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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > AInc: Gericht lehnt einstweilige Verfügung ab | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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13.06.2007, 15:13 Uhr dandy Posts: 2553 Nutzer |
Offenbar hat das Gericht den Antrag von AInc auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung gegen Hyperion abgelehnt: Gerichtsurteil "Case No. C07-631RSM This matter is before the Court for consideration of a motion by plaintiff Amiga, Inc., (“Amiga”) for a preliminary injunction. Oral argument was heard on May 31, 2007, and the matter has been fully considered. For the reasons set forth below, the Court DENIES plaintiff’s motion." Übersetzung: "Fall Nr. C07-631RSM Die Angelegenheit liegt dem Gericht zur Enscheidung über einen Antrag auf Einstweilige Verfügung durch die Klägerin Amiga, Inc., (“Amiga”) vor. Die mündliche Anhörung fand am 31. Mai statt und die Sache wurde völlig durchdacht. Wegen der weiter unten aufgeführten Gründe lehnt das Gericht den Antrag der Klägerin ab." -- Ciao, Dandy Wenn es jemandem Spaß macht, zu Marschmusik in Reih' und Glied zu marschieren, so verachte ich ihn schon. Er hat sein Großhirn nur aus Versehen bekommen - bei ihm hätte auch schon das Rückenmark gereicht! (Albert Einstein) [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 15:58 Uhr CarstenS Posts: 5566 Nutzer |
Genauer gesagt wurde der Antrag für ein beschleunigtes Verfahren, das v.a. verkürzte Fristen zur Folge hätte, abgelehnt. Das ist auch nicht erstaunlich, hat aber natürlich zur Folge, dass das Verfahren nun wohl (deutlich) länger dauern wird als bei Annahme des Antrags. Aber es eilt ja auch nicht. -- Tipp der Woche -> http://www.tippderwoche.eu [ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 13.06.2007 um 15:59 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 16:09 Uhr whose Posts: 2156 Nutzer |
@CarstenS: Nicht ganz... abgelehnt wurde vor allem die einstweilige Verfügung ("preliminary injunction"). Die beantragte beschleunigte Verfahrensführung war ein Teil des Antrages auf die einstweilige Verfügung (welcher durch die grundsätzliche Ablehnung der einstweiligen verfügung automatisch mit geplatzt ist), um die Widerspruchsfristen gegen die einstweilige Verfügung zu verkürzen, nicht mehr, nicht weniger. Besitzansprüche wurden in diesem Verfahren zwar nicht geklärt, aber ein paar grundsätzliche Weichen durch das Urteil gegen eine einstweilige Verfügung bereits gestellt. Zu beachten sind da vor allem die Kommentare des Gerichts bezüglich der sehr fragwürdigen Beweisführung seitens Amiga Inc. sowie die Bestätigung des aktuellen Status Quo (!) bezüglich Hyperions Recht mit Blick auf Vertrieb, Nutzung der Marke etc. Für mich sieht das so aus, als hätte Amiga Inc. sich noch nicht ganz ins Knie geschossen aber schon mal einen beachtlichen Streifschuß hingelegt... Grüße -- --- µA1 PPC 750GX-800 A4000 PPC 604e-233 [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 16:51 Uhr cgutjahr Posts: 2783 [Administrator] |
