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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Rechtliche Frage zu der Clou | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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16.09.2007, 10:08 Uhr Raphy2 Posts: 150 Nutzer |
Hallo, ich habe hier mal eine rechtliche Frage: Ich habe der Clou für den Amiga 500 als Orginal. Ich möchte das Spiel mittels Emu auf dem GP2X spielen, ist es rechtlich okay wenn ich eine Version ohne Handbuchabfrage suchen würde, da ich sonst immer das Handbuch mitschleppen müsste ??? Das Spiel ist übrigens von Neo freigegeben worden, daher dürfte es doch nicht illegal sein, oder ????? Danke Raphy [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
16.09.2007, 10:29 Uhr huepper Posts: 481 Nutzer |
Da du das Original hast, sollte dem nix im Wege stehen. -- Athlon XP 2800+, Nforce2 Board incl. LAN, Geforce4 Ti 4200 64 MB, Soundblaster Live 5.1, 768 MB DDR, 160 GB HDD, DVD-Ram :: Amithlon Kernel 3.10 + OS 3.9BB3 [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
16.09.2007, 10:29 Uhr MaikG Posts: 5172 Nutzer |
Gibs dafür kein whdload installer? Der umgeht die abfrage auch, das laden von einer Hardfile ist auch schneller als von Emu-Floppys. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
16.09.2007, 10:56 Uhr Bluebird Posts: 3260 Nutzer |
naja ich weissja nicht ob der gp2x whdload auch noch packt ? , meine letzten infos waren das nen nackter 500er gerade mal so 1zu1 emuliert werden konnte , also da noch whd ? zu der clou , dir duerfte da keiner nen strick drehen aber rein gesetzlich ist das nicht okay da raubkopieen immer illegal sind . ich find das dann doch auch nen bischen bloede aber iss wohl so , nach neuem recht ist sowieso alles was den kopierschutz aushebelt illegal , aber mal ehrlich wenn glaubst du juckt sowas am besten nicht erwischen lassen ... hehe mfg bluebird -- A1200WinnerTower, BPPC40/25-603e/175 256mb, BVision, Z4, ConneXion, DelfinaLiteDSP, Oktagon, VarIO, RBMKeyInterface, AmigaIIIT, 540mbQuantumFireball, 74gbSamsungSpinPoint, 4gbQuantumFireball, Yamaha6416S, Mitsumi2801TE, LS120, Siemens17P1, NECP20, [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
16.09.2007, 11:51 Uhr AndreasM Posts: 2478 Nutzer |
Zitat: Das Spiel wurde NICHT freigegeben. Es wurde zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Also zu Deiner Frage: Ja, es wäre illegal wenn Du Dir das Teil von einer Quelle besorgst die dafür keine Lizenz hat. Obs irgendjemanden interessiert ist dann wiedre ne andere Sache. -- Andreas Magerl APC&TCP Amiga Future, Big Book of Amiga Hardware, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2, Amiga Guru Book, Flyin High, Pinball Brain Damage... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
16.09.2007, 13:04 Uhr GMKai Posts: 155 Nutzer |
So schlimm wirds doch nicht sein die paar Wörter die in der Abfrage kommen auf nem Zettel zu notieren. Die Abfrage umfasst kaum ein Dutzend Wörter und sollte mal ein nicht notiertes kommen, hilft ein Reset... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
16.09.2007, 13:08 Uhr Bjoern Posts: 1730 Nutzer |
Zitat: Das ist M.E der springende Punkt. Gruß, Björn [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
16.09.2007, 17:45 Uhr AndreasM Posts: 2478 Nutzer |
Jup. Aber im Handyspielezeitalter kann sich das schnell mal ändern... btw. hat jemand Kontakt zu NEO? -- Andreas Magerl APC&TCP Amiga Future, Big Book of Amiga Hardware, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2, Amiga Guru Book, Flyin High, Pinball Brain Damage... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
17.09.2007, 14:17 Uhr Andreas_Wolf Posts: 2980 Nutzer |
