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amiga-news.de Forum > Andere Systeme > Windows Lizenzaufkleber | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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26.05.2008, 12:50 Uhr rbn Posts: 2001 Nutzer |
Hallo zusammen. Wenn man bei Ebay ein altes Gehäuse mit einem Windows Lizenzaufkleber kauft ... kann man dann eigentlich wenn man diese Windows Version besitzt (z. Bsp. XP Pro) diese dann mit diesem Key auf einem weitern Rechner legal freischalten? Das ist etwas missverständlich formuliert, daher nochmal ... Also, ich habe einen Rechner mit Windows XP. Ich würde meiner Freundin gerne einen kleinen Rechner mit Windows hinstellen, damit sie damit surfen und Fernseh gucken kann, sowie Age of Empire II zocken. Nun ist mir bei Ebay aufgefallen, dass es oft leere Gehäuse gibt, die einen Windows XP Auflkleber drauf haben. Könnte ich also hingehen, so ein Gehäuse kaufen, und dann mit dem auf dem Gehäuse aufgedruckten Key meine Windows XP CD auf dem zweiten Rechner nochmal installieren ohne Ärger von Microsoft zu bekommen? rbn -- Marketing. Modern. Mittelständisch. http://www.rhein-sieg-design.de [ Dieser Beitrag wurde von rbn am 26.05.2008 um 12:55 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 13:14 Uhr Andreas_B Posts: 3121 Nutzer |
@rbn: Nein, da eine Windows-Lizenz immer aus CD, Handbuch und Key besteht. Die andere Frage ist, wer das kontrollieren sollte,... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 13:14 Uhr thomas Posts: 7718 Nutzer |
@rbn: Wenn das Gehäuse leer ist und kein XP dabei ist, dann wird der vorherige Benutzer das XP, das er mit diesem Key freigeschaltet hat, vermutlich weiterhin benutzen. Also düftest du Ärger bekommen (oder er), wenn du versuchst, es auch freizuschalten. Ansonsten wüßte ich nicht, was dagegen spricht. Du solltest allerdings bedenken, daß du ein neues XP schon für 65 Euro oder weniger bekommst. Das lohnt den Ärger nicht. Gruß Thomas -- Email: thomas-rapp@web.de Home: thomas-rapp.homepage.t-online.de/ [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 13:26 Uhr rbn Posts: 2001 Nutzer |
Na dann lasse ich das wohl lieber mal ... Obwohl ich dann nicht verstehe, warum die Leutz bei Ebay das immer so rausstellen, dass ein Lizenzaufkleber mit draufklebt ... Ich könnte ja dem Menschen bei Microsoft am Telefon (der dann in diesem Fall wohl mit Sicherheit dran geht) sagen, dass der Rechner von Ebay ist ... ich kann ja nicht wissen ob der Verkäufer meine "gekaufte" Lizenz noch weiterbenutzt ... rbn -- Marketing. Modern. Mittelständisch. http://www.rhein-sieg-design.de [ Dieser Beitrag wurde von rbn am 26.05.2008 um 13:26 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 15:50 Uhr Bogomil76 Posts: 2800 Nutzer |
Bei XP können die das "bisher" auch noch nicht wissen, da die Lizenz nicht ständig wie bei Vista überprüft wird. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 18:11 Uhr rbn Posts: 2001 Nutzer |
@Bogomil76: Hmmm ... Und das heißt jetzt, es müsste "bisher" so funktionieren, wie ich mir das gedacht habe? rbn -- Marketing. Modern. Mittelständisch. http://www.rhein-sieg-design.de [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 19:07 Uhr Alchemy Posts: 784 [Benutzer gesperrt] |
Hol dir ein Lappy, dort ist es bei Laptops nicht unüblich, das nur der Aufkleber und das OS auf Platte verkauft wird. Ist so eine legale Grauzone. PS: Und sollte sie sich mit dem Computer nicht beruflich mit beschätigen, wird es auch keiner wissen. Und M$ wird sicherlich nicht pleite dadurch gehen. Da sollte man kein schlechtes (edit: Gewissen) haben. Sieh es als eine verlängerte Testphase. PPS: Habe doch tatsächlich vergessen Gewissen zu schreiben. hihi [ Dieser Beitrag wurde von Alchemy am 26.05.2008 um 19:08 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 19:13 Uhr Bogomil76 Posts: 2800 Nutzer |