Zitat:Nein, es wurde tatsächlich ein Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt. Diese, von AI geforderte, einstweilige Verfügung hätte u.a. die Übergabe des kompletten Quellcodes an einen Treuhänder, eine Beschreibung aller OS4-Komponenten und deren rechtlichen Status sowie das Verbot der Nutzung von AIs Warenzeichen beinhaltet. Zitat:Ich gehe davon aus, dass beide Parteien erstmal das Urteil über die einstweilige Verfügung abwarten wollten, um dann evtl. von einer gestärkten Position aus neue Verhandlungen mit der Gegenseite aufzunehmen. Selbst wenn das nicht passiert: Dass AI das Gerichtsverfahren weiter betreibt, ist m.E. gerade sehr unwahrscheinlich geworden. Die Begründung des Richters klingt für AI einigermassen bedrohlich ("können nicht schlüssig beweisen dass sie Rechtsnachfolger von Amiga Washington sind", "waren tatsächlich insolvent" usw.), ich weiß nicht ob sie solche Sachverhalte tatsächlich weiter öffentlich erörtern wollen. Damit will ich nicht sagen, dass jetzt eine schnelle Lösung zu erwarten ist. Aber den Rechtsstreit als potentielles Druckmittel haben AI m.E. gerade verloren. -- Gutjahrs Amiga Seiten [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 17:09 Uhr whose Posts: 2156 Nutzer |
@cgutjahr: Interessant ist dabei auch die Sache mit dem "Erhalt des Status Quo ist der Sinn und Zweck einer einstweilige Verfügung" und dem Kommentar dazu, der eindeutig sagt, daß im Interesse der Erhaltung des Status Quo, zusätzlich zu den anderen Punkten, die eine einstweilige Verfügung notwendig erscheinen lassen könnten, die dafür notwendigen Anforderungen aber in keinster Weise erfüllt wurden, definitiv gegen die einstweilige Verfügung zu entscheiden ist. Rechtlich bedeutet das, daß Hyperions Rechte aus dem Vertrag, bis zur endgültigen Beurteilung des gesamten Vertrages (und der daraus resultierenden Besitzverhältnisse!) durch ein ordentliches Gericht, uneingeschränkt und in der aktuell vorliegenden Form nutzbar bleiben. Das ist zwar nur ein implizites "Urteil", verschärft die prekäre Lage von Amiga Inc. aber zusätzlich, denn jetzt ist die Beweislast auf ein Mal umgekehrt und, wie Du schon sagtest, hat der jetzt zuständige Richter ein paar recht bedrohliche Kommentare in Richtung Amiga Inc. "abgeschossen", die ihnen "durch die Blume" mitteilen sollten, daß ein weiterführendes Verfahren evtl. ungeahnte und vor allem böse Folgen haben könnte. Ich beziehe mich da vor allem auf den leisen Verdacht der Beweisfälschung, der in der Urteilsbegründung durchklang (auch wenn das an beide Seiten ging, aber mit Blick auf Amiga Inc. ist es doch etwas härter ausgedrückt worden, was sich im Kommentar auf die Nachdatierung bei dem Itec-Transfer äußert). Ich würde diese Kommentare so deuten: "Ich würde es an Ihrer Stelle besser lassen, ein weiterführendes Verfahren auf diese Art und Weise anzugehen, das könnte für Sie zur Folge haben, daß Sie Aussagen tätigen müssen, die Ihrer Sache äußerst ungelegen kommen, und vor allem weitere Verfahren gegen Sie selbst nach sich ziehen könnten!" Mal schauen, ob Amiga Inc. die Warnung verstanden hat... Grüße -- --- µA1 PPC 750GX-800 A4000 PPC 604e-233 [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 17:28 Uhr CarstenS Posts: 5566 Nutzer |
@cgutjahr: > Die Begründung des Richters klingt für AI einigermassen bedrohlich > ("können nicht schlüssig beweisen dass sie Rechtsnachfolger von Amiga > Washington sind" In der Tat, das klingt für Amiga, Inc. wirklich nicht gut. Ich bin gespannt, wie sie es jetzt noch beweisen wollen, wenn sie es bislang offenbar nicht konnten. P.S.: Danke für die Klarstellungen. -- Tipp der Woche -> http://www.tippderwoche.eu [ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 13.06.2007 um 17:28 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 17:35 Uhr CarstenS Posts: 5566 Nutzer |
@whose: > Mal schauen, ob Amiga Inc. die Warnung verstanden hat... Na ja, was heißt Warnung. Ohne neue, aussagekräftige, Beweise dürfte Amiga, Inc. ziemlich sicher scheitern. Nicht mal für den m.E. aus Hyperion-Sicht gefährlichsten Punkt, die Kaufoption betreffend, scheinen dem Gericht die Beweise ausreichend zu sein. Armer Bill... -- Tipp der Woche -> http://www.tippderwoche.eu [ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 13.06.2007 um 17:36 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 17:52 Uhr _PAB_ Posts: 3016 Nutzer |
