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amiga-news.de Forum > Forum und Interna > Beben 3 ist indiziert! | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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21.08.2005, 16:28 Uhr gunatm Posts: 1432 Nutzer |
Hallo liebes AN-Team, ihr wißt aber schon, daß Beben3 indiziert ist und nicht beworben werden darf. Schon garnicht mit Screenshots! Die Engine bzw. das Game ist halt schon ein Unterschied! http://www.heise.de/newsticker/meldung/7577 Gleich Screenshots auf der ersten Seite ist dabei schon mutig! -- g.a.c. - german amiga community [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.08.2005, 17:24 Uhr FischX Posts: 436 Nutzer |
Guckst du da: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63018 Heise hat auch keine Angst :o) Id hat Quake III aus dem Vertrieb genommen daher greift die (un)freiwillige (Selbst)zensur nicht mehr. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.08.2005, 17:56 Uhr Supimajo Posts: 1265 Nutzer |
Was für ein Aufstand. Wenn man es so genau nimmt, dann darf keine einzige AMIGA-Software an Minderjährige mehr verkauft und somit auch nicht mehr beworben werden. Keine inzwischen zur Pflicht gewordene Altersfreigabe auf der Verpackung oder dem Trägermedium bedeutet automatisch STRIKTES JUGENDVERBOT. So gesehen könnte z.B. AndreasM seinen Onlineshop sofort dicht machen. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Auf den Seiten der USK kann man dazu in einer Stellungnahme lesen: "Weil Spiele, die vor 1994 veröffentlicht wurden, überhaupt keine USK-Freigabe haben können, da es die USK da schlicht noch nicht gab. Und keine USK-Freigabe heißt striktes Jugendverbot..." [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.08.2005, 18:21 Uhr FischX Posts: 436 Nutzer |
@Supimajo: OSS, Freeware usw betrifft das nicht da die Gesetzgebung nur auf kommerzielle Produkte ausgelegt ist, da gelten nur die Einschränkungen des Verbotsgesetzes. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.08.2005, 18:22 Uhr Supimajo Posts: 1265 Nutzer |
Zitat: Öhm...sind das etwa keine kommerziellen Produkte, die z.B. Adreas in seinem Shop anbietet? [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.08.2005, 18:28 Uhr FischX Posts: 436 Nutzer |
@Supimajo: Natürlich, nur die sind solange nicht betroffen solange die bpjm keine indizierung ausspricht. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.08.2005, 18:31 Uhr Supimajo Posts: 1265 Nutzer |
Zitat: Öhm....wieso lese ich dann in den Gesetzestexten das Gegenteil. Hast du eine Quelle für deine Behauptung? [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.08.2005, 18:50 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Nicht gekennzeichnete Trägermedien unterliegen den Vertriebsbeschränkungen gemäß § 12 Abs. 3 JuSchG, was der Kennzeichnung "Keine Alterfreigabe" gleich kommt. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.08.2005, 18:54 Uhr FischX Posts: 436 Nutzer |
@Supimajo: Die USK kann keine Indizierung aussprechen, das kann nur die bpjm. Z.B. Sharewarespiele oder Spielesammlungen mit älteren Spielen sind auch nicht automatisch ab 18, die USK ist zwar verpflichtend aber das schlimmste was passieren kann ist eine Indizierung durch die bpjm was bei "harmlosen" Spielen nicht passieren wird. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.08.2005, 19:24 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@FischX: > Z.B. Sharewarespiele oder Spielesammlungen mit älteren Spielen > sind auch nicht automatisch ab 18, Alles was nicht gekennzeichnet ist, darf automatisch Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden. So sieht es der Gesetzgeber. Wie im Alltag damit umgegangen wird ist freilich ein anderes Thema. Damit alte Sachen geprüft werden, muss ein Antrag gestellt werden, wozu nicht jeder berechtigt ist. [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 21.08.2005 um 19:24 Uhr editiert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.08.2005, 20:06 Uhr Docki Posts: 783 Nutzer |
Zitat: Und was vermutlich auch richtig Geld kostet -- es gibt Computer .. und es gibt AMIGA [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.08.2005, 20:21 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@Docki: Die Gebührenordnug ist auf der Webseite der bpjm öffentlich zugänglich. Die Gebühr beträgt, je nach Art des Antrages und Umfang der Prüfung, zwischen 500 und 4.200 Euro. Antrag auf Prüfung kann nur der Urheber bzw. der Rechteinhaber, sowie bei Telemedien der Anbieter stellen. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
