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amiga-news.de Forum > Andere Systeme > Hilfe ich habe Mist gebaut ! | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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04.07.2006, 14:27 Uhr CarstenS Posts: 5566 Nutzer |
@Holger: > Was macht Dich da so sicher? Dass die meisten Privatnutzer niemanden per Netzwerk auf den eigenen Rechner Zugriff nehmen lassen (jedenfalls nicht bewusst ). [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
04.07.2006, 14:30 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat: Warum findet man dann so viele mit den richtigen Google-Keywords? mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
04.07.2006, 14:31 Uhr CarstenS Posts: 5566 Nutzer |
@Holger: > Warum findet man dann so viele mit den richtigen Google-Keywords? Weil es weltweit ca. 800 Mio. Windows-Rechner gibt. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
04.07.2006, 15:00 Uhr Andreas_B Posts: 3121 Nutzer |
@Vip: >> Aber wie auch immer. So ein Lizenzvertrag ist zum durchlesen da. Im Falle der EULA: Warum sollte ich mir etwas durchlesen wollen, was in Deutschland von der rechtlichen Seite vollkommen irrelevant ist? Da gibt es spannendere Dinge, die ich lesen könnte. Ciao, Andreas. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
04.07.2006, 22:22 Uhr G60Master Posts: 601 Nutzer |
Zitat: Guck dir mal eine WinXP-CD für Firmen und die Lizenzbedingungen zu den Corp.-Versionen an dann wirst du feststellen wie sehr du mit deinem Satz daneben liegst! -- G60Master [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
05.07.2006, 01:01 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@Holger: Du ereiferst dich mal wieder. Warum immer so verbissen? Hallo?! Hier gehts um rein gar nichts. Nicht mal um einen Blumentopf. > Deine polemische Art kann einem echt auf den Sack gehen. Hehe, ich weiß. Polemik ist aber was anderes. Ich hatte Dir da nur einen Vorschlag gemacht. > Nirgendwo hat jemand behauptet, das Kopieren urheberrechtlich > geschützter Software wäre legal. Du hast behauptet, mit dem Kauf eines Datenrägers Besitzrechte an der Software zu erwerben. Irgendwie scheinst Du nicht zu verstehen, das Du nicht das Programm kaufst, sondern für das Recht zahlst, das Programm zu nutzen. Denk doch einfach mal über den Unterschied zwischen Beisitz und Nutzungsrecht nach. Oder frag einen Anwalt der was davon versteht. (Also keinen Fachmann für Unternehmenssteuerrecht. ). > Hier geht es eindeutig um völlig andere Dinge. Ob ein Hersteller > einer Software z.B. in einer "EULA" sagen darf "Du darfst dieser > Software nicht an einem Sonntag benutzen". > [snip] Nettes Ablenkungsmanöver. Nur leider am Thema vorbei. Es geht um den Unterschied zwischen Besitz und Nutzungsrecht. Um bei der Sinnhaftigkeit deines Beispiels zu bleiben: Du darfst deine Arbeitnehmer zum Beispiel nicht an Sonntagen "benutzen". Die Betreffende "EULA" ist hier das Arbeitzeitgesetzt. Okay. Das ist jetzt albern. Aber nicht alberner als dein Beispiel. > Nur weils da nicht ausdrücklich verboten ist, heißt noch lange nicht, dass es erlaubt ist. > DOCH. > Nach deutschem Recht ist das, was nicht verboten ist, erlaubt. Ganz so einfach ist es nicht. Frag Dich mal, warum es wohl die Möglichkeit gibt, vor Gericht in Berufung zu gehen.... > Hier geht es nicht um Enteignung eines Herstellers, sondern um ein > für 60-70 EUR gekauftes Produkt, für das der Hersteller gerne noch > mal so viel hätte, um einen einzigen Registry-Key zu ändern, der > eigentlich in dem Produkt schon enthaltene Features im Gui zuläßt. Nein, hier geht es um den Unterschied zwischen Besitz und Nutzungsrecht. Eine XP Home Lizenz berechtig Dich nun mal nur dazu, XP Home Features zu nutzen. Beweise mir das Gegenteil. Erst ein rechtskräftiges Urteil wird da absolute Rechtssicherheit schaffen. Bis dahin wird Dir kein seriöser Anwalt etwas anderes erklären, als dass die Nutzung von XP Prof. Features in einer XP Home Editon eine rechtliche Grauzone darstellt. Ein solches Urteil gibt es bisher nicht, weil noch niemand geklagt hat. Wenn unser Rechtssystem da die absolute Sichereit liefern würde, die Du unterstellst, wäre es ein leichtes zu klagen (für finanzstarke Konzerne). > Wären diese Features auf der Home-CD gar nicht vorhanden, wäre es > rechtlich etwas völlig anderes, Siehste. Und genau da wäre ich mir gar nicht so sicher. Nutzungsrecht != Besitz > obwohl für den Verbraucher dasselbe Ärgernis. Dich Ärgert das. Ob es "den