Gut für Hyperion, gut für AmigaOS4 ! [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 17:55 Uhr CarstenS Posts: 5566 Nutzer |
@_PAB_: > gut für AmigaOS4 ! M.E. nur bei einer klaren Niederlage einer Seite, die sich allerdings tatsächlich abzeichnet. Wenn Amiga, Inc. nicht mal beweisen kann, Eigner der Amiga-Rechte zu sein, sieht es wahrlich düster für sie aus. -- Tipp der Woche -> http://www.tippderwoche.eu [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 18:23 Uhr whose Posts: 2156 Nutzer |
Zitat: Genau das meinte ich mit "Warnung"... der Richter hat "durch die Blume" zu verstehen gegeben, daß er da in einem weiteren Verfahren wenig Chancen sieht, daß Amiga Inc. ihren Standpunkt stichhaltiger vertreten könnten als in dem Verfahren, welches er behandelt hat. Richter dürfen ihre Meinung zu gewissen Themen halt nicht offen zum Ausdruck bringen, da sie zur Überparteilichkeit und Neutralität verpflichtet sind. Die meisten Richter äußern ihre Meinung trotzdem, indem sie in ihre Urteilsbegründungen unterschwellige Meinungsäußerungen oder Warnungen an die Prozessparteien einbauen. Meiner Meinung nach ist das hier vor allem durch den Hinweis auf das Unvermögen von Amiga Inc., stichhaltige Beweise vorzulegen die auch einer genaueren Betrachtung standhalten, geschehen. Die gleiche Warnung hat übrigens auch Hyperion bekommen, halt nur etwas milder, weil "nur" auf einen Teil ihrer Beweiskette bezogen (Anhang 2 des Vertrages, der dem Richter auch ein wenig anrüchig gewesen zu sein scheint, verständlicherweise, wie ich finde). Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, ob Amiga inc. weitermachen will oder ob denen das Eisen doch langsam zu heiß wird (weit mehr als handwarm ist es meiner Meinung nach schon). Ich schätze, der befürchtete "ellenlange" Prozess wird nicht kommen, weil die Chancen von Amiga Inc. alles andere als gut stehen, dem bisherigen Verlauf des Gerichtsganges nach zu schließen. Das Risiko, mit einem Schlag wirklich alles loszuwerden, ist heute jedenfalls enorm gestiegen. Grüße -- --- µA1 PPC 750GX-800 A4000 PPC 604e-233 [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 18:57 Uhr aPEX Posts: 4692 Nutzer |
Die 2 Millionen fürs Kent Center sind auch nicht gezahlt worden und das schon vor Tagen... kentreporter.com -- Bild: http://apex.gmxhome.de/a1ksmall.png www.a1k.org - The dark side of amiga computing [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 19:11 Uhr whose Posts: 2156 Nutzer |
@aPEX: Das war doch irgendwie zu erwarten, daß auch da "zweifelhafte" Sachen ablaufen, oder? Grüße -- --- µA1 PPC 750GX-800 A4000 PPC 604e-233 [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.06.2007, 19:56 Uhr Kaesebroetchen Posts: 643 Nutzer |
Ich fände es nur gerecht wenn Herr MCEwen so richtig auf die Nase fällt. Am besten wenn öffentlich dokumentiert herauskommen würde, das Amiga INC im Grunde weder die Rechte am Markennamen noch am Betriebssystem hat. Immerhin hat Er ganz offen seine Gläubiger und Mitarbeiter betrogen, indem Er Amiga Inc.s geistiges Eigentum (offenbar für einen symbolischen Preis) an eine andere Firma verkauft hat, dann untertaucht und dann wie es der Zufall so will als finanziell sanierter (vize)Präsident dieser Firma wieder auftaucht, während die Ex-Mitarbeiter hoch verschuldet sind und Fahrräder polieren müssen (Bolton Peck). -- http://amidevcpp.amiga-world.de/ [ Dieser Beitrag wurde von Kaesebroetchen am 13.06.2007 um 19:57 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 00:27 Uhr NoImag Posts: 1050 Nutzer |
