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amiga-news.de Forum > Forum und Interna > Erweiterung der Netiquette: Indizierte Spiele | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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17.02.2005, 02:58 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Korrekt. Gekennzeichnete Medien (USK / FSK) darf die BPjM nicht indizieren. Ich weiß auch nicht wie mir die USK da rein geraten war. Sorry, mein Fehler. [ - Direktlink - ] |
17.02.2005, 03:13 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Du hattes ganz richtig erwähnt, dass das Veröffentlichen der Liste im Internet von Regierungseite nicht erwünscht ist. Warum gehst du dann hin, und postest trotzdem einen Link darauf? Ist das die Art von Respekt, mit der du den Wünschen deiner Mitmenschen begegnest? Die Behörde gibt die Listen nur auf Anfrage heraus. Und das aus gutem Grund. Nur leider scheint es mittlerweile zum guten Ton zu gehören, Bitten, Wünsche, Regeln und Gesetze zu missachten und zu tun und zu lassen, was man gerade so will. Und wer sich wagt es anders zu machen, muss sich Vorwürfe und Beschimpfungen anhören. [ - Direktlink - ] |
17.02.2005, 10:54 Uhr AvE Posts: 654 Nutzer |
@DOM JuSchG, § 15, Abs. 4: Die Liste der jugendgefährdenden Medien darf nicht zum Zweck der geschäftlichen Werbung abgedruckt oder veröffentlicht werden. JuSchG, § 27, Abs. 1: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] entgegen § 15 Abs. 4 die Liste der jugendgefährdenden Medien abdruckt oder veröffentlicht [...] Deine Veröffentlichung der Liste in diesem Thread könnte als Werbung für die auf der Liste befindlichen Videospiele aufgefaßt werden. -- AvE [ - Direktlink - ] |
17.02.2005, 16:26 Uhr aPEX Posts: 4692 Nutzer |
ich sehe schon, amiga-news.de wird immer mehr verstaatlicht. die ersten beamten und paragraphenreiter haben wir auch schon. -- cu, aPEX A1200-3.1-OS3.9-Blizzard4/64mb A500-1.3/3.1-OS3.1-MTec Amigapower 68030-MTec AT500 A1000 Phoenix Revival Project http://www.a1k.org [ - Direktlink - ] |
17.02.2005, 17:25 Uhr Vigo Posts: 1254 [Ex-Mitglied] |
Zitat: Das hört sich ja glatt an, als wärst Du bereit dafür zu bürgen, wenn eines Tages mal tatsächlich die Staatsmacht bei den Betreibern dieser Seite anklopft, nicht? Sorry, aber man kann viel schreiben,solange man letztenendes nicht die Verantwortung trägt.... Begib Dich mal auf einschlägige Film oder DVD Foren, und sprech das Thema mal an, Du wirst über die MAcht des Gesetzes in diesem Land überrascht sein. -- Jeder User verdient seinen Computer. [ - Direktlink - ] |
17.02.2005, 18:50 Uhr aPEX Posts: 4692 Nutzer |
@vigo ist doch in ordnung. ich fand es nur ein wenig lustig, das man sich die letzten jahre nie darueber gedanken gemacht hat und dann maja damit aufeinmal ankam, weil jemand mortal kombat angeboten hatte... wobei ich immer noch der festen meinung bin das selbst unsere behoerde ueber diesen thread grinsen wuerde, da diese games nach heutigen standards mehr als nur laecherlich "brutal" sind. muss maja halt jetzt jedes angebot lesen, weil ein "normaler" amiganer, vorallem einer der das hier nicht gelesen hat, nicht die komplette liste im kopf hat (z.B. wurde am selben tag noch moonstone angeboten). wird akzeptiert, ich versuche mich dran zu halten und nun moechte ich mich eigentlich nicht weiter zu dem thema aeussern. ps: ein film bleibt immer gleich schlimm, da mit realen menschen, bei den games wurde nie beruecksichtigt das es sie auch noch nach 15 jahren geben wuerde und genauso wuerde auch ein anwalt argumentieren. -- cu, aPEX A1200-3.1-OS3.9-Blizzard4/64mb A500-1.3/3.1-OS3.1-MTec Amigapower 68030-MTec AT500 A1000 Phoenix Revival Project http://www.a1k.org [ Dieser Beitrag wurde von aPEX am 17.02.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