Verbraucher", sprich alle anderen auch ärgert, lassen wir doch mal dahingestellt sein. Wie dem auch sei. Ich habe bekommen, wofür ich bezahlt habe. XP Home. Um auf deine beiderseitige Willenserklärung zurück zu kommen. Ein Hersteller wollte Nutuzungsrechte an XP Home verkaufen. Ich wollte XP Home nutzen und habe das Nutzungsrecht an XP Home gekauft. Und feddisch ist der Vertrag. Nur gehört mir jetzt XP nicht. Die Home nicht, und die Prof schon gar nicht. Dafür bin ich auch ganz froh. Ich könnts doch gar nicht weiterentwickeln. Und ich hätte auch keine Lust, Supportanfragen zu bearbeiten. > Microsoft hat sich nur beim schnellen Stricken einer "low"-cost Edition selbst ein Bein gestellt. Warum? Was Microsoft betrifft, ist wohl eher das Gegenteil der Fall. Was Dich betrifft, haben sie Dich damit wohl ein wenig geärgert. Nimms halt nicht persönlich. > Aber das betrifft ja eh nur <1% der User. Alle anderen bleiben ja "brav"... Du führst eine Statistik darüber? Oben wars noch ein Ärgernis für den Verbraucher schlechthin. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
05.07.2006, 14:27 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:An der Schachtel, dem Handbuch und dem Datenträger, so wie er ist, an dieser einen Kopie der Software. Es geht mir wirklich auf den Sack, wie Du durch Eröffnen von Nebenkriegsschauplätzen und mit Wortklaubereien versuchst, das Thema so lange zu ändern, bis Du irgendwo darauf bestehen kannst, Recht zu haben. Es ging nicht um Besitz kontra Lizenz, es ging um Deine Behauptung, die Änderung eines Registry-Key (welcher den Nebeneffekt hat, daß sich die "Home"-Edition in eine "Professional"-Edition verwandelt) wäre illegal, weil eine "EULA" das verbietet. Um nichts anderes, egal, was für Wortklaubereien Du noch betreiben willst.(**) Wenn Du eine ernstzunemende rechtliche Bewertung haben willst, mußt das deutsche Vertragsrecht anwenden und zwar für einen Kauf, egal ob eine "Software" oder eine "Lizenz" gekauft wird. Kauf bleibt Kauf und deutsches Vertragsrecht bleibt deutsches Vertragsrecht. Und nach deutschem Vertragsrecht können Lizenzbestimmungen, die auf einem eingeschweißten Datenträger stehen, nicht Bestandteil des Kaufvertrages sein, der durch Bezahlen an der Kasse und Übergabe des immer noch eingeschweißten Datenträgers geschlossen wurde. Ende der Diskussion. Und statt zuzugeben, daß Deine Behauptung, es wäre illegal, wie Du sie vorher eindeutig ohne Abschwächung in den Raum gestellt hast, falsch war, biegst Du das Thema auf Wortklaubereien zum Wort Besitz um und und adoptierst rasch die Meinung von anderen, daß es eine Grauzone wäre, hauptsache Du kannst anderen noch irgendetwas falsches unterschieben. Was interessiert Dich schon Deine Gerede von gestern, hauptsache Du hast Recht... Und was das Beispiel angeht: die Behauptung "Der User darf nicht Registry Key xyz ändern" ist rechtlich nicht anders als "Der User darf die Software nicht an einem Sonntag benutzen". Beides juristisch unhaltbar, egal was Du jetzt für Wortverdrehungen und Klaubereien aus dem Ärmel zauberst. Deshalb war das Beispiel nicht albern, sondern eher treffend. mfg (**) Wenn Du weiterhin Wortklaubereien betreiben willst, lies Dir erstmal den juristischen Unterschied zwischen "Besitz" und "Eigentum" an. Dann kannst Du wirklich Haare auf hohem Niveau spalten. Vorher solltest Du es aber besser lassen. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
06.07.2006, 00:57 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@Holger: >> Du hast behauptet, mit dem Kauf eines Datenrägers Besitzrechte an >> der Software zu erwerben. > An der Schachtel, dem Handbuch und dem Datenträger, so wie er ist, Ja. > an dieser einen Kopie der Software. An einer Lizenz zur Nutzung der Software. Die Kopie der Software bekommst Du, damit Du diese Lizenz auch ausüben kannst. > Es geht mir wirklich auf den Sack, Siehste, das kann mir nicht passieren. > wie Du durch Eröffnen von Nebenkriegsschauplätzen und mit > Wortklaubereien versuchst, das Thema so lange zu ändern, bis Du > irgendwo darauf bestehen kannst, Recht zu haben. Ich änderte das Thema nicht. Dieses Thema hat sich aus dem Diskussionsfluss ergeben. Was Wortklauberei betrifft: In dem Punkt stehst Du mir in nichts nach. Das ist sehr reizvoll für mich. > Und nach deutschem Vertragsrecht können Lizenzbestimmungen, die > auf einem eingeschweißten Datenträger stehen, nicht Bestandteil > des Kaufvertrages sein, der durch Bezahlen an der Kasse und > Übergabe des