Dumme Frage: Schließt sich nach einem Antrag auf einstweilige Verfügung nicht immer ein Hauptsacheverfahren an, sofern die klagende Partei nicht die Klage zurückzieht? Nach der Übersetzung in den News, lese ich das ganze noch nicht als Vorentscheidung. Es bedeutet nur, dass Amiga Inc. in einigen Punkten noch nachlegen muss, wenn sie gewinnen wollen. Außerdem scheint die ganze Sache aus Sicht des Gerichts so verworren zu sein, dass sich die Klärung eine Weile hinziehen dürfte. Tschüß [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 02:01 Uhr CarstenS Posts: 5566 Nutzer |
@NoImag: > Schließt sich nach einem Antrag auf einstweilige Verfügung nicht immer > ein Hauptsacheverfahren an, sofern die klagende Partei nicht die Klage > zurückzieht? Eventuell kann auch das Gericht selbst das Verfahren beenden, aber prinzipiell schon. > Es bedeutet nur, dass Amiga Inc. in einigen Punkten noch nachlegen > muss, wenn sie gewinnen wollen. "Nur" ist gut. Amiga, Inc. hat bislang keine ausreichenden Beweise auf den Tisch gelegt. Doch wohl nicht aus absoluter Nachlässigkeit (ich gehe davon aus, dass deren Rechtsbeistand nicht völlig unfähig ist), sondern weil die sich offenbar nicht so einfach (oder gar nicht?) besorgen lassen - ansonsten wäre das m.E. schon geschehen. > Außerdem scheint die ganze Sache aus Sicht des Gerichts so verworren > zu sein, dass sich die Klärung eine Weile hinziehen dürfte. Das wäre möglich. -- Tipp der Woche -> http://www.tippderwoche.eu [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 09:14 Uhr DrNOP Posts: 4118 Nutzer |
Zitat:Irgendwie bezweifle ich das, unter anderem deswegen: Zitat:Wenn der Rechtsbeistand was taugt, wieso hat er dann nicht von sich aus nachdrücklich darauf hingewiesen, daß AInc. mit diesen "Beweisen" alleine keine Chance haben? Wir haben's ja auch lange genug diskutiert und sind noch davon ausgegangen daß uns nicht alle Fakten bekannt sind - und irgendwie erinnere ich mich trotzdem nicht an einen Beitrag der sagte "Ja! AInc. gewinnen das!". Für einen Anwalt, der täglich mit solchen Situationen zu tun hat, sollte das doch noch einfacher festzustellen gewesen sein? -- Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 09:26 Uhr dandy Posts: 2553 Nutzer |
Zitat: Hmmmmm - bei einem Streitwert von lediglich 25.000 $ dürfte sich deren Engagement wohl eher in recht engen Grenzen bewegen... Da in den USA die Anwälte (soweit mir bekannt ist) nur im Erfolgsfall Honorar bekommen, wirkt die Ausicht auf ein Honorar, das auf der Grundlage des Streitwertes von 25.000 $ berechnet wird, bestimmt nicht sehr anspornend... -- Ciao, Dandy Wenn es jemandem Spaß macht, zu Marschmusik in Reih' und Glied zu marschieren, so verachte ich ihn schon. Er hat sein Großhirn nur aus Versehen bekommen - bei ihm hätte auch schon das Rückenmark gereicht! (Albert Einstein) [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 09:45 Uhr Kaesebroetchen Posts: 643 Nutzer |
Zitat: Das glaube ich eher nicht. Im Erfolgsfall müsste die gegnerische Partei halt die Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts und die ihres eigenen Anwalts tragen. Und ich glaube doch das die Anwälte ihren Mandanten ihren Aufwand unabhängig vom Streitwert, berechnen können und werden... -- http://amidevcpp.amiga-world.de/ [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 10:26 Uhr Micha1701 Posts: 938 Nutzer |