Ich habe nur das technische beschrieben, das es geht. Ob es erlaubt ist, kann ich so natürlich nicht beurteilen Aber wie gesagt, technisch wird die Lizenz problemlos freigeschaltet, zur Not eben nur telefonisch. Wenn die einen fragen wie oft man das installiert hat, antwortet man ja wahrheitsgemäß, einmal! Wie dem auch sei, es ist keine Grauzone Rechner ohne CD zu besitzen,kaufen und zu verkaufen. Das nennt sich OEM. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 19:24 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Sicher? Zumindest bei OEMs von XP kommt gern auch mal, "dieser Produkt-Key wurde bereits zu oft verwendet", oder so ähnlich, sinngemäß, wenn mit demselben Key bereits auf einem anderen Rechner aktiviert wurde. RegDone 1 hilft dann auch nicht weiter. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 19:35 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Äh, nein. Die Keys enstscheinden über die jeweilige Lizenz (Vollversion, Upgrade, Vollumenlizenz, OEM/SB) und Edition (Home, Professionell). Sind aber nicht an einen bestimmten Datenträger gebunden. Afaik nicht mal an eine bestimmte Sprachversion. Die CD ist nur ein Tribut an die Tatsache, dass man ohne das OS nicht installieren könnte. Bei OEM liegt kein Handbuch dabei. Die CDs sind nicht mal kopiergeschützt. Man kann Windows Produkt-Keys auch ohne Datenträger erwerben. So wird einem z.B. online der Erwerb eines Produkt-Keys angeboten, wenn man mit einem als illegal bekannten Key "aktivierten" XP versucht, Online-Update zu nutzen. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 20:32 Uhr Andreas_B Posts: 3121 Nutzer |
@Maja: > Sind aber nicht an einen bestimmten Datenträger gebunden. _Technisch_ nicht. Das heißt aber nicht gleichzeitig, dass zu der _vollständigen_ Lizenz nicht unbedingt ein Datenträger gehört. > Bei OEM liegt kein Handbuch dabei. Ich habe noch keine einzige OEM bzw. SB Version gesehen, bei der kein Handbuch dabei war - und sei es nur der dünne "Flyer" mit Installationsanweisungen. > Man kann Windows Produkt-Keys auch ohne Datenträger erwerben. Für den Endnutzer? Wo? Das würde mich wirklich interessieren. > So wird einem z.B. online der Erwerb eines Produkt-Keys > angeboten, wenn man mit einem als illegal bekannten > Key "aktivierten" XP versucht, Online-Update zu nutzen. Das ist nur eine "Entschädigung" für "Betrugsopfer" und kein normaler Absatzkanal. Ich würde sagen, ein reiner Lizenzaufkleber ist so etwas wie eine beschädigte Lizenz. Nachprüfen wir Microsoft so etwas ohnehin nicht, also sollen sich um die konkreten rechtlichen Seiten die Juristen streiten (oder auch nicht) EDIT: Tja, offenbar lag ich wohl falsch: http://www.windowsmarketplace.com/content.aspx?ctid=390 Ciao, Andreas. [ Dieser Beitrag wurde von Andreas_B am 26.05.2008 um 20:48 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 21:25 Uhr Bogomil76 Posts: 2800 Nutzer |
Zitat: Ja beim Aktivieren schon, nur nicht im Betrieb wird überprüft. Und aktivieren kann man ja das Windows relativ häufig (will sagen, theoretisch unbegrenzt oft, aber wenn der Key erstmal im Internet wäre, dann natürlich nicht mehr, bei 100 Anfragen und mehr am Tag)... Vista überprüft aber in regelmäßigen Abständen per Internet die Aktivierung um Doppelinstallataionen zu verhindern. