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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Elbox usb.device Sicherheitswarnung! [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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14.11.2002, 14:24 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Ach Leute....

1) Wo ist der Beiweis das Elbox wirklich sowa seingebaut hat?

2) Elbox seien nicht deutsche Firma. Dort andere Gesetze als Deutschland...

3) Nein, das einbauen eines solchen Kopierschutzes ist keine Straftat. Das ist Fakt! Erst wenn dadurch ein Schaden besteht kann nach Deutschem Recht der Verursacher belangt werden. Und das ist dann Zivilrecht und nicht Strafrecht :)


--
Andreas Magerl
http://www.amigafuture.de
http://www.apc-tcp.de

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14.11.2002, 15:08 Uhr

Aachthor
Posts: 123
Nutzer
@t-zero53:
> Poseidon laeuft acht Sekunden im Demo-Modus.

Ach doch so lang ;-)

Das hatte ich nicht gewusst - tja im Falle eines gecrackten
usb.devices braeuchte der "nette" Raubkopierer von nebenan dann
doch auch noch ein gecracktes Poseidon...


Zitat:
Original von AndreasM:
Ach Leute...

1) Wo ist der Beiweis das Elbox wirklich sowa seingebaut hat?


Darauf warte ich ja schon die ganze Zeit ! Der Programmcode um es
zu testen wurde oben von mir gepostet. Einfach dasitzen und die
Haende in den Schoss legen bis was passiert ist kann's aber doch auch
wohl kaum sein, oder ?!?!

Zitat:
2) Elbox seien nicht deutsche Firma. Dort andere Gesetze als Deutschland...

ELBOX verkaufen Ware in Deutschland und muessen deshalb mit deutsche
Gesetz konform gehen wenn Ware verkaufen wollen - egal was fuer
Gesetze in Polen herrschen !

Zitat:
3) Nein, das einbauen eines solchen Kopierschutzes ist keine Straftat. Das ist Fakt! Erst wenn dadurch ein Schaden besteht kann nach Deutschem Recht der Verursacher belangt werden. Und das ist dann Zivilrecht und nicht Strafrecht :)

Das einbauen eines Kopierschutzes an sich ist kein Problem. Wenn
dieser Kopierschutz aber potentiell die Daten von ehrlichen Usern
gefaerden kann stellt das sehr wohl ein Problem dar - und ob das
nicht strafbar waere sei dahingestellt.

Ich glaube z.B. kaum, dass ein Autohersteller eine Wegfahrsperre mit
der Bremse koppeln darf, so dass es beim umgehen derselben dazu
kommt, dass die Bremse nicht mehr funktioniert und das auch passieren
kann wenn ein elektronisches Bauteil der Wegfahrsperre den Geist
aufgibt !

Frage: Wuerdest Du Dir ein Programm installieren das einen
potentiellen RDB-Loeschcode enthaelt, wie er angeblich im usb.device
vorhanden ist ?

Ich nicht !

--
Amiga-only since 1989 :boing:


[ Dieser Beitrag wurde von Aachthor am 14.11.2002 editiert. ]

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14.11.2002, 15:21 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
2) Du gehst von der falschen Sachlage aus.

a) ist der Einbau des Schutzes in Deutschland eben nicht verboten...

b) Erst wenn ein Schaden angerichtet wird, kann man zivilrechtlich dagegen vorgehen. Und zwar nicht gehen den eingebauten Schutz sondern gegen die Tatsache das Daten zerstört wurden. Und dann hat man das Problem das es keine deutsche Firma ist...



Was ich tun würde oder nicht spielt keine Rolle. Es geht um die rechtliche Sachlage und die wurde, wie so oft, mal wieder erfunden anstatt nach Tatsachen zu gehen..

Nochmal:

Solche Sachen einbauen ist rechtlich ok.
Wenn dadurch aber ein Schaden entsteht muß nach deutschem Recht der Verursacher dafür zahlen.
Das ganze ist auch keien Straftat sondern Zivilrecht.

Abgesehen mal davon das anscheinend für alle schon beschlossene Sache ist das ein solcher Schutz überhaupt diskutiert...