Zitat: Das mein ich nicht. Nicht umsonst werden schon bei Kleinigkeiten Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe verlangt. AFAIK bekommt der Anwalt sein Honorar prozentual vom Schadenersatz... -- Micha http://www.Silicon-Wizards.com [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 10:58 Uhr _PAB_ Posts: 3016 Nutzer |
@dandy: Einen Streitwert gab es in diesem Verfahren nicht, von daher wird der Anwalt natürlich auf Stundenbasis bezahlt worden sein. Die Geldbuße in Höhe von $10.000 im Falle eines Verstoßes gegen die (abgelehnte) einstweilige Verfügung wird kaum das Anwaltshonorar bestimmen (wenn doch, wäre der Anwalt ziemlich wohltätig...) @DrNOP: > irgendwie erinnere ich mich trotzdem nicht an einen Beitrag der sagte "Ja! AInc. gewinnen das!" Ja, ich auch... allerdings werde ich mich hüten, den Namen auszusprechen, sonst expandiert dieser Thread hier in Picosekunden auf Universumsgröße... ;-) [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 12:50 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Anzunehmen, dass Richter Wesen ohne eigene Meinung sind, wäre wohl etwas sehr seltsam. Und dass Richter ihre Meinung nicht äußern dürfen, ist auch Unsinn. Sie darf nur nicht mit dem Urteil vermischt werden. Und was vom Richter noch mündlich dem Anwalt auf den Weg gegeben wurde, weißt Du sowieso nicht. Für unterschwelliges Verpacken gibt es überhaupt keinen Grund. mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 13:04 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Weil bislang nur die einstweilige Verfügung, bzw. das beschleunigte Verfahren abgelehnt wurde. Ob jemand auf Seiten AmigaIncs überhaupt mit einem Erfolg in diesem Punkt gerechnet hat, wissen wir ja gar nicht. Zitat:Was bleibt ihnen denn anderes übrig? Wenn sie auf den Markennamen Amiga verzichten, habe sie gar nichts mehr. Oder glaubt irgendwer, dass sie mit ihren zehn Handyspielen und ihrer "Vision" ohne den Namen Amiga irgend etwas auf die Beine stellen? (Wo sie ja schon mit dem Namen nichts auf die Beine stellen) mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 13:17 Uhr whose Posts: 2156 Nutzer |
Zitat: So, wie sich mir das hier darstellt, wurde das Urteil geschrieben, beschlossen und verkündet. "Der nächste Bitte". Da hat der Richter den Anwälten vermutlich kaum etwas mündlich mit auf den Weg gegeben. Und natürlich gibt es Gründe für "unterschwelliges Verpacken", lies Dir doch mal die Anmerkungen sowie die Analyse genau durch. Da stehen einige Sätze, die für eine formal korrekte Urteilsbegründung nicht wirklich notwendig waren, dem Richter aber anscheinend am Herzen lagen. Naja, was solls... wir werden sehen, ob Amiga Inc. angesichts dieses Urteils nun mit dem Hauptverfahren weitermacht oder nicht. Es bliebe ihnen schon noch eine Möglichkeit (auch wenn die ziemlich unwahrscheinlich geworden ist): Den Status Quo anerkennen und nach den Buchstaben des Vertrages mit Hyperion an der Vermarktung von AmigaOS 4 arbeiten... -- --- µA1 PPC 750GX-800 A4000 PPC 604e-233 [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 13:53 Uhr cgutjahr Posts: 2783 [Administrator] |
Zitat:Das hast du in mehrfacher Hinsicht missverstanden. Selbst wenn sie jetzt den Schwanz einziehen (was ich nicht behauptet habe, s.u.), würden sie "nur" auf die Rechte an OS4 verzichten und sich stattdessen mit Lizenzgebühren dafür zufrieden geben. Die Amiga-Marke würde weiterhin ihnen gehören, nur dass eben Hyperion eine Lizenz dafür hätte und OS4 als "AmigaOS 4" vertreiben dürfte. Aber ich gehe ja gar nicht davon aus, dass AI jetzt einfach klein beigeben - nur kann ich mir nicht vorstellen, dass sie die Gerichtsverhandlung weiter als Werkzeug benutzen. Es gibt andere Druckmittel, auf die sie ausweichen könnten ("dann lizensieren wir eben MorphOS, verkaufen das als OS5 und hetzen bei jeder Gelegenheit gegen OS4 - seid ihr sicher dass ihr nicht doch an uns verkaufen wollt?"). Zitat:Lass uns das mal nicht weiter erörtern -- Gutjahrs Amiga Seiten [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 17:42 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat: Das siehst Du irgendwie fal...