immer noch eingeschweißten Datenträgers geschlossen > wurde. Deshalb hast Du vor jeder Softwareinstallation die Gelegenheit, die Lizenzbestimmungen zu lesen und diese aktiv zu akzeptieren oder bei Nichtgefallen abzulehnen und vom Kauf zurückzutreten. Mit dem Abschluss der Installation akzeptierst Du die Lizenzbesimmungen. Alternativ dazu kannst Du mir gern erklären, wie Softwarehersteller vollständige Lizenzbesitmmungen lesbar außen auf Verpackungen unterbringen sollen. Und auch hier gilt: Es gibt bisher kein einziges Urteil, das sichertellen könnte, ob uns das deutsche Vertragsrecht im Falle eines eklatanten Verstoßes gegen solche Lizenzbestimmungen im Streiftall tatsächlich schützen kann, sofern es sich nicht um Bedingungen handelt, die insich schon gegen andere Rechte verstoßen. Ein solches Gesetzt allein ist ohne gängige Rechtsprechung das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Wie ein Gesetzt im Einzelfall ausgelegt wird, entscheiden auch in Deutschland letztendlich Richter. > Es ging nicht um Besitz kontra Lizenz, Für mich schon. Gings Dir um was anderes? > es ging um Deine Behauptung, die Änderung eines Registry-Key > (welcher den Nebeneffekt hat, daß sich die "Home"-Edition in > eine "Professional"-Edition verwandelt) wäre illegal, weil > eine "EULA" das verbietet. Verbietet Microsofts Windows XP EULA das? Ich habe das jedenfalls nicht behauptet. Zeige mir, wo ich das hier geschrieben haben soll. Ich habe nur zum Ausdruck gebracht, dass man sich damit rechtlich gesehen in einer Grauzone bewegt, weil Windows XP Home ein anderes Produkt ist als Windows Professionell. Das hatte Dich aus irgendeinem Grund furchtbar aufgeregt. Doch dafür kann ich nichts. [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 06.07.2006 um 00:58 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
06.07.2006, 12:51 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Das ist juristisch einfach Schwachsinn. Und nochmal darüber zu diskutieren hat hier überhaupt keinen Sinn, wenn Du so wenig Ahnung von der deutschen Rechtslage hast. Wenn Du in einem Fachhändler, Kaufhaus oder vergleichbaren ein Produkt gekauft hast, besteht ein Kaufvertrag zwischen Dir und dem Händler, an dem der Hersteller der Software nichts, aber auch rein gar nichts ändern kann. Er ist nicht einmal Vertragspartner bei diesem Geschäft. Es gibt keine "Lizenzbestimmungen" und der Softwarehersteller kann auch nicht den Händler zwingen, die Software aufgrund einer Ablehnung der EULA zurückzunehmen. Zitat:Selbstverständlich gibt es Urteile, die besagen, wie das deutsche Vertragsrecht azuwenden ist, tausende, wenn nicht sogar Millionen. Das deutsche Recht ist nämlich schon etwas älter als die Softwareindustrie. Und daß die Softwareindustrie über dem Gesetz steht, wäre mir neu. Zitat: Grauzone?!! Ich zitiere wörtlich: Zitat:Ich lese da nichts von einer Grauzone. Aber dafür etwas von einer "XP Home Lizenz" und einer "XP Professionell Lizenz" und damit kann ja nur die "EULA" gemeint sein, denn im deutschen Recht gibt es keine "XP Home Lizenz" oder "XP Professionell Lizenz" (bei Microsoft übrigens auch nicht). mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
06.07.2006, 20:18 Uhr Vip Posts: 471 [Benutzer gesperrt] |
Hi, also das Interessiert mich jetzt. Laut Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/EULA Hier mal eine Lizenz: ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shield Bitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag sorgfältig durch, bevor Sie das Spiel (" Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shield ") installieren. Dieser Lizenzvertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen, dem " Benutzer ", und Ubi Soft und/oder seinen Konzessionsgebern und/oder seinen Anspruchsberechtigten (" Ubi Soft "), der dem Benutzer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields einräumt. Durch die Installation des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields verpflichtet sich der Benutzer den Bestimmungen und Bedingungen des Lizenzvertrages zuzustimmen. 1- Die Lizenz Ubi Soft räumt dem Benutzer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields ein, bleibt jedoch Eigentümer aller damit zusammenhängenden Rechte. Die Rechte, die nicht ausdrücklich durch diese Lizenz übertragen werden, bleiben Eigentum von Ubi Soft. Das Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shield wird zum Alleingebrauch nicht an den Benutzer verkauft, sondern lizenziert. Die Lizenz räumt keinerlei Recht oder Anspruch bezüglich des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields ein und ist nicht als eine Übertragung der Rechte am geistigen Eigentum bezüglich des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields zu verstehen. 