17.02.2005, 22:14 Uhr PacMan Posts: 48 Nutzer |
Hallo ! Ich selber habe noch massig Kisten mit orginal Software die ich im laufe der Zeit verkaufen wollte. Wie kann ich aber feststellen welche Spiele auf dem Index stehen ?? Sind denn nicht alle Spiele ohne Altersprüfung automatisch ab 18 Jahre einzustufen, auch wenn sie noch so harmlos sind (PacMan , Donkey Kong usw.) ?? [ - Direktlink - ] |
17.02.2005, 22:33 Uhr Amaris Posts: 941 Nutzer |
Zitat: Also, ich habe mir jetzt nicht den kompletten Thread durchgelesen und kenne auch die Gesetzbücher nicht auswendig, aber ich bestelle schon seit mehreren Jahren PC-Spiele bei folgendem Händler. http://www.okaysoft.de Dort gibt es praktisch alles außer beschlagnahmte Spiele, und zwar per Versand. Desweiteren ist die Netiquette etwas schief und schräg formuliert. Ihr könnt ja verbieten USK18 und indizierte Software anzubieten. Allerdings verbietet die Netiquette auch den Erwerb! Wie stellt ihr euch das vor ????????????????? Wenn ich von einem AN-User hier ein indiziertes Spiel kaufe ( welches er NICHT öffentlich hier angeboten hat) ist das meine private Sache, oder ? Davon bekommt ihr ja nichtmal was mit. Ich weiß....ich betreibe jetzt Haarspalterei...aber die Netiquette kann man so auslegen daß genau der geschilderte Fall verboten ist -- -Amiga 1200 + Blizzard 1230 IV, 120MB HDD, externes CD-ROM -AmigaOne (µA1, G3), 160GB HDD, 256MB RAM [ Dieser Beitrag wurde von Amaris am 17.02.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
17.02.2005, 23:30 Uhr AC-Pseudo Posts: 1256 Nutzer |
Formulieren wir es mal so: Letzten Endes ist es uns schnurzegal, was ihr kauft oder verkauft, solange man es uns nicht ankreiden kann. Nur wenn wir gesetzlich dazu gezwungen sind, einzuschreiten, dann tun wir das, aus reinem Selbstschutz. [ - Direktlink - ] |
17.02.2005, 23:31 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@ Amaris Lies dir den Thread durch. [ - Direktlink - ] |
17.02.2005, 23:51 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Was kann ich dafür, dass sich mein Vorgänger über solche Dinge offenbar gar keine Gedanken gemacht hat? Lustig finde ich das jedoch überhaupt nicht. Zitat: Deine persönliche Meinung wird der Behörde reichlich egal sein. Zitat: Das muss Maja sowieso. Zitat: Provoziert durch einen Beitrag von dir. Ich frage mich jetzt noch, was du damit bezwecktest. Zitat: Vor Gericht kommt es letztlich nicht so sehr auf die Argumentation eines Anwaltes an, sondern darauf, wie der Richter entscheidet, und die lassen sich von Anwälten nur bedingt beeinflussen. Wenn du dir so sicher bist, dass du nicht bestraft werden würdest, dann lasse es doch drauf ankommen. Verkaufe ein indiziertes Spiel per Versand und zeige dich anschließend selbst an. Den Prozess werden wir mit Aufmerksamkeit verfolgen. Oder bist du am Ende nur ein "Tastatur-Anarchist"? [ - Direktlink - ] |
17.02.2005, 23:55 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@ PacMan Es geht nicht um Altersfreigaben. Es geht um indzierte Titel. Das ist ein Unterschied. Leider war mir in einem Beitrag fälschlicher Weise der Begriff USK 18 rein gerutscht. Das hat etwas Verwirrung gestiftet. Ich entschuldige mich nochmals dafür. [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 17.02.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
