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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Liste von Amiga Software die zum Download angeboten werden darf. [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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06.11.2006, 19:06 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@AndreasM:

> Ist mir schon mehr als einmal passiert.

Da frag ich mich, warum Du immer noch weiter machst. Und mir fallen spontan nur zwei Gründe ein. Entweder Du bist für Deine Gutmütigkeit zu beneiden oder Du bist einfach nur dumm. ;)

Nix für ungut. Wir hatten unsere Differenzen in der Vergangenheit und werden vielleicht auch in Zukunft mal wieder aneinanderrasseln. Man kann ja nicht immer einer Meinung sein. Im Großen und Ganzen hast Du aber gute Projekte auf den Weg gebracht und für die User-Gemeinschaft allemal mehr auf Dich genommen, als ich in all den Jahren.

Und jetzt, genug gesülzt. ;)

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06.11.2006, 19:12 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
@AndreasM:

> Ist mir schon mehr als einmal passiert.

Da frag ich mich, warum Du immer noch weiter machst. Und mir fallen spontan nur zwei Gründe ein. Entweder Du bist für Deine Gutmütigkeit zu beneiden oder Du bist einfach nur dumm. ;)


Naja, es gibt noch viele andere User die nicht so sind.
Aber solche Kommentare sind halt ein Grund warum ich die meisten Projekte wo wir drinnen hängen nicht öffentlich mache :)

Ok, wenn ichs mir genjau überlege.... einfach nur dumm :)

Zitat:
Nix für ungut. Wir hatten unsere Differenzen in der Vergangenheit und werden vielleicht auch in Zukunft mal wieder aneinanderrasseln. Man kann ja nicht immer einer Meinung sein. Im Großen und Ganzen hast Du aber gute Projekte auf den Weg gebracht und für die User-Gemeinschaft allemal mehr auf Dich genommen, als ich in all den Jahren.

Und jetzt, genug gesülzt. ;)


Och, wenn ich mit jedem nicht mehr reden würde wo es mal Differenzen gab, dann hätt ich nen verdammt ruhigen und vor allem langweiligen Tag :) )) Aber danke für das Lob :)

--
Andreas Magerl
APC&TCP
Amiga Future, Big Book of Amiga Hardware, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2...

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06.11.2006, 20:41 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
Bist Du Dir da wirklich sicher? Ich mein, wie will jemand z.b. ein russisches Gesetz in Deutschland anwenden? Das dürfte relativ schwierig sein.

Dafür gibt's internationale Abkommen. Selbst, wenn Du Dich durch Fernbleiben bestimmten Dinge entziehen kannst (das hängt davon ab, worum es genau geht), kann es ziemlich haarig werden, wenn man wider erwarten doch mal das jeweilige Land besucht. Gutes Beispiel sind nicht bezahlte Strafzettel in einigen europäischen Ländern...
Zitat:
Es wäre mir neu das es nach deutschen Recht Sonderregelungen für den Onlineverkauf gibt.
Hab ich nicht behauptet. Es gibt aber auch keine Regelung, dass grundsätzlich das Recht des Wohnsitzes des Käufers gelten würde. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man das vertraglich regelt. Hab gerade gestern ein interessantes Beispiel im Fernsehen gesehen: gewisse Pflanzensamen darf man sich nicht in Amsterdam kaufen und nach Deutschland mitbringen, dasselbe Produkt darf man sich aber vollkommen legal online bestellen und zuschicken lassen ;)

Zitat:
Wäre mir neu. Ich meine der Unterschied zwischen online und offline Version eines Programmes. Der Preis spielt dabei ja keine Rolle.
Vereinbarungen, die nur eine einseitige Benachteiligung eines Vertragspartners beinhalten, können im Nachhinein für ungültig erklärt werden. Deshalb kann es durchaus einen Unterschied machen, wenn eine Einschränkung bestimmter Nutzungsrechte mit einem für den Nutzer attraktiven Preisvorteil gekoppelt ist.

Der Unterschied zwischen online und nicht-online kann auch durch Gewohnheitsrecht entstehen. Es ist nicht üblich, im Laden beim Produktkauf einen Lizenzvertrag abzuschließen. Beim online- Softwarebezug gibt es dagegen eine ganze Reihe von unterschiedlichen Vorgehensweisen, die die Sorgfaltspflicht eines mündigen Internet-Käufer deutlich mehr fordern können.
Zitat:
Wobei es nicht so ganz einfach ist den Weiterverkauf zu unterbinden. Gabs nicht erst vor kurzem nen Urlteil gegen Microsoft die ja auch unterbinden wollen das ihre Sorftware privat abgegeben wird?
Ja, aber wie schon gesagt, Einzellfallbetrachtung...
Ich bin ja nicht Microsoft :P

mfg
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Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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06.11.2006, 20:53 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Aber lass uns hier nicht durch allzu spezifischem "Detail-Voyourismus" verwirren.