2- Eigentum am Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shield Der Benutzer anerkennt, dass die Gesamtheit der das Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shield und seine Komponenten betreffenden Rechte (insbesondere was Titel, Informatik Codes, Themen, Figuren, Namen der Figuren, Handlung, Geschichten, Dialoge, Örtlichkeiten, Konzepte, Bilder, Fotografien, Animationen, Videos, Musik und Texte angeht, die Bestandteil des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields sind) sowie die Rechte bezüglich der Marke, die Urheberrechte und Rechte am Copyright Eigentum von Ubi Soft sind und durch französisches Recht und andere internationale Gesetze, Verträge und Vereinbarungen bezüglich des geistigen Eigentums geschützt sind. 3- Nutzung des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields Der Benutzer ist berechtigt, das Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shield gemäß den Anweisungen im Benutzerhandbuch oder auf der Verpackung des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields zu nutzen. Die Lizenz wird ausschließlich im Rahmen der persönlichen Verwendung eingeräumt. Ab hier wirds Interessant: Untersagt sind : - Die Erstellung von Kopien des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields (Scheint schreibgeschützt zu sein, da ich kein Key eingeben muß.) - Die kommerzielle Nutzung des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields (Tja, also da ich mich nicht daran halten muß, könnte ich Quasie ein Internet Kaffe aufmachen und unter Gebühr die Leute das Game Zocken lassen.) - Eine Nutzung, die gegen die guten Sitten oder geltende Gesetze verstößt (Wie soll ich das verstehen?) - Die Änderung des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields oder die Herstellung eines abgeleiteten Produkts (Tja, darf ich das jetzt?) - Die Übertragung des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields über ein Telefonnetz oder jedes andere elektronische Medium, es sei denn während einer Multiplayer Partie in autorisierten Netzen - Herstellung oder Vertrieb von nicht autorisierten Ebenen und/oder Szenarien - Das Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shield zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder zu disassemblieren. Der Benutzer ist nicht berechtigt, das Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shield an einen Dritten zu verkaufen, eine Unterlizenz zu erteilen, es zu vermieten. (Das dürfte mich wohl nicht mehr Juken) Der Benutzer ist nur berechtigt, das Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shield zu übertragen, wenn der Empfänger die Bestimmungen und Bedingungen des Lizenzvertrags akzeptiert. (Das müßte nach Deutschen Recht mir egal sein.) In diesem Fall verpflichtet sich der Benutzer, sämtliche Bestandteile und Dokumentationen bezüglich des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields zu übertragen. (Tja, auch hier habe ich null Verpflichtung) Er verpflichtet sich außerdem, jegliche Kopie des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields auf seinem Computer zu löschen. In diesem Fall erlischt die Lizenz automatisch und unverzüglich. (Tja daran muß ich mich wohl halten.) 4- Kündigung der Lizenz Die Lizenz tritt ab der ersten Nutzung des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields in Kraft. Sie wird automatisch ohne Erklärung seitens Ubi Soft gekündigt, falls die Bestimmungen und Bedingungen des Lizenzvertrags vom Benutzer nicht eingehalten werden. (Müßte ich eigentlich lachend Ignorien) 5- Haftungsbeschränkung Der Benutzer erkennt ausdrücklich an, dass die Nutzung des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields auf eigenes Risiko erfolgt. Das Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shield wird in dem Zustand. Der Benutzer trägt sämtliche Kosten für Reparatur und/oder Korrektur des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung lehnt Ubi Soft jegliche Gewährleistung bezüglich des Handelswerts des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields, der Zufriedenheit des Benutzers oder der Eignung für einen bestimmten Zweck ab. Der Benutzer trägt sämtliche Risiken in Bezug auf entgangenen Gewinn, Datenverlust, Fehler, Verlust von gewerblichen Informationen oder sonstige, die durch den Besitz des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields oder seiner Nutzung entstehen. Da einige Rechtsordnungen die vorstehende Haftungsbeschränkung nicht gestatten, gilt diese möglicherweise nicht für den Benutzer. 