfrage zu Vista teilnehme wolle, hab ich aber dann nicht gemacht.

Gruß Andy.

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03.10.2008, 01:03 Uhr

andy1200
Posts: 241
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Holger:
In der aktuellen c't steht, dass gerade ein Gerichtsurteil ergangen ist, nach dem die illegale Nutzung eines WLANs (auch wenn es nicht verschlüsselt ist) eine Straftat darstellt.

Das ist interessant. Mir ist ein Urteil in Erinnerung, gemäß dem Betreiber eines ungeschützten drahtlosen Netzwerkes für Missbrauch, den unautorisierte Dritte ohne ihr wissen darüber betreiben, haftbar gemacht werden können.

Sagt mal, Ihr müsst schon RICHTIG lesen, und zwar geht es in besagtem Urteil (ct) darum, daß sich jemand AKTIV Zugang verschafft hat um selber Kosten zu sparen. Und es ist eben keine Owi mehr sondern eine Straftat obwohl dem Geschädigten kein "wirklicher" Schaden entstanden ist...

Also eher Spitzfindigkeiten aus der sich keiner Verallgemeinerung bzgl. WLAN ergibt...


Naja, wirklicher Schaden ist zumindest nicht ausgeschlossen. Evtl hat der Wlan-Betreiber einen Volumentarif, der, wenn sich andere einloggen und größere Downloads starten, evtl bald in einer Drosselung der Geschwindigkeit mündet.

Gruß Andy

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03.10.2008, 01:51 Uhr

Maja
Posts: 15429
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*sigh*

Mit Missbrauch der eine Haftung des ahnungslosen Netzwerkbetreibes nach sich ziehen könnte, ist nicht das aktive Verschaffen des Zugangs zu einem fremden, ungeschützen WLAN gemeint.

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06.10.2008, 07:19 Uhr

gunatm
Posts: 1432
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@rbn Selbstverständlich kannst du den Key nutzen, solange du den Datenträger mit dem OEM-XP hast. Ansonsten kann man sich Datenträger bei Microsoft für 12 Euro bestellen.
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11.10.2008, 16:35 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Echtheitszertifikate (die COA-Aufkleber mit dem Product-Key) und das jeweilige Produkt gehören immer zusammen. Der Aufkleber mit dem Product-Key darf nicht separat verkauft oder erworben werden.
Zitat:
Ansonsten kann man sich Datenträger bei Microsoft für 12 Euro bestellen.
Ja klar. Man kauft sich ein leeres Gehäuse auf dem zufällig so ein Aufkleber war, um billig an einen original Key zu kommen. Ruft dann bei MS an, erzählt irgendeine herzzerreißende Fantasiegeschichte, und die schicken aus purer Nächstenliebe so ohne Weiteres den original Datenträger.

Microsoft ist im Rahmen des WGA-Programms ja schon sehr kulant; denen gegenüber, die offensichtlich ahnungslos einem Schwindler aufgesessen sind. Naiv sind sind deswegen allerdings nicht. Die wollen schon noch wissen, wie man an den Key gekommen ist.

Und bei OEM-Lizenzen muss man sich ohnehin an den Systembuilder wenden. Bei einem leeren Gehäuse könnte es schon schwierig werden, den heraus zu finden.

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11.10.2008, 18:58 Uhr

andy1200
Posts: 241
Nutzer
Eine ähnliche Geschichte ist vielleicht, wenn jemand eine gebrauchte Festplatte kauft und sich darauf Vollversionen befinden. Darf man rein rechtlich denk ich auch nicht nutzen. Auch wenns manche dann machen.
Mit diversen Tools würde man sogar auch auf formatierten Platten noch was finden.

Gruß Andy

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12.10.2008, 02:26 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von andy1200:
Eine ähnliche Geschichte ist vielleicht, wenn jemand eine gebrauchte Festplatte kauft und sich darauf Vollversionen befinden. Darf man rein rechtlich denk ich auch nicht nutzen.

Wenn die Softwarelizenzen nicht mit erworben wurden, nein.
Zitat:
Auch wenns manche dann machen.
Wovon es noch lange nicht legal wird. Es gibt nun mal Dinge für die man bezahlen muss. So schwer ist das nicht zu akzeptieren. Schließlich will jeder von uns für seine berufliche Tätigkeit auch bezahlt werden.
Zitat:
Mit diversen Tools würde man sogar auch auf formatierten Platten noch was finden.
Schon so ein Wink mit dem Jägerzaun ist rechtlich bedenklich. Wenngleich eine vollständige Rekonstruktion kaum möglich ist.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 12.10.2008 um 02:27 Uhr geändert. ]

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18.10.2008, 12:45 Uhr

o.eschi
Posts: 995
Nutzer
Zitat:
Original von rbn:
Leider hat mein Monitor am WE angefangen den Geist aufzugeben, glaube ich. So ein Mist. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir das Gehäuse gespart ... grrr ...

Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus ... und zwar ist das Bild zusammengegangen und war komplett in einem schmalen vertikalen Streifen in der Mitte des Monitors ...

Danach habe ich ganz schnell ausgemacht und bis jetzt geht wieder alles einwandfrei.

Ich habe bei Ebay einen Monitor wie meinen gesehen, der nur noch einen weißen vertikalen Streifen in der Mitte zeigt. Der Verkäufer schreibt, dass jemand der sich mit dem Monitor auskennt, wohl den Fehler leicht reparieren kann. Weiterhin könnte es sich um eine kalte Lötstelle handeln ... Mehr weiß ich leider auch nicht ...

Hat da vielleicht jemand nen Tipp?

Achja, es handelt sich um einen "iiyama Vision Master Pro 510".


Wenn Du bei Dir die Treppe runtergehst, und das Grundstück nach links verlässt, dann stehst Du quasi nach 20m schon in dem Laden (Kirsch), der Dir das wohl günstig reparieren kann.
Die Frage ist nur, ob sie die Reparatur überhaupt lohnt. Ich hab meinen 23" iiyama mit gleichem defekt direkt entsorgt, denn wer weiß was als nächstes kaputt geht!?
--
Amiga User Rheinland
Ferienfreizeit-Kaldauen
Sachberichte für Landschaftsgärtner

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18.10.2008, 14:59 Uhr

rbn
Posts: 2001
Nutzer
@o.eschi:

Danke für den Hinweis ... :lach:

Hab mich schon gewundert wofür der Laden gut ist ... ;)

Hat sich inzwischen auch schon laaange erledigt.

rbn

--
Marketing.
Modern.
Mittelständisch.

http://www.rhein-sieg-design.de

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