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 21:44 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Och nu komm, hier gibts genug Haarspalter. Nicht Du auch noch. Zitat: Es ist ein Absatzkanal. Ob wir das für normal halten, ist eher Nebensache. Zitat: Der Aufkleber ist die Lizenz. Was glaubst Du, warum diese Aufkleber auch "lose" gekauftem Windows beiligt? Zitat: Bedingt. Relativ kurz hintereinander mehr als einmal auf unterschiedlichen Rechnern zur Aktivierung genutzte Keys landen über kurz oder lang in einer Blacklist. Online-Aktivierung ist damit nicht mehr möglich. Wie Effizient das im Kampf gegen illegale Installationen ist, ist eine andere Geschichte. BTW: Heutigen Notebooks und Komplett-Systemen liegt häufig gar keine CD/DVD mit dem installierten Betriebssystem mehr bei. Nicht mal eine Recovery DVD. Da ist selbst brennen gefragt. [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 26.05.2008 um 21:44 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 22:19 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Der Vorteil der Einzigartigkeit. Der Ausfall eines WGA-Servers im August letztes Jahr hatte über 10.000 legale Vista-Installtionen dazu vernlasst, sich für illegal zu halten. Mit SP1 wurde RFM abgeschafft und das OS lässt sich auch nach 3 Tagen ohne Aktivierung noch nutzen. Mit schwarzem Hintergund und einem Warnhinweis auf die erforderliche Aktivierung, jede Stunde wieder. Abgesehen davon wird bei jedem Start geprüft, ob der bei der Aktivierng ermittelte Hardware-Hash noch innerhalb des grünen Bereiches liegt. So wie schon bei XP. Dazu bedarf es keiner Verbindung zum Internet. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.05.2008, 23:28 Uhr Bogomil76 Posts: 2800 Nutzer |
Ja kann ja sein, daß MS den RFM und die Folgen entfernt hat, dennoch wird per Internet bei Vista die Gültigkeit in regelmäßigen Abständen dennoch überprüft. Bei XP wird nur der Rechner an sich überprüft. Bei Vista gabs also damals folgenden Fall. Rechner 1 mit Datum 01.01.2007 wurde mit Vista installiert. Rechner 2 mit derselben Lizenznummer am 31.03.2007 (z.B.). Hat man Rechner 2 dann per Telefon aktiviert, da er da schon gemerkt hat, einmal aktiviert worden zu sein, wird es nach geraumer Zeit passieren, daß sich Rechner 1 deaktiviert hat. Gut, nun gibts den RFM nich mehr, dennoch weiss MS daß auf 2 Rechnern dieselbe Nummer benutzt wurde, da sich beider regelmäßig melden. Und das SP1 muss ja auch erstmal drauf sein, ist noch nicht bei sovielen... XP macht das ganze nicht, da ist die Hürde nur die Erstaktivierung bei jeder Neuinstallation, und die geht eben per Telefon problemlos... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
27.05.2008, 01:50 Uhr CarstenS Posts: 5566 Nutzer |
@Maja: > Abgesehen davon wird bei jedem Start geprüft, ob der bei der > Aktivierng ermittelte Hardware-Hash noch innerhalb des grünen > Bereiches liegt. So wie schon bei XP. Apropos: Sehr erstaunt hat mich, dass ich vor ein paar Tagen nach Anschluss meines neuen Routers an die LAN-Schnittstelle XP neu aktivieren musste. LAN selbst war schon vorher betriebsbereit, auch eine Treiberinstallation hat nicht stattgefunden. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
27.05.2008, 06:34 Uhr Andreas_B Posts: 3121 Nutzer |
@Maja: Äh, Maja, ich habe doch bereits geschrieben, dass ich offensichtlich falsch lag,... > BTW: Heutigen Notebooks und Komplett-Systemen liegt > häufig gar keine CD/DVD mit dem installierten Betriebssystem > mehr bei. Naja, in dem Fall ist halt die Festplatte der Datenträger. Ciao, Andreas. [ Dieser Beitrag wurde von Andreas_B am 27.05.2008 um 06:36 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
27.05.2008, 09:19 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Was soll es da zu streiten geben? Wenn jemand ein Gehäuse kauft, gibt es keinerlei Zweifel daran, dass damit keine WindowsXP-Lizenz verbunden ist. Das ist in etwa so dämlich als würde jemand fragen: "ich habe mir neulich bei Ebay eine Jacke gekauft und entdeckt, dass der Vorbesitzer seinen Fahrzeugschein darin vergessen hat. Gehört mir jetzt sein Auto?" Der Grund, dass so viele Gehäuse mit Lizenz-Aufkleber verkauft werden, liegt wahrscheinlich hauptsächlich darin, dass die Entfernung hässliche wertmindernde Spuren am Gehäuse hinterlassen könnte. mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