6- Haftung In keinem Fall kann Ubi Soft für irgendeinen direkten oder indirekten, zufälligen, speziellen, Folge- oder sonstigen Schaden, auch nicht durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung sowie durch Besitz oder fehlerhaftes Funktionieren des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields haftbar gemacht werden, dies gilt auch dann, wenn Ubi Soft auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde. Ubi Soft lehnt insbesondere jegliche Haftung bezüglich einer Nutzung des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields ab, die den im Benutzerhandbuch und auf der Verpackung enthaltenen Nutzungsvorschriften zuwiderläuft. Da manche Rechtsordnungen den Haftungsausschluss im Falle direkter oder Folgeschäden nicht gestatten, gilt vorstehender Haftungsausschluss möglicherweise nicht für den Benutzer. Diese Nutzungslizenz bezüglich des Tom Clancy's Rainbow Six 3: Raven Shields gewährt dem Benutzer spezifische Rechte, und dieser verfügt je nach geltendem Recht in seinem Land gegebenenfalls über andere Rechte. (Hier ist von spezifische Rechten die rede, anderseits und dieser verfügt je nach geltendem Recht in seinem Land gegebenenfalls über andere Rechte.) Kommentare dies bezüglich sind Herzlich Willkommen. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.07.2006, 00:17 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
>> Und auch hier gilt: Es gibt bisher kein einziges Urteil, das >> sichertellen könnte, ob uns das deutsche Vertragsrecht im Falle >> eines eklatanten Verstoßes gegen solche Lizenzbestimmungen im >> Streiftall tatsächlich schützen kann, sofern es sich nicht um >> Bedingungen handelt, die insich schon gegen andere Rechte >> verstoßen. > Selbstverständlich gibt es Urteile, die besagen, wie das deutsche > Vertragsrecht azuwenden ist, tausende, wenn nicht sogar Millionen. > Das deutsche Recht ist nämlich schon etwas älter als die > Softwareindustrie. Und daß die Softwareindustrie über dem Gesetz > steht, wäre mir neu. Lies noch mal, worauf Du da antwortest. Natürlich ist hier das deutsche Vertragsrech anzuwenden. Nur scheinen einige zu glauben, in keinem einzigen Punkt an irgendeine Software-EULA gebunden zu sein. Ich bezweifle das nun mal. Zitat:Illegal hatte ich im Verlauf des Threads in Grauzone revidiert. Wahrscheinlich ist Dir das entgangen. Was Du in dem Zusammenhang immer mit EULA hast, weiß ich nicht. Microsoft verkauft zwei unterschiedliche XP Lizenzen. XP Home und XP Professionel. Diese unterscheiden sich in Funktionsumfang und Preis. Das ist etwas, was auch das deutsche Recht keinem Hersteller verbieten kann. Es ist nun mal ganz und gar nicht sicher, auch im deutschen Recht nicht, ob man mal einfach so den Funktionsumfang der teureren Lizenz nutzen darf, ohne dies auch bezahlt zu haben, nur weil dies technisch möglich ist (Frag mit der Materie vertraute Anwälte). EULA hin oder her. Mit der EULA hat das erst mal gar nicht zu tun. Der Umfang des erworbenen Nutzungsrechtes ergibt sich hier schon daraus, dass es zwei vershchiedene, preislich unterschiedliche Varianten mit unterschiedlichem Funktionsumfang gibt. Deshalb Grauzone. Differenzier das einfach mal und komm von der EULA weg. XP Prof. Funktionalität mit XP Home hat damit nichts zu tun. Es hat schlicht und ergreifend nur damit zu tun, wofür Du defakto bezahlt hast. Wenns Dir hilft, beziehen wir uns mal auf das deutsche Vertragsrecht: Du hast eine Nutzungslizenz für Windows XP Home gekauft. Nur Home bzw. dessen Funktonalität ist Vertragsgegenstand. Verstehst? Du hattest aber was von "Diskussion beendet" geschrieben. Dem schließe ich mich nun an. Begründung: Ständige Wiederholungen. [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 07.07.2006 um 00:19 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.07.2006, 07:41 Uhr Jinx Posts: 2077 Nutzer |