--
Andreas Magerl
http://www.amigafuture.de
http://www.apc-tcp.de

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14.11.2002, 15:26 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Das Ihr Spaß daran habt über hätte wenn und aber zu diskutieren ;) Witzig und zugleich abartig...

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14.11.2002, 15:49 Uhr

Bladerunner
Posts: 1474
Nutzer
Chris Hodges (Autor Poseidon USB stack) bestätigt gerade das vorhanden sein
dieses Codes auf Ann. Er wird daher den Support des USB.device ab der nächsten Version einstellen....

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14.11.2002, 21:21 Uhr

ArminHuebner
Posts: 1349
Nutzer
@ bladerunner

> Chris Hodges (Autor Poseidon USB stack) bestätigt gerade das vorhanden sein
> dieses Codes auf Ann. Er wird daher den Support des USB.device ab der nächsten Version einstellen....

Auch wenn der Code vorhanden sein sollte, bedeutet das noch lange nicht, dass er bei normaler Nutzung
des Devices jemals ausgeführt wird. Falls dennoch Festplatten aufgrund der behaupteten Sachlage gelöscht
werden sollten, könnte Elbox natürlich zivilrechtlich in Verantwortung genommen werden.

Ein Verdacht ist aber noch kein Beweis.

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14.11.2002, 21:52 Uhr

Spitfyr
Posts: 104
Nutzer
Ob illegal oder nicht ist ja auch irgendwo egal. Viele Leute in den Foren halten die Geschichte, sofern sie denn richtig ist, für moralisch so bedenklich, dass sie es in ihrem persönlichen Rechtsempfinden für illegal halten. Spontan halte ich es auch für illegal, aber wer kennt hier schon die Gesetze. Ich meine, wenn ich Minen in meinen Garten vergrabe, muss man dann noch warten bis jemand rauftritt?

Ein Problem das ich sehe ist, wenn's mal irrtümlich passiert, wie will man dann noch nachweisen können, das Elbox die Schuld hat? Im besten Fall kann ich nach einem Neustart des Rechners noch schauen, was für ein Programmcode im RAM ist, aber ich kann nicht mehr nachweisen, ob er tatsächlich auch ausgeführt wurde. Ziemlich doof das.

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14.11.2002, 22:23 Uhr

ArminHuebner
Posts: 1349
Nutzer
@ Spitfire

> Ein Problem das ich sehe ist, wenn's mal irrtümlich passiert...

Was meinst Du mit irrtümlich?

WENN ein solcher Vorgang passieren sollte, ist dieser nicht irrtümlich,
sondern bewusst ausgelöst.

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14.11.2002, 22:47 Uhr

Petra
Posts: 1121
Nutzer
Hallo Armin,

als man mir diese Geschichte am Anfang zugetragen hat, habe ich auch so
ähnlich wie du argumentiert. Inzwischen ist mir aber klar geworden, dass
nicht nur eine Manipulation am Programm-Code zu dem Effekt führen kann,
sondern zum Beispiel auch ein im Speicher "umkippendes" Bit. Sprich: Es
kann auch jemand seinen Bootblock verlieren, der nichts, aber auch gar
nichts geändert oder manipuliert hat.

Es ist nicht nur unschön, so etwas einzubauen, sondern IMHO richtig schä-
big. Wie soll denn z. B. jemand, der nichts gemacht hat, aber dennoch
davon betroffen ist, überhaupt beweisen, dass es dieser Code war (vor
allem, wenn er nicht mal weiß, dass dieser Code vorhanden ist)? Inso-
fern dürfte dann eine Klage schwierig werden.

Ich kann auch keine Einbrecher von meiner Wohnung fernhalten, indem
ich drinnen eine Selbstschussanlage installiere. Das ist verboten.

Besonders übel in dieser Geschichte stößt mir persönlich auf, dass Elbox
es bei so dreht, als wollten irgendwelche Leute deren Business kaputt
machen und dabei das blaue vom Himmel lügt (es ist kein Code dieser Art
vorhanden) - siehe Statement von Elbox von heute. Auch dass Elbox versucht,
Leute wie Christian Kemp (ANN), die darüber berichten, extrem unter Druck
zu setzen, ist alles andere als schön -> und dabei dann noch davon redet,
dass man nicht fair mit ihnen umgehe. Es ist auch nicht fair, so einen
Code einzubauen.