äh, anders als ich. Hier geht es doch wohl darum, dass 1. Hyperion keine Lizenz besitzt, 2. Hyperion sich nicht an den Vertrag hält, sowohl, was die Herausgabe der Sourcen, als auch die merkwürdige (Re-)Definition des Releasezeitpunkts besitzt. Mangels Präzedenzfall wissen wir gar nicht, ob Hyperion überhaupt vor hat, für die ohne Lizenz vertriebenen AOS4-Exemplare Lizenzgebühren abzuführen. Für die vor der eigentlichen Release in Umlauf gebrachte Exemplare dürfte das wohl bislang nicht der Fall gewesen sein, wobei ja jetzt neuerdings die Release vor dem in Umlaufbringen dieser Exemplare stattfand, es sich also doch um vertriebene, vollwertige Exemplare handelt. Und dann gibt es noch die anderen Punkte aus der Klageschrift. Und dann gibt es ja noch mehr als einen Gläubiger, bzw. Interessenten, der bei einer Akzeptanz der Theorie, dass der Schuldner AmigaInc(WA) immer noch existent und mit dem Wert der Amiga-Marke gesegnet sei, nachhaken könnte. Na ja, lange Rede, kurzer Sinn, eine Duldung des aktuellen Zustandes kommt nach amerikanischem Recht einer Aufgabe des Markennamens gleich. Und das kann AmigaInc nicht riskieren. mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 22:45 Uhr Reth Posts: 1858 Nutzer |
Hallo nochmals, ich weiss nicht, ob Sies wussten, aber hier ist eine geharnischte Antwort seitens Hyperions auf die Vorwürfe von AInc: http://news.justia.com/cases/amigahyperion/370498/39/0.pdf Leider liest sich ein Abschnitt aber so, als ob es seitens Hyperion nie ein AOS4 auf SAM o.ä. geben wird (sie sagen, das sie weder in der Vergangenheit gg. den Vertrag verstoßen haben noch es zukünftig werden). Da der Vertrag sagt, dass die Hardware klassiche AmigaComputer und AOnes sind, aber nicht darauf beschränkt könnte man hoffen, es gibt bald AOS4 von Hyperion für SAM! Nach sehr oft wiederholter Aussagen der Friedens auf AmigaWorld jedoch, die immer sagten, dass sie für alles andere als Classics und AOnes ne Lizenz von AInc bräuchten (die es so nach dieser Antwort ja nicht mehr gibt) bleibt allerdings wenig Hoffnung. Der einzige Punkt des Vertrages, der beiden Aussagen (den Vertrag nicht verletzen, aber AOS4 auf neuer HW nur nach Lizenz von AInc) gerecht werden würde wäre die Aussage Hyperions, dass nach der Insolvenz von AInc Washington und all den anderen Fisematenten und MAuscheleien, die beweisen, dass sie und Eyetech nun eine uneingeschränkte Lizennz besitzen. Das würde Ihnen erlauben im Sinne des damaligen Vertrages ohne eine Lizenz von AInc AOS4 auf beliebige (PPC-?) Hardware zu portieren und darauf zu vertreiben (und es sogar weiter zu entwickeln). Wobei ich mich hier nicht auskenne und keine Ahnung habe, ob Hyperion das wirklich darf! Zudem stellt sich mir die Frage: Gelten denn Verträge mit nicht-existenten, insolventen Firmen überhaupt, wenn diese Firmen keinen gültigen Rechtsnachfolger haben? Wenn nicht, wem gehören dann die Rechte und Markenzeichen, um die es hier geht und AOS4? Weiss es einer? Niemand? Die Klasse? Irgendeiner? Ciao [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 23:03 Uhr ylf Posts: 4112 Nutzer |
