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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Liste von Amiga Software die zum Download angeboten werden darf. | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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06.11.2006, 19:06 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@AndreasM: > Ist mir schon mehr als einmal passiert. Da frag ich mich, warum Du immer noch weiter machst. Und mir fallen spontan nur zwei Gründe ein. Entweder Du bist für Deine Gutmütigkeit zu beneiden oder Du bist einfach nur dumm. Nix für ungut. Wir hatten unsere Differenzen in der Vergangenheit und werden vielleicht auch in Zukunft mal wieder aneinanderrasseln. Man kann ja nicht immer einer Meinung sein. Im Großen und Ganzen hast Du aber gute Projekte auf den Weg gebracht und für die User-Gemeinschaft allemal mehr auf Dich genommen, als ich in all den Jahren. Und jetzt, genug gesülzt. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
06.11.2006, 19:12 Uhr AndreasM Posts: 2478 Nutzer |
Zitat: Naja, es gibt noch viele andere User die nicht so sind. Aber solche Kommentare sind halt ein Grund warum ich die meisten Projekte wo wir drinnen hängen nicht öffentlich mache Ok, wenn ichs mir genjau überlege.... einfach nur dumm Zitat: Och, wenn ich mit jedem nicht mehr reden würde wo es mal Differenzen gab, dann hätt ich nen verdammt ruhigen und vor allem langweiligen Tag )) Aber danke für das Lob -- Andreas Magerl APC&TCP Amiga Future, Big Book of Amiga Hardware, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
06.11.2006, 20:41 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Dafür gibt's internationale Abkommen. Selbst, wenn Du Dich durch Fernbleiben bestimmten Dinge entziehen kannst (das hängt davon ab, worum es genau geht), kann es ziemlich haarig werden, wenn man wider erwarten doch mal das jeweilige Land besucht. Gutes Beispiel sind nicht bezahlte Strafzettel in einigen europäischen Ländern... Zitat:Hab ich nicht behauptet. Es gibt aber auch keine Regelung, dass grundsätzlich das Recht des Wohnsitzes des Käufers gelten würde. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man das vertraglich regelt. Hab gerade gestern ein interessantes Beispiel im Fernsehen gesehen: gewisse Pflanzensamen darf man sich nicht in Amsterdam kaufen und nach Deutschland mitbringen, dasselbe Produkt darf man sich aber vollkommen legal online bestellen und zuschicken lassen Zitat:Vereinbarungen, die nur eine einseitige Benachteiligung eines Vertragspartners beinhalten, können im Nachhinein für ungültig erklärt werden. Deshalb kann es durchaus einen Unterschied machen, wenn eine Einschränkung bestimmter Nutzungsrechte mit einem für den Nutzer attraktiven Preisvorteil gekoppelt ist. Der Unterschied zwischen online und nicht-online kann auch durch Gewohnheitsrecht entstehen. Es ist nicht üblich, im Laden beim Produktkauf einen Lizenzvertrag abzuschließen. Beim online- Softwarebezug gibt es dagegen eine ganze Reihe von unterschiedlichen Vorgehensweisen, die die Sorgfaltspflicht eines mündigen Internet-Käufer deutlich mehr fordern können. Zitat:Ja, aber wie schon gesagt, Einzellfallbetrachtung... Ich bin ja nicht Microsoft mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
06.11.2006, 20:53 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Ok, schließen wir das ab Zitat:Das erwartet der Gesetzgeber auch. Das ist eben ein Unterschied zum lokalen Ladenverkauft, wo von einem Käufer nicht erwartet wird, jedes Mal AGB und EULAs nach völlig unerwarteten Bestimmungen abzuklopfen. Zitat:Sehr richtig. Bis vor kurzem waren sich Juristen auch nicht über die GPL einig. Inzwischen ist die Gültigkeit ja bestätigt worden. Zitat:das würde ich so nicht bestätigen. Zitat:das dafür schon. Zitat:Stimmt. Außerdem liest die eh keiner... Zitat:Die haben immer was zu tun. Weil es leider unmöglich ist, alle Möglichkeiten in einem Vertrag unmissverständlich zu regeln. Egal, wieviele Wochen man über den Verträgen brütet (ich spreche aus Erfahrung). Irgendwann muss man einfach vertrauen und hoffen... mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
06.11.2006, 22:25 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@Holger: > Das erwartet der Gesetzgeber auch. Das ist eben ein Unterschied zum > lokalen Ladenverkauft, wo von einem Käufer nicht erwartet wird, > jedes Mal AGB und EULAs nach völlig unerwarteten Bestimmungen > abzuklopfen. Das ist im Grunde auch nicht verkehrt. Information ist nun mal eine Bring- und Holschuld. Das Problem: Es gibt zu viele Leichtgläubige und Naive. Informationen sind überall verfügbar. Holen muss man sie sich schon selbst. Wie war das noch gleich, mit dem mündigen Bürger? Doch das ist nicht das Problem der smarten Skeptiker. >> Im Zweifel gilt wohl immer, "der Versuch ist nicht strafbar" > das würde ich so nicht bestätigen. Das war nicht im Sinne von wisstenlichem Betrug gemeint. Da niemand alles wissen kann, kann es durchaus zu ungewolltem "Rechtsbruch" kommen. Oder es enstehen halt missverständliche Formulierungen. Wie auch immer. Ich denke nicht, dass alle Unternehmer nur Verbrecher