22.08.2005, 12:30 Uhr Bogomil76 Posts: 2800 Nutzer |
Zitat: Wo steht das in Deinem Link? mfg [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
23.08.2005, 06:45 Uhr gunatm Posts: 1432 Nutzer |
Was wäre denn der Sinn einer Indizierung? http://www.medienzensur.de/seite/indizierung.shtml Der Sourcecode der Beben 3-Engine ist zwar freigegeben, aber das Spiel ist immernoch kommerziell und frei ab 18. -- g.a.c. - german amiga community [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
24.08.2005, 11:42 Uhr aPEX Posts: 4692 Nutzer |
Über was ihr euch immer Gedanken macht... -- cu, aPEX http://www.a1k.org - Die Amiga 1000 & Phoenix Community A1000-512KB Chip,8MB Fast,BlizzardTurboMemory,68010P12,ALF-Kontroller Phoenix, A500+, A600, A1200, A4000 ... http://phase5.a1k.org [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
24.08.2005, 18:34 Uhr StefanHaegele Posts: 281 Nutzer |
Zitat: Nur dass die Prüfung bei der USK angefordert werden muss. Desweiteren dürfen laut JuSchG keine Datenträger mehr verkauft werden, auf denen nicht das USK Logo abgebildet( als Druck nicht als Aufkleber!!!) ist. Es gab damals eine übergangsfrist, diese ist mittlerweile jedoch abgelaufen. Die einizge Ausnahme hiervon sind z.B. Gameboy advanced Spiele, das das Modul zu klein für die Aufnahme des USK-Logos ist. Diese Ausnahmen müssen jedoch von der USK bestätigt werden und das Spiel ist selbstverständlich zu prüfen. D.h. wer heute noch Amiga Software ohne gedruckten(!!!!) USK-Logo auf dem Datenträger verkauft, verstößt gegen das JuSchG. Stefan -- Faktura.net der neue Meilenstein für Bürosoftware. Mehr unter http://www.faktura-online.net [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
24.08.2005, 23:19 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@StefanHaegele: Thread nicht gelesen? [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.08.2005, 10:01 Uhr aPEX Posts: 4692 Nutzer |
Ich sags ja, hier machen sich die Leute einfach viel zu viel Gedanken... -- cu, aPEX http://www.a1k.org - Die Amiga 1000 & Phoenix Community A1000-512KB Chip,8MB Fast,BlizzardTurboMemory,68010P12,ALF-Kontroller Phoenix, A500+, A600, A1200, A4000 ... http://phase5.a1k.org [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.08.2005, 10:28 Uhr Supimajo Posts: 1265 Nutzer |
Zitat: Das bedeutet nur, daß diese Software KIndern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden darf und auch generell nicht über Webshops angeboten werden darf. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.08.2005, 10:31 Uhr Supimajo Posts: 1265 Nutzer |
Zitat: Als Händler würde ich mir da doch schon Gedanken drüber machen. Braucht nur mal ein Testkauf von entsprechender Stelle getätigt zu werden. Oder der minderjährige Sprößling von in dieser Hinsicht "radikalen Eltern" (und die gibt es durchaus) machen plötzlich Rabatz... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.08.2005, 10:51 Uhr aPEX Posts: 4692 Nutzer |
Zitat:Man kann aber auch ueber ein Thema solange oeffentlich diskutieren, bis es echt mal Aerger gibt!!! Bestes Beispiel Emule/Kazzaa, bevor das Thema gross breitgetreten wurde und jeder DAU damit anfing, gabs auch kein Aerger... Und man darf auch nicht denken das die Behoerden nichts zu tun haben und nur darauf warten einen grossen Amigafisch an die Angel zu kriegen... Zitat: Welche dieser Sproesslinge hat nen Amiga daheim und dann noch verbotene Software? Die Sproesslinge die ich kenne gehen mit ihrem Bruder im Mediamarkt Spiele kaufen, oder mit Oma, oder laden sich die Games einfach runter... die kommen schneller an aktuelle Sachen ran, als man sie im Laden kaufen kann. Ich habe auch ne Wolfenstein Seite im Netz, ANews hat daruber berichtet und die Seite gibt es bald seit 6 Jahren... Wenn man unbedingt will, dann kann man bei jedem was finden... -- cu, aPEX http://www.a1k.org - Die Amiga 1000 & Phoenix Community A1000-512KB Chip,8MB Fast,BlizzardTurboMemory,68010P12,ALF-Kontroller Phoenix, A500+, A600, A1200, A4000 ... http://phase5.a1k.org [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
26.08.2005, 16:27 Uhr StefanHaegele Posts: 281 Nutzer |
Zitat: Falsch, ohne gedrucktes USK-Logo darf keine Software mehr verkauft werden! -- Faktura.net der neue Meilenstein für Bürosoftware. Mehr unter http://www.faktura-online.net [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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