27.05.2008, 17:08 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: RFM (Reduced Functionality Mode) ist der Zustand, in dem Vista ohne SP1 nach Ablauf von 30 Tagen ohne Erstaktivierung bzw. 3 Tagen ohne Neuaktivierung läuft; reduzierte Funktionalität. Das wurde mit SP1 geändert. Der Funktionsumfang des OS bleibt erhalten, der Bildschirmhintergrund wird schwarz und jede Stunde erscheint ein Warnhinweis. Gleichzeitig wurden Hürden für bereits bekannte Wege eingeführt, die Aktivierung und WAG auszuhebeln. Zitat: WGA gibt es seit SP2 auch bei XP, dort aber nur auf vom User ausgelöste Anfrage (Downloads, Updates, die eine Gütligkeitsprüfung erfordern). Ansonsten vergleicht XP beim Systemstart nur lokal die aktuelle Hardware mit dem bei der Aktivierung erzeugten Hashcode in der Registry, was auch bei Vista weiterhin der Fall ist. Zitat: Bei fehlgeschlagener WGA-Prüfung, wurde Vista vor SP1 in den RFM versetzt. Mehr nicht. Siehe oben. Ebenfalls falsch ist die oft gelesene Behauptung, jedes Vista würde sich nach einiger Zeit nicht nutzbar sein, wenn mangels Internet-Verbindung keine WGA-Prüfung möglich ist. Das trifft nur auf Vollumenlizenzen zu (Unternehmen, Lehranstalten). @Carsten Das ist mir mit XP auch ein Mal passiert. Nichts (aktiv) an Software, Hardware oder Treibern geändert. Abends herunter gefahren. Mittags hoch gefahren und zack -> Windows muss aktivert werden. Die Neuaktivierung funktionierte dann online ohne Probleme. Da ich mir vorgenommen hatte, mich mit dem Support in Verindung zu setzen, falls das noch mal passieren sollte, schrieb ich mir das Datum auf: 15.09.2005. Ist aber danach nicht wieder vorgekommen. Zitat: Auf dem Gehäuse geht der Aufkleber wenigstens nicht verloren. Mit Fön und Geduld lassen sich die Dinger sauber abziehen. [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 27.05.2008 um 17:19 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
30.05.2008, 10:41 Uhr Alpha100 Posts: 27 Nutzer |
Ich muss gestehen das ich nicht alles durchgelesen habe, aber ich habe viele wiedersprüchliche Aussagen gehört. Daher hier mal meine :-) Es ist nicht die CD oder ein installiertes Windows massgebend für die Lizenz. Es ist einzig und alleine der Lizenz Kleber. Wenn also der andere so dumm ist und sein Gehäuse mit dem von ihm genutzten Lizenz Key verkauft, darf der Verkäufer sein Windows nicht mehr nutzen. Der Käufer des Gehäuses, hat damit aber einen rechtmässigen Lizenz Key erhalten den er fortan benutzen darf. Denn wie gesagt, der Lizenz Kleber ist massgebend und nichts anderes. Dieser Lizenz Kleber schaltet aber in der Regel nur die Version frei, für die er gemacht wurde. Man kann also mit einer XP Home Lizenz kein Vista freischalten. Spielen wir die Situation weiter. Microsoft findet heraus dass ein und derselbe Key auf beiden Rechnern verwendet wird. Du kannst den Lizenz Kleber vorweisen, der andere nicht. Wer bekommt wohl die Strafe? Genau, derjenige ohne Lizenz Key. Denn die CD darfst du Kopieren, ist ja kein Kopierschutz drauf und Kopien für den eigengebrauch sind in einem solchen Falle erlaubt. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
30.05.2008, 10:59 Uhr CarstenS Posts: 5566 Nutzer |
@Alpha100: > Es ist nicht die CD oder ein installiertes Windows massgebend für die > Lizenz. Es ist einzig und alleine der Lizenz Kleber. Sehe ich genauso, allerdings ist das nicht Microsofts Standpunkt. Wäre interessant zu wissen, ob es dazu schon mal ein Gerichtsurteil gab. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