> rein gesetzlich ist das nicht okay da raubkopieen immer illegal > sind . Da er im Besitz des Originals ist, begeht er damit *keine* illegale Handlung. Es ist demzufolge *für ihn* auch keine Raubkopie. > nach neuem recht ist sowieso alles was den kopierschutz aushebelt > illegal Dies gilt ausdrücklich *nicht* für Datenträger mit Computerprogrammen. Außerdem möchte er selbst ja gar keinen "Kopierschutz" (worunter eine Handbuchabfrage übrigens gar nicht fällt) aushebeln, sondern eine Version laden, bei der dies bereits geschehen ist. > es wäre illegal wenn Du Dir das Teil von einer Quelle besorgst die > dafür keine Lizenz hat. Nein. Da er das Original, also eine Lizenz, hat, ist es für ihn nicht illegal. An der Illegalität des Download-Angebots ändert das natürlich nichts. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
17.09.2007, 14:38 Uhr AndreasM Posts: 2478 Nutzer |
Zitat: Nunja, er nutzt eine illegale Quelle. Aufpassen muss man auch ob es auch 100% die genau gleiche Version ist die er in seinem Beitz als Original hat. -- Andreas Magerl APC&TCP Amiga Future, Big Book of Amiga Hardware, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2, Amiga Guru Book, Flyin High, Pinball Brain Damage... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
17.09.2007, 18:22 Uhr analogkid Posts: 2394 Nutzer |
Zitat: Die gleiche Version wird es nicht sein, schließlich kommt es ihm drauf an, dass die Handbuchabfrage entfernt ist. -- Join us @ Sarkasmus-pur Talking about music is like dancing about architecture [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
17.09.2007, 19:21 Uhr Andreas_Wolf Posts: 2980 Nutzer |
> Nunja, er nutzt eine illegale Quelle. Tut wie gesagt nichts zur Sache, was sein Vorhaben angeht. > Aufpassen muss man auch ob es auch 100% die genau gleiche Version > ist die er in seinem Beitz als Original hat. Auch das ist so nicht richtig. Man darf sich jede Version legal laden, die von der mit dem Original-Spiel erworbenen Lizenz abgedeckt ist. Da bei alten Amiga-Spielen Revisions-Updates i.d.R. nur aus Bugfixes bestanden denn aus Feature-Updates und diese deshalb auch nie kostenpflichtig zu erwerben (= neue Lizenz) waren, kann man davon ausgehen, daß die Lizenz solche Updates abdeckt. Was so aber definitiv nicht legal ist, ist ein "Update" von der OCS/ECS-Version auf die AGA-Version, von einem Spiel zum Nachfolgespiel, von der englischen Version zur deutschen o.ä. > Die gleiche Version wird es nicht sein, schließlich kommt es ihm > drauf an, dass die Handbuchabfrage entfernt ist. Das ist nicht gemeint, sondern der runtergeladene Datenträger darf keine urheberrechtlich geschützten Daten enthalten, die seine Original-Version nicht enthält. Ein Crack einer bestimmten Version eines Spiels ist also urheberrechtlich gesehen dieselbe Version wie das ungecrackte Original. [ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 17.09.2007 um 21:21 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
17.09.2007, 20:34 Uhr Herpes_zoster Posts: 35 Nutzer |
also wenn ich mich da recht erinnere gab es immer die selben drei Antworten: sich, diese, Polizeistation [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
17.09.2007, 21:37 Uhr Andreas_Wolf Posts: 2980 Nutzer |
> also wenn ich mich da recht erinnere gab es immer die selben drei > Antworten: sich, diese, Polizeistation Beim Crack vielleicht. Das Original hatte paar mehr. Allgemein zum Thema: http://www.amiga-news.de/files/DERCLOU!_Anleitung.lha (Anleitung als ASCII) http://www.amiga-news.de/files/DerClouAnleitung.lha (Anleitung als AmigaGuide inkl. Paßwörter) http://www.amiga-news.de/de/news/AN-2000-07-00044-DE.html (Patch zum Umgehen der Paßwortabfrage) [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
17.09.2007, 21:55 Uhr Andreas_Wolf Posts: 2980 Nutzer |
> hat jemand Kontakt zu NEO? Da könntest du genausogut nach 'ner Zeitmaschine fragen ;-) [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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