Zitat: doch, das geht. allerdings bindet knoppix alle medien erstmal als schreibgeschützt ein. entweder du machst dann auf dem kde einen rechtsklick auf das entsprechende icon und nimmst dort das schreibschutzhäkchen weg, oder du mountest die laufwerke in einer kommandozeile: mount /dev/hda1 (wobei statt hda1 natürlich die zu mountende partition stehen muss). evtl. musst du die partition vorher erst unmounten: umount /media/hda1 (für hda1 s.o.). dann klappts auch mit dem schreiben. -- eMail: TheJinx@web.de Homepage: http://www.TheJinx.de Tales of Tamar-Seite: http://www.eonwes-halle.de [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.07.2006, 09:42 Uhr CarstenS Posts: 5566 Nutzer |
@Jinx: > dann klappts auch mit dem schreiben. Ist das nicht mehr experimentell? Die "sichere" (Windows-basierende) Methode, die es auch gibt, wurde zumindest bei Version 4 noch nicht verwendet. [ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 07.07.2006 um 09:44 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.07.2006, 18:21 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Doch. Deshalb wird es ja per default nur schreibgeschützt angemeldet. Man könnte jetzt meinen, für ein simples Umbenennen besteht keine große Gefahr, da allerdings "Hide Folders" primär dazu dient, auf unkonventionelle Weise in den Verzeichnissen rumzuhacken, so das selbst das Windows-System Probleme bekommt und die Dateien nicht mehr anzeigt, würde ich die Finger davon lassen. Oder zumindest zuerst auf ein anderes Medium sichern, dann umbennen und hinterher Windows-seitig eine Datenträgerüberprüfung durchführen. mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.07.2006, 18:39 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Ich sehe einen darin einen Unterschied, ob man einfach mal für sich den Ausgangspunkt seiner Argumentationen ändert und damit auch die Argumente des Gegenübers aus dem Kontext reißt, oder ob man einfach mal zugibt, daß etwas, daß man gesagt hat, nicht korrekt war. Zitat:Vollkommen richtig. Zitat:Des teureren Produkts. Das darf man natürlich nicht. Es gibt nur einen wichtigen Punkt, der hier den Ausschlag gibt: es gibt keine Definition des Funktionsumfangs dieser zwei Produkte. Nur weil man für bestimmte Funktionen einen Registry-Key ändern muß, definiert sich nicht automatisch, daß diese Funktionen Teil des einen Produkts und nicht des anderen sind. Es gibt nämlich auch diverse andere Funktionen, die man erst per Registry freischalten muß, um sie zu nutzen. Teilweise kann man das mit von Microsoft bereitgestellten Tools wie TweakUI, obwohl MS ausdrücklich sagt, daß dies kein Teil von XP ist (und sie deshalb keine Gewährleistung übernehmen--als ob sie das für andere Funktionen tun würden, aber das *nur am Rande*, keine neue Diskussion starten, bitte) Zitat:Ja, aber dessen Funktionalität ist nicht definiert, wo denn auch? Und ohne diese Definition ist alles, was auf dem Datenträger enthalten ist, Teil der Funktionalität. Zitat: Genau. Bleiben wir bei Grauzone. Oder dem Hinweis, daß im deutschen Recht der Einzelfall bewertet wird und man niemals eine Pauschalantwort auf diese Frage geben kann. mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.07.2006, 19:02 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
@Vip: Du solltest die konkreten Fragen mal etwas deutlicher herausstellen, sie aus den EULA-Zitaten herausklauben zu müssen, ist etwas mühsam. Hier gleich mal Hinweis #1, den Du aus dem Wikipeda-Artikel mitnehmen solltest: Gesetzliche Regelungen, wie z. B. das Urheberrecht gelten auch ohne Erwähnung in einem EULA, ... Das dürfte bereits einige Deiner Fragen beantworten. Außerdem hast Du nirgenwo erwähnt, auf welche Art Du zu dieser Software gekommen bist, das ist aber für die rechtliche Einordnung entscheidend. Zitat:Ich denke, Du weißt, was das Gesetz über das Kopieren von Software sagt. Zitat:Ich würd's an Deiner Stelle nicht machen... Zitat:Ist doch egal, Du darfst in keinem Land dieser Welt gegen geltene Gesetze verstoßen, alles andere wäre sinnlos. Und die meisten Länder haben auch den Verstoß gegen die "guten Sitten" entweder gesetzlich oder über Verordungen untersagt. Zitat:Du darfst es i.A. für den Privatgebrach patchen, aber Du darfst keine modifizierten Versionen in Umlauf bringen (wobei Du unmodifizierte Version genausowenig in Umlauf bringen darfst). Du darfst natürlich keine Patches durchführen, die gegen Gesetze verstoßen. Wie gesagt, Du willst pauschale Antworten und die gibt es nicht. Zitat:Wenn die EULA nicht gilt (was in Deinem Fall bisher nicht eindeutig gesagt werden kann), darfst Du es weiterverkaufen. Mehr nicht. Zitat:wenn die EULA für Dich nicht gilt... Zitat:Das kommt darauf an, was diese "Bestandteile" denn nun ausmachen. Ein gedrucktes Handbuch kannst Du vielleicht behalten, den original Datenträger aber sowieso nicht zerschneiden. Zitat: Bitte schön. Jetzt kannst Du noch mitteilen, wie Du Dein Exemplar erworben hast und präzisere Fragen stellen, dann kannst Du auch detailliertere Antworten bekommen, die natürlich in keinster Weise verbindlich sind... mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.07.2006, 19:40 Uhr Vip Posts: 471 [Benutzer gesperrt] |