18.02.2005, 08:43 Uhr Amaris Posts: 941 Nutzer |
Zitat: Seltsam....das in meinem letzten Beitrag verlinkte "Okaysoft" verkauft auch indizierte Titel per Versand (siehe etwa "Farcry" auf deren Homepage). Und das seit 1989. EDIT: Übrigens ist es mir persönlich schnurzpiep ob man hier nun indizierte Spiele verkaufen darf oder nicht. Ich verkaufe sowieso keine. Ich finde es nur schlimm daß mittlerweile in fast allen Internetforen der gehorsame, der Staatsmacht den Speichel leckende "deutsche Michel" Einzug gehalten hat. Übrigens...woher soll man eigentlich wissen ob ein Spiel, welches man hier verkaufen möchte, indiziert ist ? Da der Staat sich ja wünscht (!) daß die Indizierungslist nicht vebreitet wird (verboten ist die Veröffentlichung nicht) und der "deutsche Michel" sofort gehorsamst Gehorsam leistet, kann man das ja gar nicht wissen. Ich habe z.B. so ein Spiel....."Command and Conquer: Generals". Das habe ich anno dazumal ganz regulär im MediaMarkt gekauft, kurz nachdem es auf den Markt kam. Wenn ich das nun hier verkaufen wollte ? Den Index darf ich ja nicht einsehen können, sollen, müssen.......oder so..... Fragen über Fragen.....oder: Herr lass Hirn vom Himmel fallen ! Halleluja ! Amaris -- -Amiga 1200 + Blizzard 1230 IV, 120MB HDD, externes CD-ROM -AmigaOne (µA1, G3), 160GB HDD, 256MB RAM [ Dieser Beitrag wurde von Amaris am 18.02.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
18.02.2005, 16:34 Uhr NicoBarbat Posts: 292 Nutzer |
Zitat: Das mag OkaySoft gerne so handhaben. Deshalb ist es trotzdem nicht in Ordnung. Zitat: Und ich finde es schlimm, wenn das Team angeschnauzt wird, nur weil es versucht, Gesetze einzuhalten. Da kannst Du uns 100 Mal als Speichel leckende deutsche Michels bezeichnen. Ich habe nämlich als Verantwortlicher dieser Seite keine Lust auf unnötige Klagen. -- Cheers Nico Barbat falkemedia [ - Direktlink - ] |
18.02.2005, 17:09 Uhr Amaris Posts: 941 Nutzer |
Nun.....ihr versucht also Gesetze einzuhalten. Wenn man aber mal wirklich GENAU darüber nachdenkt wird aber gar kein Gesetz verletzt indem man hier ein indziertes Spiel anbietet ! Verboten ist ja nur der Versandhandel nicht das zum-Verkauf-anbieten. Und nur Letzteres geschieht hier auf amiga-news. Oder seid ihr eine Post-Filiale ? Ist eine persönliche Abholung etwa ausgeschlossen ? Ist ein privater Verkauf per Post überhaupt ein "Versandhandel" ??? (Übrigens muß es in diesem Verbot irgendwo eine Lücke geben, denn ich kann mir nicht vorstellen daß "Okaysoft" sonst seit 1989 unbehelligt indizierte Spiele verkaufen könnte) Aber gut...ich kann sogar verstehen wenn ihr juristisch absolut auf Nummer Sicher gehen wollt. Trotzdem ist meine Frage noch nicht beantwortet. Zitat: Nun stellt hier jemand eine Liste mit indzierten Spielen rein und sie wird gelöscht. Und mit welcher Begrüdung ? Weil es von Regierungsseite nicht erwünscht ( !!! ) ist. (siehe Majas Posting von gestern um 03:13 Uhr) DAS ist vorauseilender Gehorsam des "deutschen Michels" ! Und dazu noch unlogisch ! ( siehe meine obige Frage ) -- -Amiga 1200 + Blizzard 1230 IV, 120MB HDD, externes CD-ROM -AmigaOne (µA1, G3), 160GB HDD, 256MB RAM [ Dieser Beitrag wurde von Amaris am 18.02.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
18.02.2005, 17:30 Uhr AvE Posts: 654 Nutzer |