sind. > Die haben immer was zu tun. Weil es leider unmöglich ist, alle > Möglichkeiten in einem Vertrag unmissverständlich zu regeln. Egal, > wieviele Wochen man über den Verträgen brütet (ich spreche aus > Erfahrung). Irgendwann muss man einfach vertrauen und hoffen... Richtig. Ich stelle fest: Wir fanden einen Konsens. Wo kann ich unterschreiben? [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.11.2006, 16:26 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Nun, es gibt aber auch den konträren Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" Zitat:Danke. Zitat: ――――――――――――――――――――――――――――― Nicht vergessen, das Kleingedruckte zu lesen... -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.11.2006, 16:37 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@Holger > Nun, es gibt aber auch den konträren Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" Auch Richtig. Ich muss aber nicht gleich "prophylaktisch" klagen, nur weil eine Formulierung zweifelhaft ist, die mich persönlich wahrscheinlich nie berühren wird. Wie viele Hersteller/Händler von Massenprodukten verfolgen den Weiterverkauf von bereits abgesetzten Kopien? Schätze, das tut sich keiner an (Kosten-/Nutzen-Rechnung). Und wie gesagt. Bei personalisierter Software siehts wieder ganz anders aus. Da würde ich schon in eigenem Interesse den Verkauf dem Hersteller melden. Man weiß ja nie, was der Käufer damit anstellt, wie Andreas_M schon so richtig anmerkte. Maja ――――――――――――――――――――――――――――― Nicht vergessen, das Kleingedruckte zu lesen... [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 07.11.2006 um 16:37 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.11.2006, 14:16 Uhr StefanScheffler Posts: 32 Nutzer |
[ Dieser Beitrag wurde von StefanScheffler am 21.11.2006 um 14:17 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.11.2006, 14:17 Uhr StefanScheffler Posts: 32 Nutzer |
Zitat: Hallo zusammen! Ich bin neu hier, könnt ihr mir sagen wo ich diese Liste von Seiten mit legalen Downloads von Amigaspielen finde? mit freundlichen Grüßen Stefan [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.11.2006, 14:53 Uhr AndreasM Posts: 2478 Nutzer |
@StefanScheffler: http://www.amigafuture.de/forum/viewtopic.php?t=7901 -- Andreas Magerl APC&TCP Amiga Future, Big Book of Amiga Hardware, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
21.11.2006, 18:12 Uhr Servais Posts: 86 Nutzer |
Wäre mal ein spannendes Thema für eine wissenschaftliche Abhandlung - gebe allerdings Maja und Andreas grundsätzlich komplett recht. Die Mentalität mancher User ist echt heftig, zumal mir niemand erklären kann, alle Games der verschiedenen Classic CDs durchgespielt zu haben. Bei manchen kommt es mir echt so vor, als ob es primär nur ums haben geht...wollte eigentlich auch nur kurz zwei, drei Anmerkungen loswerden: [quote] Original von Holger: Zitat: Nein, falsch. Siehe §§ 22, 23 StGB. Versuch eines Vebrechens - wenn die weiteren Vor erfüllt sind - stets, bei einem Vergehen nur, wenn es ausdrücklich mit Strafe bedroht ist. Zum Begriff des Vergehens siehe § 12 StGB. [quote] Original von Holger: Zitat: Das hat mehr etwas mit dem Vorsatz im Strafrecht und Irrtumsdogmatik zu tun. Grundsätzlich greifen dabei §§ 16, 17 StGB, eine weiterreichende Interpretation würde aber zu weit führen. Und die EWG, die hier in dem Thread ab und an auftauchte, gibt es begrifflich nicht mehr. Diese wurde vielmehr in EG unbenannt, was aufgrund der manigfaltigeren Aufgaben wohl auch sinnvoll ist. So, genug geklugscheißt für heute ;-) [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
22.11.2006, 00:06 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@Servais: Danke. Das mit "Versuch ist nicht strafbar" war als Zitat aus dem Volksmund gemeint. Analog zum bekannten "wo kein Kläger, da kein Richter". Und ob nun EWG oder EG, wer von E in U profitiert, ist immer noch das W. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
22.11.2006, 11:51 Uhr StefanScheffler Posts: 32 Nutzer |
@AndreasM: Danke für die Info!!! [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
24.11.2006, 10:02 Uhr Schaumstofflumpi Posts: 1292 Nutzer |
Was für eine leidige Diskussion! Wo kein Kläger, dort auch kein Jäger!!! -- <<<~~~| Schaumstofflumpi |~~~>>> [ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 24.11.2006 um 10:02 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
24.11.2006, 10:14 Uhr AndreasM Posts: 2478 Nutzer |
Zitat: Problem ist nur das es eben die Kläger gibt... Jäger sowieso, nennt sich in Deutschland u.a. auch Staatsanwalt -- Andreas Magerl APC&TCP Amiga Future, Big Book of Amiga Hardware, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
24.11.2006, 18:04 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@ AndreasM: Das eigentliche Problem ist, dass diese einfache Grundeinstellung sich immer nur auf das Eigentum anderer bezieht. Denn sobald die eigenen Rechte verletzt wurden, rennen die ganzen Wo-kein-Kläger-da-kein-Richter-Verfechter ganz schnell selbst zum Anwalt. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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