Hi, ach hier ist das Thema, ist mist wenn man ins Off Topic rutscht, dann findet man es nicht mehr. Also meist kaufe ich mir die Games über Ebay(wie dieses hier Aufgeführte auch), oder halt Spontan Kauf aus dem Supermarkt. Aber hier mal was ganz Krases: http://www.earth2160.com/gm/support_act.php Was ist wenn ich nach der ersten Kampagne, das Spiel zwecks fehlenden Support Telefonisch nicht Aktivieren kann? Hammer oder. Naja, das war auch mein letztes Oftopic Posting hier. @Kinomatrix Wie ist es den nu ausgegangen? Bis dann..... Vip [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.07.2006, 19:46 Uhr Andreas_B Posts: 3121 Nutzer |
@Vip: >> Was ist wenn ich nach der ersten Kampagne, das Spiel zwecks fehlenden >> Support Telefonisch nicht Aktivieren kann? Steht doch da: Es wird rechtzeitig ein Patch zur Verfügung gestellt. Ciao, Andreas. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.07.2006, 19:57 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat: Wahrscheinlich funktioniert inzwischen gar nichts mehr. Deswegen hören wir auch nix mehr von ihm. mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
08.07.2006, 01:13 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Entgeht es jetzt rein zufällig deiner Argumentationsbasis, dass ich mit der Korrektur meiner Aussage von illegal zu Grauzone bereits zugab, mit der Wahl der Begriffes illegal nicht korrekt argumentiert zu haben? Fehlt Dir der öffentliche Kniefall oder nagelst Du einfach nur gern Leute auf längst durch sie selbst korrigierte Aussagen fest, um selbst Recht zu behalten? Lass gut sein, Holger. Das Thema wird langsam langweilig. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
08.07.2006, 13:45 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat: Ja, das ist mir entgangen. Zumal Du hier schreibst: "Ich habe das jedenfalls nicht behauptet. Zeige mir, wo ich das hier geschrieben haben soll. Ich habe nur zum Ausdruck gebracht, dass man sich damit rechtlich gesehen in einer Grauzone bewegt, ..." Abzustreiten, etwas jemals gesagt zu haben, ist keine Korrektur des gesagten. Und für jemanden, der sich in mehreren Postings an dem Term "Besitzrechte an der Software" aufhängt (obwohl ich das so noch nicht einmal irgendwo gesagt habe), erwartest Du erstaunlich viel von Deinem Gegenüber bei der Interpretation Deines Gesagten. Außerdem ist es =völlig unabhängig von der späteren Korrektur= kein guter Stil, sich überhaupt hinzustellen und eine solche absolute Aussage in den Raum zu stellen, wenn man sich offensichtlich noch nicht einmal mit dem Thema befaßt hat. Diese Aussage war offensichtlich von nicht-Wissen geprägt und Deine neue Meinung über die Grauzone kann wohl nicht auf allzuviel Recherche basieren, nach nur einem Tag. Also wundere Dich nicht, wenn sich jemand, der für seine Aussagen auf ein Semester Rechtsvorlesungen, Thema "Deutsches Urheberrecht" zurückgreift, ein wenig darüber aufregt. mfg PS: und wie wenig Ahnung Du von der Materie hast, zeigt auch folgendes Beispiel: Zitat: Für Musik und Filme gelten nämlich völlig andere Regelungen. Selbige darf man in Deutschland immer noch kopieren und an enge Freunde und Verwandte weitergeben, solange kein wirksamer Kopierschutz überwunden wird. Für DVDs gilt CSS als wirksam, für MusikCDs gibt es derzeit keinen als wirksam geltenden Kopierschutz. Anders gesagt, Musik-CDs darf man im privaten Kreis kopieren, und man ist auch nicht verpflichtet, sämtliche Kopien bei einem Weiterverkauf zu löschen, gleiches gilt natürlich nicht übertragen für Software-CDs. Das nur am Rande. Also, um Deine Frage aus einem früheren Posting zu beantworten, warum ich mich so aufrege: [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