Zitat: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Beklagter. Theoretisch gelten die Verträge weiterhin, wenn aber niemand da ist, der sie durchsetzt, also deren Einhaltung, sind Verträge das Papier nicht mehr wert, auf dem sie stehen. Darüber hinaus möchte ich alle an dieser Diskussion Beteiligten darauf hinweisen, daß frühere Aussagen vor diesem Gerichtsverfahren seitens der Friedens oder Hyperion unter dem Gesichtspunkt, daß man sich gütlich einigen will, sofern es denn Differenzen schon gab, zu betrachten sind. Also alle Aussagen nach dem Prinzip, ... geht nicht, weil wir nicht dürfen ..., sind zur Zeit schwebend unwirksam und können nicht zur Argumentation herangezogen werden. bye, ylf [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 23:19 Uhr Reth Posts: 1858 Nutzer |
Zitat: Was zusammen mit den ebenfalls in diesem Dokument eingeklagten kompletten Rechten an Amiga (OS?) seitens Hyperion die Möglichkeit eröffnet, dass sich Hyperion berechtigt fühlt AOS4 auf beliebiger (PPC?) Hardware zu vertreiben. Natürlich erst nach einem abschließenden Urteil. Weiss jmd. wann die Show weitergeht? Gerichtlich meine ich? Ciao [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.06.2007, 23:23 Uhr FischX Posts: 436 Nutzer |
In diesem Fall ist der Konkursverwalter zuständig, der hat das dann so zu veräußern das die Gläubiger noch ein wenig davon sehen... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.06.2007, 04:31 Uhr cgutjahr Posts: 2783 [Administrator] |
Zitat:Ehrlich, dieses Dokument sollte jeder lesen, auch wenn er sich bisher nicht jeden Antrag angesehen hat. Das hier ist ganz großes Kino. Es handelt sich um Hyperions ersten eigenen Antrag, alles vorhergehende waren im Wesentlichen Stellungnahmen zu AIs Anträgen. Hyperion werfen eine ganze Reihe Fragen auf (und stellen ein ganze Reihe Forderungen), erwartungsgemäß nimmt die Frage ob das aktuelle Amiga Delaware überhaupt Rechtsnachfolger von Amiga Washington sind ziemlich viel Platz ein. Dabei bringt Hyperion es fertig, zu behaupten dass nicht Hyperion AIs Markenrechte verletzt sondern dass Gegenteil der Fall sei (AI Delaware verletzt Hyperions Rechte am Warenzeichen "Amiga") und dass Hyperion deswegen Schadenersatz von AI zustünde und AI die Nutzung der Amiga-Warenzeichen zu unterlassen habe. Und die Argumentation, die zu dieser Behauptung führt, ist sogar einigermassen nachvollziehbar. Ich bin wirklich gespannt, wie AI auf dieses Dokument antworten (falls sie das überhaupt tun). Irgendwie sieht es für mich so aus, als hätten sie sich - teilweise durch die von ihnen selbst vorgelegten Beweise - ihr eigenes Grab geschaufelt. Zitat:Ganz ehrlich: Spätestens jetzt sollte klar sein, dass Hyperion seit Jahren (mindestens seit 2003/2004) auf genau diese Gerichtsverhandlung hingearbeitet haben. Der schwammige Ursprungsvertrag, die schwammigen Zusatzvereinbarungen, die mehr als mangelhafte Kommunikation zwischen den Parteien und natürlich die mehr als offensichtliche Inkompetenz von AI - all das spielt jetzt "zufällig" Hyperion in die Hände. Alles was Hyperion in den letzten vier Jahren oder gar in der Verhandlung gesagt haben, würde ich deswegen erstmal mit Vorsicht zur Kenntnis nehmen. Zitat:Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand (bspw. ACube) bereits jetzt mit Hyperion ins Bett steigt - also bevor der Richter ein Urteil gesprochen hat. Das Risiko wäre schlicht zu hoch. Und selbst wenn AI auf eine weitere Teilnahme an der Verhandlung verzichten: Beträchtlich verzögern können sie sie immer noch. Darauf dass "bald" etwas passiert, würde ich also nicht hoffen. -- Gutjahrs Amiga Seiten [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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