Ok, schließen wir das ab ;)
Zitat:
Ich gehe davon aus, dass von einem Händler im Ausland nur gekauft wird, wenn die gewünschte Ware im Innland überhaupt nicht zu bekommen ist. Ferner sollte man von jedem, der älter als 3x7 ist, erwarten können, dass er sich bei ihm unbekannten Shops zunächst darüber informiert, wo der Betreiber seinen Firmensitz hat.
Das erwartet der Gesetzgeber auch. Das ist eben ein Unterschied zum lokalen Ladenverkauft, wo von einem Käufer nicht erwartet wird, jedes Mal AGB und EULAs nach völlig unerwarteten Bestimmungen abzuklopfen.

Zitat:
Sofern es meine Erfahrungen aus dem täglichen Leben betrifft, so kann ich dazu nur sagen, nicht alles was "gängige Praxis" ist, ist rechtlich auch wasserdicht.
Sehr richtig.
Bis vor kurzem waren sich Juristen auch nicht über die GPL einig. Inzwischen ist die Gültigkeit ja bestätigt worden.
Zitat:
Im Zweifel gilt wohl immer, "der Versuch ist nicht strafbar" ...
das würde ich so nicht bestätigen.
Zitat:
und "wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter".
das dafür schon.
Zitat:
Nur weil etwas irgendwo in irgendwelchen AGB und/oder Lizenzverträgen steht und noch nie angezweifelt wurde, ist es noch lange nicht völlig juristisch korrekt.
Stimmt.
Außerdem liest die eh keiner...
Zitat:
Tja, und wenn man sich bei Vertragsklauseln so immer ganz korrekt an Recht und Gesetz halten würde, Juristen würden von quälender Langeweile geplagt. ;)
Die haben immer was zu tun. Weil es leider unmöglich ist, alle Möglichkeiten in einem Vertrag unmissverständlich zu regeln. Egal, wieviele Wochen man über den Verträgen brütet (ich spreche aus Erfahrung). Irgendwann muss man einfach vertrauen und hoffen...

mfg
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Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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06.11.2006, 22:25 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Holger:

> Das erwartet der Gesetzgeber auch. Das ist eben ein Unterschied zum
> lokalen Ladenverkauft, wo von einem Käufer nicht erwartet wird,
> jedes Mal AGB und EULAs nach völlig unerwarteten Bestimmungen
> abzuklopfen.

Das ist im Grunde auch nicht verkehrt. Information ist nun mal eine Bring- und Holschuld. Das Problem: Es gibt zu viele Leichtgläubige und Naive. Informationen sind überall verfügbar. Holen muss man sie sich schon selbst. Wie war das noch gleich, mit dem mündigen Bürger?

Doch das ist nicht das Problem der smarten Skeptiker. ;)

>> Im Zweifel gilt wohl immer, "der Versuch ist nicht strafbar"

> das würde ich so nicht bestätigen.

Das war nicht im Sinne von wisstenlichem Betrug gemeint. Da niemand alles wissen kann, kann es durchaus zu ungewolltem "Rechtsbruch" kommen. Oder es enstehen halt missverständliche Formulierungen. Wie auch immer. Ich denke nicht, dass alle Unternehmer nur Verbrecher sind.

> Die haben immer was zu tun. Weil es leider unmöglich ist, alle
> Möglichkeiten in einem Vertrag unmissverständlich zu regeln. Egal,
> wieviele Wochen man über den Verträgen brütet (ich spreche aus
> Erfahrung). Irgendwann muss man einfach vertrauen und hoffen...

Richtig.

Ich stelle fest: Wir fanden einen Konsens. Wo kann ich unterschreiben? :)

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07.11.2006, 16:26 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
>> Im Zweifel gilt wohl immer, "der Versuch ist nicht strafbar"

> das würde ich so nicht bestätigen.

Das war nicht im Sinne von wisstenlichem Betrug gemeint. Da niemand alles wissen kann, kann es durchaus zu ungewolltem "Rechtsbruch" kommen.

Nun, es gibt aber auch den konträren Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Zitat:
Wie auch immer. Ich denke nicht, dass alle Unternehmer nur Verbrecher sind.
Danke. :O
Zitat:
Ich stelle fest: Wir fanden einen Konsens. Wo kann ich unterschreiben? :)



―――――――――――――――――――――――――――――
Nicht vergessen, das Kleingedruckte zu lesen...
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07.11.2006, 16:37 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Holger

> Nun, es gibt aber auch den konträren Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Auch Richtig. Ich muss aber nicht gleich "prophylaktisch" klagen, nur weil eine Formulierung zweifelhaft ist, die mich persönlich wahrscheinlich nie berühren wird. Wie viele Hersteller/Händler von Massenprodukten verfolgen den Weiterverkauf von bereits abgesetzten Kopien? Schätze, das tut sich keiner an (Kosten-/Nutzen-Rechnung).