@Amaris Online-Vertriebe wie Okaysoft verkaufen Videospiele, die unter keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG einzuordnen sind, nur gegen vertrauenswürdige Vorlage eines gültigen Ausweispapieres (z.B. per Post-Ident-Verfahren), das die Volljährigkeit bescheinigt. Indizierte Medien werden nur auf Anfrage verkauft und nicht auf der Website publik gemacht. Somit wird die Einhaltung des JuSchG gewährleistet. Ohne diese Voraussetzung/Maßnahme dürfen Online-Versandhändler nur genannte Medien verkaufen, die eine Jugendfreigabe besitzen. Allgemeiner Nachtrag: Das Bewerben von Videospielen, die keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG haben, ist völlig legal. Indizierte Titel dürfen nicht öffentlich, und somit für Jugendliche frei zugänglich, beworben werden. Beschlagnahmte Titel dürfen darüber hinaus nicht vertrieben werden. -- AvE [ Dieser Beitrag wurde von AvE am 18.02.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
20.02.2005, 14:53 Uhr DOM Posts: 1044 Nutzer |
Hmmm... Mir ist es eigentlich auch völlig egal, da ich noch nie ein Spieler war und davon abgesehen wurde auf dem Link explizit klar gemacht, daß sie die selben Statuten einhalten, wie A-N, zudem war es nicht eine orginale List vom Bund und zudem wurde sie nicht zur Werbung öffentlich gemacht, sondern im Gegenteil. Was mich stört, ist wie schon vorher erwähnt die "Speichellecker", was ich aber hier mal etwas ausführlicher darstelle. Es dürfen also keine Listen veröffentlicht werden, zudem ist es verboten, über gewisse Kopierprogramme z.B. im PC Sektor zu schreiben, da Sie jetzt gegen das Gesetz verstoßen und sich jeder Polizist bei einer Razzia freut, da sie die Listen besitzen und die Anwender eben nicht, obwohl sie doch als Bundle mit dem PC/Brenner etc. verkauft wurden. Das ist meinen Augen Staatswillkür/zensur! Auch andere Dinge sind störend, momentan wird gegen Raucher massiv vorge- gangen und wenn es so weiter geht, wird in 2 Jahren Zucker und Fett nur noch auf Rezept mit spezieller Gesundsheitssteuer rausgegeben.... >Die Behörde gibt die Listen nur auf Anfrage heraus. Und das aus gutem Grund. > Nur leider scheint es mittlerweile zum guten Ton zu gehören, Blablubb... Aha, die Bürger sind nicht mehr "Mündig", sondern werden bevormundet. Die Gesetze hatten schon immer ausgereicht, nur wurden sie nie richtig aus- geführt, ob es nun der Verkauf von Alkohol, Zigaretten oder auch nur Spiele sind. Das nun mit einem Verbot einer öffentlichen und vom Staat bezahlten Intutition und deren Liste gewertet wird, ist eigentlich nur peinlich und spricht für die gute deutsche Gründlichkeit und davon können z.B. "die Ärzte" ein Lied singen.... Also ich verklage jetzt mal EBAY, da ich locker alle indizierten Artikel auch über Ebay.com bekommen kann, während sich EBay.de in den deutschen Sprachraum zwängt und die Grenzen des Staates fast immer einhält. [ - Direktlink - ] |
20.02.2005, 16:07 Uhr Amaris Posts: 941 Nutzer |
Zitat: Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher ob ich dich richitg verstanden habe... ...aber der Besitz dieser gewissen Kopierprogrammen ist nicht verboten! Nur ihr Einsatz zur Umgehung "wirksamer Kopierschutzmaßnahmen" (so steht es ungefähr in dem betreffenen Gesetz) ist verboten. Selbst wenn die Polizei das Zeug kistenweise findet hast du nichts zu befürchten, besitzen darf man es. Selbst der Besitz von "beschlagnahmten" Büchern / Programmen / Filmen ist erlaubt. Hier ist nur die Weitergabe (jeglicher Art !) verboten. Allerdings will mir eben nicht einleuchten wo die Logik liegt die Liste indizierter bzw. beschlagnahmter Medien zurückzuhalten und gleichzeitig den Verkauf dieser Medien zu reglementieren. " Bäh, bäh, bäh....ich verbiete