Nein, ich denke, so kann und darf man nicht agieren.

--
[°¿°] Ciao, Petra

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14.11.2002, 22:52 Uhr

Moneyless
Posts: 216
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
2) Du gehst von der falschen Sachlage aus.

a) ist der Einbau des Schutzes in Deutschland eben nicht verboten...

b) Erst wenn ein Schaden angerichtet wird, kann man zivilrechtlich dagegen vorgehen. Und zwar nicht gehen den eingebauten Schutz sondern gegen die Tatsache das Daten zerstört wurden. Und dann hat man das Problem das es keine deutsche Firma ist...

Was ich tun würde oder nicht spielt keine Rolle. Es geht um die rechtliche Sachlage und die wurde, wie so oft, mal wieder erfunden anstatt nach Tatsachen zu gehen..


Na, dann gehen wir nochmal zurück auf 1. Semester Jura, Andreas.. Vielleicht überlässt Du das lieber Leuten, die Jura studieren/studiert haben?
Auch eine potenzielle Gefährdung (die Möglichkeit einer vorsätzlichen Sachbeschädigung) kann durchaus zivil- und im Extremfall gar strafrechtlich relevant sein (man beachte hierbei auch die entsprechenden Bestimmungen zum unerlaubten Eingriff in ein Rechnersystem). Was hier am ehesten ausschlaggebend sein dürfte, sind die beiden Gedanken a) Vorsatz (sag ich mal nix zu) und b) Bewusste Inkaufnahme.
Natürlich wird es problematisch, eine polnische Firma dahingehend zu verklagen.. Aber im Zuge der EU-Fähigkeit müsste die Rechtslage gerade in diesen relativ aktuell EU-weit harmonisierten Bereichen auch in Polen bereits angepasst sein...

Also, wenn Du das tatsächlich durchdiskutieren willst, dann greif ich noch zum Sartorius und wie sie alle heißen... Aber dass die bewusste Inkaufnahme einer Sachbeschädigung straffrei sein sollte, das würde mich schon arg wundern...
--
- irc.euirc.net #amiga -

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14.11.2002, 22:54 Uhr

Spitfyr
Posts: 104
Nutzer
Hallo Armin,

Du hast geschrieben:

----
Was meinst Du mit irrtümlich?

WENN ein solcher Vorgang passieren sollte, ist dieser nicht irrtümlich,
sondern bewusst ausgelöst.
----

Genau das ist das Problem. Spontan fallen mir zwei Möglichkeiten ein:

1) Du weisst, der Amiga hat keinen Speicherschutz. Damit ist es prinzipiell möglich von einem Program aus jede andere Stelle im RAM als ausführbaren Code anzuspringen. Z.B. wird von einem fehlerhaften Program was im Stack überschrieben und das nächste RTS geht dann sonstwohin. Das ist zwar relativ unwahrscheinlich aber möglich.

2) Es gibt ja den Vorwurf, Elbox würde diesen Code ausführen, wenn der Treiber modifiziert wird? Habe ich das richtig verstanden? Das ist noch nicht bewiesen. Aber WENN dem so ist, dann würde schon eine beliebige Modifikation durch ein anderes fehlerhaftes Programm im Speicherbereich des Elboxtreibers reichen, um den Code zu triggern.
Kennst du die Abstürze, wo du noch wirre Striche/Zeichen auf dem Bildschirm sehen kannst? Da hat ein fehlerhaftes Program eben einen Speicherbereich erwischt, der was mit Bildschirmausgabe zu tun hat.

Deswegen ist das Vorhandensein des Codes schon eine Gefahr. Man muss nicht erst nachweisen, dass es bereits passiert IST, um nachzuweisen, dass es passieren KANN. Wenn es passiert ist, kann man es aber nicht mehr nachweisen. Man kann es aber durch das Experiement von Aachthor herausfinden, indem man es bewusst provoziert. Dadurch hat man dann die Möglichkeit bewiesen.

Gruß

Spitfyr

















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