30.05.2008, 12:15 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Falsch, der Key wird gesperrt, Problem gelöst. Microsoft ist der Meinung, dass nur das komplette Paket eine gültige Lizenz ergibt, und dementsprechend hat ein User gegen die Lizenz verstoßen, weil er den Key weitergegeben hat, und ein anderer hat eine illegale Windows-Installation mit diesem Key. Aber Microsoft handelt sowieso erst ab einer signifikanten Anzahl von Kopien mit gleichem Key und falls Du glaubst, Microsoft macht sich die dann noch Mühe, jemanden zu Dir nach Hause zu schicken, um sich davon zu überzeugen, dass Du einen Aufkleber an Deinem Gehäuse hast, bist Du schief gewickelt. Zitat:Wie willst Du bitteschön eine CD kopieren, wenn Du nur einen Aufkleber erworben hast?! Wenn Du eine CD legal erworben hast, darfst Du eine Sicherheitskopie davon anlegen, aber keinesfalls an andere weitergeben. Auf die Anzahl Rechner, auf die Du die Software installierst, hat die Anzahl von Kopien, die Du von der CD machst, sowieso keinerlei Einfluss. mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
30.05.2008, 16:57 Uhr Alpha100 Posts: 27 Nutzer |
Zitat: Ja dann hätten die garantiert hundertmal soviele Mitarbeiter. Zum Glück leben wir in einer technologisch hochgezüchteten Welt, sprich es gibt neben dem altbekannten Brief (wer kennt ihn noch, den aus Papier mit einer Briefmarke vorne drauf?) auch noch EMail, Fax usw. Wenn mir mein Windows gesperrt werden würde, würde ich Microsoft eine EMail mit dem Scann meines Lizenz Klebers senden und mehr wollen die nicht sehen. Das mit dem Kopieren, wieso geht ihr eigentlich immer gleich vom weitergeben aus? Stell dir mal vor du hast, als du Windows gekauft hast eine Sicherungskopie für dich erstellt. Nun zerbricht dir das Original, was würdest du machen? Genau, die Kopie nutzen und die Scherben wegwerfen. Es kann keiner von dir verlangen dass du diese Scherben aufbewahrst. Denn wie gesagt, auch wenns auf der HP anders steht, denen genügt der Lizenz Key. Mal anders gefragt, du hast doch sicher auch schonmal dein Windows über Telefon freischalten lassen oder? Haben die dich jemals nach der CD gefragt?? Mich noch nie, mich fragen die immer nur nach dem Key und woher wollen die denn wissen das ich auch den Kleber dazu habe?? Wie heist der Satz so schön? Es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
31.05.2008, 00:14 Uhr TerAtoM Posts: 1230 Nutzer |
@Alpha100 Auch ich gehe davon aus das der LizenzKey ausschlaggebend ist... Vor allem da ja, wie bereits öffter hier erwähnt, genug geräte ohne CD raus gehen... Aber ein Gerichtsurteil in solch einem Fall wäre schon interessant CU TerA -- Bild: http://img.photobucket.com/albums/v283/TerAtoM/TeratomLogo.jpg A4K 604e/233MHz 060/50MHz 146MB CV64_3D+SD & CVPPC Amiga: http://www.AmigaProject.de.vu Service: http://www.NTComp.de - Profession: http://www.Logisma.de [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
31.05.2008, 09:51 Uhr StefanHaegele Posts: 281 Nutzer |
Es gibt dazu Gerichturteile, die genau aussagen, dass es nicht erlaubt ist, Software an Hardware zu koppeln. Aus diesem Grund gibt es die OEM/SBS Versionen ja auch frei zu kaufen. Der "unversehrte" Lizenzkey, welcher aber auf dem Gehäuse des Rechners kleben muss, auf dessen das System läuft reicht als Lizenznachweis aus. Stefan [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
31.05.2008, 12:24 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Die rechtmäßig erworbene Lizenz ist maßgeblich, nicht die Datenträger oder ein Computer auf dem Software vorinstalliert war. Wenn der original Datenträger verloren geht, kann bei Microsoft direkt Ersatz anfordert werden. Dazu muss die Nutzungsberechtigung, sprich der Kauf der entsprechenden Lizenz nachgewiesen werden (Kaufbeleg). Wer eine Produktlizenz einzeln (ohne Computer) erworben hat, bekommt vom kompetenten Händler eine Rechnung, auf der auch der Produktkey vermerkt ist. Unter Vorlage dieser Rechnung erhält man dann von Microsoft einen neuen