dir etwas aber ich sag dir nicht was ! Nä, Nä. Nä.....!" So kommt mir das vor. Zitat: Ich weiß da etwas Besseres....ein Szenario das irgendwann mal auf http://www.heise.de so ähnlich (aber viel länger) gepostet wurde: Ein paar Jahre in der Zukunft....Da die Krankenkassen hoffnungslos überlastet sind ist man verpflichtet eine DNA-Probe bei seiner Krankenkasse abzugeben, woraus Krankheits- risiken festgestellt werden. Mittlerweile bezahlt man auch nichtmehr mit Bargeld sondern mit einer "Bürgerkarte". EC-Karte, Krankenkassenkärtchen, Payback-Karte, Personalausweis....alles in einem. Alle deine Daten sind darauf gespeichert. Vielleicht trägt man aber auch einen Chip unter der Haut,...wäre ja schlimm wenn man so eine wichtige Karte verlieren würde *g* Nun befindest du dich in einer Pizzeria und der Kellner kommt um deine Bestellung aufzunehmen. DU: "Eine Pizza Spezial, mit extra Schinken und extra Käse, dazu ein Bitburger." (Du gibst dem Kellner deine Karte) KELLNER: "Es tut uns leid, aber ihre Krankenkasse erlaubt aufgrund ihres genetischen Risikos zu Übergewicht und Herzinfarkt nur fettarmes Essen und keinen Alkohol. Wir können Ihnen unseren Broccoli-Auflauf und Tomatensaft anbieten. Wenn Sie allerdings noch eine Gemüsesuppe als Vorspeise nehmen, haben Sie ihre Bonuspunkte voll. Sie dürfen sich dann eine DVD aussuchen. Da Sie gestern bei Amazon "Die Beate Uhse-Collection" bestellt haben, bieten wird Ihnen unsere DVD "Schulmädchen-Report 34" an." Wer das für Science-Fiction hält sollte sich mal die Filme "Wedlock" und "Running Man" ansehen und diese mit der Realität der elektronischen Fußfessel und der sog. "Reality-Shows" vergleichen. Viel fehlt ja nun nicht...und das Fehlende wird schon noch werden. Heute Science-Fiction...morgen ein alter Hut. -- -Amiga 1200 + Blizzard 1230 IV, 120MB HDD, externes CD-ROM -AmigaOne (µA1, G3), 160GB HDD, 256MB RAM [ Dieser Beitrag wurde von Amaris am 20.02.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
20.02.2005, 21:31 Uhr NicoBarbat Posts: 292 Nutzer |
Amaris, das sind wirklich interessante Szenarien, die Du da beschreibst. Ich verstehe aber nicht, was nun das eine (Zensur von indizierten Titeln zum Selbstschutz der Betreiber dieser Seite) mit dem anderen (Fiktionen) zu tun hat. -- Cheers Nico Barbat falkemedia [ - Direktlink - ] |
20.02.2005, 22:17 Uhr Amaris Posts: 941 Nutzer |
Zitat: Das hat auch jetzt nichts miteinander zu tun. Ich habe nur auf den Beitrag von DOM geantwortet. Wir sind halt etwas vom Thema abgekommen. Meine Meinung zum Thread-Thema habe ich in meinem Posting von vorgestern (18.Feb) um 17.09 Uhr geschrieben. MfG Amaris -- -Amiga 1200 + Blizzard 1230 IV, 120MB HDD, externes CD-ROM -AmigaOne (µA1, G3), 160GB HDD, 256MB RAM [ - Direktlink - ] |
21.02.2005, 07:15 Uhr Der_Untote Posts: 103 Nutzer |
@AvE > Deine Veröffentlichung der Liste in diesem Thread könnte als Werbung für die auf der Liste > befindlichen Videospiele aufgefaßt werden. Mit Verlaub, das ist ja wohl der größte Schwachsinn, den ich hier seit langem gelesen habe! Nach dieser Begründung dürfte es auch kein Strafgesetzbuch geben, weil dort ja schließlich auch drin steht, was man nicht darf...und es nach deiner Logik damit Werbung für Straftaten wäre?! Alles klar... Aber nochmal zurück zu Nicos/Majas Aussage: Die Liste wurde vor wenigen Jahren noch von den Behörden selbst veröffentlicht, jetzt ist die Veröffentlichung der aktuellen Liste jedoch unerwünscht. Da ich eine Liste von anno '99 habe fällt diese jedoch noch unter die alte alte