08.07.2006, 15:11 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Was Du da oben von mir zitierst ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen und wir hier von Dir bewusst in einen falschen Zusammenhang gebracht. Ich kann von meinem Gegenüber schon erwarten, dass er mir das Wort nicht im Mund herumdreht. Was Du da machst, ist mehr als nur schlechter Stil. Lass uns doch mal vollständig zitieren, was Du dir da herausgepickt hast. Da gings nämlich darum, was bzw. was nicht in der EULA steht: Zitat: Zitat: Du hast also ein Semester Rechtsvorlesungen genossen und meinst, das macht aus Dir einen versierten Kenner der Materie der Vorgänge so absolut beurteilen kann, worüber noch nicht mal Anwälte nach min. 9 Semestern Jurastudium und langer Berufserfahrung im Bereich Vertragsrecht im Anschluss es wagen zu behaupten, dies heute abschließend beurteilen zu können. Ich bin es nicht, der sich hier als vertrauenswürdiger Fachman für Vertragsrecht aufspielt. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
08.07.2006, 16:46 Uhr G60Master Posts: 601 Nutzer |
Oha,da platzt bald wieder ein Arsch! Aber davon ab,es legen sich noch nicht einmal Anwälte fest welche genau und ausschließlich mit dieser Materie zu tun haben was seinen Grund hat! Und wäre alles sooooo trocken in Tüchern zu bringen hätte mindestens M$ seine Anwälte in die Welt hinausgeschickt um die Schwerter zu schwingen zwecks abschlagen von Köpfen! Und da dieses nicht geschehen ist zeigt es nur das dieses bei weitem nicht easy ist,was auch immer easy sein sollte! -- G60Master [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
08.07.2006, 23:10 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Anwälte werden sich hüten, Pauschalausagen abzugeben. Weil solche Aussagen per se schon falsch sind. Zitat: Microsoft geht ja noch nicht einmal gegen eindeutige Raubkopierer mit voller Härte vor, solange es sich nicht um gewerbsmäßige handelt. Da werden sie sich wohl kaum auf das EULA Glatteis begeben. Allerdings sollte keiner auf die Idee kommen, Home Ed's zu kaufen, entsprechend zu manipulieren und als Prof.Ed zu verkaufen. Sonst sehen wir die Schwerter schwingenden Anwälte doch noch. mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
08.07.2006, 23:19 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat: Daß angeblich Anwälte nach min. 9 Semestern Jurastudium und langer Berufserfahrung dies nicht beurteilen können, weißt Du aus welcher Quelle? Dem einen Tag Recherche? Hast Du schon mit Anwälten, die sich auf das Thema spezialisiert haben, gesprochen? Ich schon. Ein ganzes Semester lang... mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
08.07.2006, 23:45 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Respekt. Die hohe Kunst des Worteverdrehens beherrschst Du offenbar aus dem FF. Nach nur einem Semester Rechtsvorlesungen schon Winkeladvokat. Alle Achtung. Wie Du aus einem "noch nicht mal ... wagen zu behaupten" ein aalglattes "nicht beurteilen können" bastelst, um eben einen Punkt landen zu können, hat fast schon Klasse. Ist aber trotzdem Bullshit. > Ein ganzes Semester lang... Über XP Home als XP Professionel? Ja echt, genau darüber? Setzt Du auch XP Home als XP Professionel in deiner Firma ein, geschäftlich und hochoffiziell? Nicht? Warum? Kann einem doch keiner Verbieten. EoD [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
09.07.2006, 02:16 Uhr G60Master Posts: 601 Nutzer |
Zitat: Stellungnahmen aus Fachzeitschriften reichen da vollkommen und die gibt es immer wieder wenn dieses Thema dort öffentlich diskutiert wird! Zitat: Nicht nötig,siehe oben! Zitat: Muß ja nichts heißen,besonders bei Anwälten für diesen speziellen Bereich gibt es viele die sich maßlos überschätzen oder Heißluftgebläse! Nachdem die das 2te Mal gegen die Wand geknallt sind werden sie gewerbsmäßige Abmahner! -- G60Master [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
09.07.2006, 02:20 Uhr G60Master Posts: 601 Nutzer |
Zitat: Normal sollte man diesen Thread sogar langsam mal schließen,das wird nichts mehr! Da sitz ein Hahn auf seinem Ei und beißt die Hennen weg! -- G60Master [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
10.07.2006, 19:47 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat: EoD schreiben und gleichzeitig noch ein paar loaded questions in den Raum stellen, ganz toller Stil. Ich schreibe Dir genau darum trotzdem eine Antwort und dann darfst Du entscheiden, ob Du Deinem EoD folgst oder nicht. Auf meinem Firmenrechner läuft ein WinXP, bei dem ein bestimmter Registry-Key, von dem eine bestimmte Firma meint, daß man ihn nicht verändern dürfe, verändert wurde. Und wenn Du glaubst, ich würde das nicht tun, warum auch immer, dann schreibe es direkt, ohne es in loaded questions zu verstecken. EoD [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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