Und wie gesagt. Bei personalisierter Software siehts wieder ganz anders aus. Da würde ich schon in eigenem Interesse den Verkauf dem Hersteller melden. Man weiß ja nie, was der Käufer damit anstellt, wie Andreas_M schon so richtig anmerkte.

Maja
―――――――――――――――――――――――――――――
Nicht vergessen, das Kleingedruckte zu lesen...

:)

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 07.11.2006 um 16:37 Uhr geändert. ]

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21.11.2006, 14:16 Uhr

StefanScheffler
Posts: 32
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[ Dieser Beitrag wurde von StefanScheffler am 21.11.2006 um 14:17 Uhr geändert. ]

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21.11.2006, 14:17 Uhr

StefanScheffler
Posts: 32
Nutzer
Zitat:
es gibt doch relativ simple lösungen. Wir haben ne liste von seiten veröffentlicht die legal sind. also wo ist dann genau das problem?

Hallo zusammen!
Ich bin neu hier, könnt ihr mir sagen wo ich diese Liste von Seiten mit legalen Downloads von Amigaspielen finde?

mit freundlichen Grüßen
Stefan

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21.11.2006, 14:53 Uhr

AndreasM
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@StefanScheffler:

http://www.amigafuture.de/forum/viewtopic.php?t=7901
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Andreas Magerl
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21.11.2006, 18:12 Uhr

Servais
Posts: 86
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Wäre mal ein spannendes Thema für eine wissenschaftliche Abhandlung - gebe allerdings Maja und Andreas grundsätzlich komplett recht. Die Mentalität mancher User ist echt heftig, zumal mir niemand erklären kann, alle Games der verschiedenen Classic CDs durchgespielt zu haben. Bei manchen kommt es mir echt so vor, als ob es primär nur ums haben geht...wollte eigentlich auch nur kurz zwei, drei Anmerkungen loswerden:

[quote]
Original von Holger:
Zitat:
Original von Maja:
> Im Zweifel gilt wohl immer, "der Versuch ist nicht strafbar"


Nein, falsch. Siehe §§ 22, 23 StGB. Versuch eines Vebrechens - wenn die weiteren Vor erfüllt sind - stets, bei einem Vergehen nur, wenn es ausdrücklich mit Strafe bedroht ist. Zum Begriff des Vergehens siehe § 12 StGB.

[quote]
Original von Holger:
Zitat:
Nun, es gibt aber auch den konträren Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Das hat mehr etwas mit dem Vorsatz im Strafrecht und Irrtumsdogmatik zu tun. Grundsätzlich greifen dabei §§ 16, 17 StGB, eine weiterreichende Interpretation würde aber zu weit führen.

Und die EWG, die hier in dem Thread ab und an auftauchte, gibt es begrifflich nicht mehr. Diese wurde vielmehr in EG unbenannt, was aufgrund der manigfaltigeren Aufgaben wohl auch sinnvoll ist.

So, genug geklugscheißt für heute ;-)







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22.11.2006, 00:06 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Servais:

Danke. ;)

Das mit "Versuch ist nicht strafbar" war als Zitat aus dem Volksmund gemeint. Analog zum bekannten "wo kein Kläger, da kein Richter".

Und ob nun EWG oder EG, wer von E in U profitiert, ist immer noch das W. ;)

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22.11.2006, 11:51 Uhr

StefanScheffler
Posts: 32
Nutzer
@AndreasM:
Danke für die Info!!! :)

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24.11.2006, 10:02 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
Nutzer
Was für eine leidige Diskussion!
Wo kein Kläger, dort auch kein Jäger!!!

--
<<<~~~| Schaumstofflumpi |~~~>>>


[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 24.11.2006 um 10:02 Uhr geändert. ]

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24.11.2006, 10:14 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Schaumstofflumpi:
Was für eine leidige Diskussion!
Wo kein Kläger, dort auch kein Jäger!!!

--
<<<~~~| Schaumstofflumpi |~~~>>>


[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 24.11.2006 um 10:02 Uhr geändert. ]


Problem ist nur das es eben die Kläger gibt...

Jäger sowieso, nennt sich in Deutschland u.a. auch Staatsanwalt :)

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Andreas Magerl
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24.11.2006, 18:04 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@ AndreasM:

Das eigentliche Problem ist, dass diese einfache Grundeinstellung sich immer nur auf das Eigentum anderer bezieht. Denn sobald die eigenen Rechte verletzt wurden, rennen die ganzen Wo-kein-Kläger-da-kein-Richter-Verfechter ganz schnell selbst zum Anwalt.


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