originalen Datenträger mit der entsprechenden Software. Auch wer Ersatz-Datenträger für als OEM/SB erworbene Software benötigt und der Systembuilder (Computerhersteller) nicht mehr existiert, kann sich an Microsoft wenden. http://support.microsoft.com/kb/326246/de Das gilt selbstredend nur für Produkte, für die Microsoft allgemein noch Support leistet. Bei abgelaufenen Produkten wird nur Ersatz geliefert, wenn noch Datenträger vorrätig sind. Zum Beispiel eine Anfrage auf Ersatz für eine verlorene Win98 CD wird höchstwahrscheinlich mit einem höflichen Hinweis beantwortet werden, dass Microsoft keine Win98 CDs mehr vorrätig hat. Na ja, und nicht kopiergeschützt ist nicht gleichbedeutend mit Freeware. Ansich hat Microsoft nichts dagegen, wenn man eine Kopie zu dem Zweck weitergibt, dass jemand das betreffende Produkt mal testweise installieren kann. Der muss dann aber bei Gefallen selbst eine Lizenz für die Nutzung dieser Software erwerben, wenn er das Produkt dauerhaft nutzen will. Es ist im grunde ganz einfach und logisch. Unabhängig vom Hersteller, man kauft nie die Software, man kauft immer nur das Recht, die Software zu nutzen; das ist die Lizenz. Gibt man die Software (Datenträger) zur dauerhaften Nutzung an Dritte weiter, dann gibt man das erworbene Nutzungsrecht weiter und verliert selbst das Recht, die Software weiter zu nutzen. Dazu bedarf es prinzipell nicht mal eines Produkt-Keys. Die eigentliche Nutzungslizenz ist die jeder Software beigefügten EULA oder wie auch immer die schriftlich fixierten Nutzungsbedingungen vom jeweiligen Hersteller auch bezeichnet werden. Microsoft geht bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen nicht gezielt gegen Einzelne vor. Das ist auch nicht möglich, weil die Identität einzelner Nutzer aus den übertragenen Informationen nicht ermittelt wird. Besonders häufig verwendete Produkt-Keys werden für Aktivierung und nicht sicherheitsrelevante Updates und Patches gesperrt. Damit soll die illegale Nutzung möglichst unattraktiv gemacht werden. Wer sein/en Produkt/-Key nicht widerrechtlich an Dritte weiter gibt, der braucht mit dieser Vorgehensweise kein emotionales Problem zu haben. Wohl aber damit, dass Hesteller gegen Produktpriaterie im grunde nicht effektiv vorgehen können, sondern zur Schadensbegrenzung zu Methoden greifen müssen, die sinnigerweise meist nur das Interesse ehrlicher Käufer wecken. Wer sich einen Dreck um die Rechte anderer kümmert, den interessiert nur, wie er die Hürden umgehen kann, nicht aber, was die Folgen einer illegalen Nutzung sind oder ab wann die Nutzung als illegal gilt weil es im Bezug auf der illegalen Nutzung von Software am Grundsätzlichen, dem Unrechtsbewusstsein mangelt. Die vorherrschende Mentalität ist leider, die illegale Nutzung von Software ist nicht "so schlimm", weil die Gefahr dabei erwischt zu werden verschwindend gering ist. In der regel ansonsten rechtschaffende Leute, die beim Ladendiebstahl 500 Meter gegen den Wind am Angstschweißgeruch zu erkennen wären. Ich finde das zum (Bild) http://www.smilies.4-user.de [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
31.05.2008, 15:09 Uhr rbn Posts: 2001 Nutzer |
Hmmm ... fassen wir also mal zusammen (die Diskussion ist übrigens sehr interessant), wenn man sich ein Gehäuse mit Kleberli beschafft und dieser Lizenzcode aber schon zu oft freigeschaltet worden ist (weil das Gehäuse z. Bsp. schon seit ein paar Jahren bei Ebay kursiert), dann passiert es dem rechtmäßigen Käufer dieser Lizenz, dass er das Geld für das gebrauchte Gehäuse zum Fenster rausgeworden hat, richtig? ... rbn -- Marketing. Modern. Mittelständisch. http://www.rhein-sieg-design.de [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
31.05.2008, 18:04 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Falsch. Dein letzter Satz ist in sich schwachsinnig, weil "rechtmäßigen Käufer dieser Lizenz" und "Geld für das gebrauchte Gehäuse zum Fenster rausgeworden" überhaupt nicht zusammenpassen. Wenn Du ein Gehäuse gekauft hast, dann hast Du ein Gehäuse gekauft, sonst nichts. Wenn Du ein Gehäuse mit Lizenz gekauft hast, wird Dir der Verkäufer gerne schriftlich bestätigen, dass Du jetzt der rechtmäßige Inhaber der Lizenz bist. Wenn Du Zweifel daran hast, dass er Dir diese Bestätigung geben wird, dann liegt das wohl daran, dass Du Dir doch darüber im Klaren bist, dass Du gerade den Verkäufer eines Gehäuses um seine Window-Lizenz betrügen willst. Ja, um es noch mal ganz knallhart zu sagen: wer so vorgeht, versucht einen Mitmenschen zu betrügen. Nicht das große anonyme Microsoft, sondern den Verkäufer eines Gehäuses. Und derjenige weiß es auch. Sonst würde er ja den Verkäufer um einen Kaufvertrag, mit ausdrücklicher Erwähnung der Lizenz, deren Aufkleber am Gehäuse klebte, bitten. Und sich gar keine Sorgen machen, weder darum, dass er die Bestätigung nicht bekommen würde, noch darum, dass der "Verkäufer der Lizenz" selbige noch weiter nutzen würde. Dass Microsoft seine Windows-Lizenzen nicht mit Gehäusen bundelt, weiß jeder. Zitat: Das ist nicht nur bei Software so. In der aktuellen c't steht, dass gerade ein Gerichtsurteil ergangen ist, nach dem die illegale Nutzung eines WLANs (auch wenn es nicht verschlüsselt ist) eine Straftat darstellt. Das wird vermutlich viele überraschen, während andere sich eher wundern, wie viele so etwas überrascht. Ob und ggf wann das zu einem Umdenken bei den "Mitsurfern" führt... mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
31.05.2008, 18:12 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Da empfehle ich Dir dringend, noch mal richtig nachzulesen. Es ist vollkommen richtig, dass Du Dir eine OEM Version frei kaufen kannst. Es ist dagegen absolut Banane, zu behaupten, der Käufer müsse sich diese Freiheit dadurch wieder kaputt machen, in dem er eine so gekaufte Lizenz an sein Gehäuse kleben müsste. Die Lizenz ist ja eben nicht an eine Hardware gebunden, nicht dem Rechner und schon gar nicht dem Gehäuse. Deshalb ist es vollkommen wurscht, ob der Aufkleber am Gehäuse klebt, oder (besser zusammen mit dem Kaufbeleg) in einem Ordner abgeheftet wurde. Und wenn man sich nicht plötzlich mit dem Besitzer des originalen Kaufbelegs streiten möchte, sollte man auch einen Gebrauchtkauf schriftlich fixieren. mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
31.05.2008, 22:53 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@rbn Das mit dem gebrauchten Gehäuse war jetzt aber mal total daneben. Wie kommst Du bloß darauf, so könnte man eine Nutzungslizenz an Windows erwerben? Holger hat ganz recht mit dem was er schreibt. Wenngleich jemand der ein Gehäuse mit dem Aufkleber drauf verkauft, selbst schon fahrlässig handelt und gegen die Lizenzauflagen verstößt, gibt das einem noch lange nicht das Recht, den Produkt-Key zu verwenden. @Stefan Auch hierbei hat Holger recht. Wer sich eine OEM/SB von Windows kauft, muss den Aufkleber mit dem Produkt-Key nicht auf den Rechner kleben. Das wäre auch nicht ratsam. Siehe oben. Edit: Hier das entsprechende Urteil des BGH vom 06. Juli 2000 /edit Warum Computerhersteller das machen? a) Weil der Aufkleber so nicht mit den sonstigen Unterlagen, die dem Rechener beiliegen, verlegt bzw. weggeworfen werden kann. Erfahrung macht klug, könnte man hier sagen. c) Weil Recoverys meist ohnehin nicht ohne den Rechner weiterverkauft werden dürfen. Erklärung dazu siehe mein Beitrag oben (Nutzungslizenen für zusätzliche Software). [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 31.05.2008 um 22:57 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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