Regelung, also in etwa wie bei Freeware-Programmen, deren Nachfolgeversionen kommerziell wurden. Wer dabei die Verbreitung der alten Freeware-Version unterbinden will, obwohl die bestensfalls nur noch den Namen mit der aktuellen gemeinsam hat, dem ist IMHO wirklich nicht ,mehr zu helfen, und er sollte sich ganz schnell selber in die Phsychatrie seines Vertrauens einweisen. Aber derlei Beispiele kennt man ja leider auch zur Genüge, wie gut das ich z.B. noch den Code zur Berechnung einer syntaktisch validen Personalausweis ID einer fiktiven Person älter als 18 habe, der ist mitlerweile ja auch tabu, obwohl unlängst sogar in Zeitungen abgedruckt *g* just my 2 Cents -- Früher nannte man es piepsen und bunt blinken, heute nennt man es Multimedia. [ - Direktlink - ] |
21.02.2005, 10:00 Uhr AvE Posts: 654 Nutzer |
Zitat: Die Liste der jugendgefährdenden Medien darf generell nicht zum Zwecke der Werbung verbreitet oder zugänglich gemacht werden (§ 6 Abs. 1 Satz 2 JMStV). Dies gilt auch dann, wenn durch technische Vorkehrungen sicher gestellt werden könnte, dass sie ausschließlich in die Hände von Erwachsenen gelangt. Darüber hinaus darf bei Werbung in geschlossenen Benutzergruppen grundsätzlich nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren zur Aufnahme eines Angebotes oder eines inhaltsgleichen Trägermediums in die Liste nach § 18 JuSchG anhängig oder anhängig gewesen ist (§ 6 Abs. 1 Satz 3 JMStV). Wer gegen diese Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit sowohl im Falle des vorsätzlichen als auch des fahrlässigen Handelns und kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro belegt werden. Publiziert von: http://www.bundespruefstelle.de JMStV, § 6, Abs.1: Werbung für indizierte Angebote ist nur unter den Bedingungen zulässig, die auch für die Verbreitung des Angebotes selbst gelten. Die Liste der jugendgefährdenden Medien (§ 18 des Jugendschutzgesetzes) darf nicht zum Zwecke der Werbung verbreitet oder zugänglich gemacht werden. Bei Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren zur Aufnahme eines Angebots oder eines inhaltsgleichen Trägermediums in die Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes anhängig ist oder gewesen ist. Ist das auch Schwachsinn für Dich? Nachtrag: Wenn man die Liste also in einem öffentlich zugänglichen Forum postet, ist das immer als Werbung einzustufen. Da Jugendlichen keine Schranke gesetzt wird, diese einzusehen und sich systematisch darauf befindliche Medien zu verschaffen. Fordert man die Liste hingehen direkt von der BPjM an, setzt das einen Volljährigkeitsnachweis voraus. -- AvE [ Dieser Beitrag wurde von AvE am 21.02.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
21.02.2005, 15:55 Uhr Amaris Posts: 941 Nutzer |
Zitat: Aus welchem Satz liest du das denn !?!?!?!?!?!? Es darf lediglich ein Medium nicht mit dem Hinweis beworben werden daß es indziert sei, oder mal ein Verfahren zur Indizierung lief bzw. läuft. Man darf also nicht sagen: "Heyyyy ! Kauft unser Spiel XYZ ! Ist brutal wie Sau ! Soll sogar indziert werden !!!!" Selbst wenn diese Werbung nur von Erwachsenen eingesehen werden kann. (Siehe: "Bei Werbung darf nicht darauf hingwiesen werden, dass ein Verfahren zur Aufnahme eines Angebots oder eines inhaltsgleichen Trägermediums in die Liste nach §18 des JuSchG anhängig ist oder gewesen ist.") Das ist grundsätzlich verboten. Genauso wie die Vebreitung des Index zum Zweck der Werbung. ( siehe: Die Liste der jugendgefährdenden Medien darf generell nicht zum Zwecke der Werbung zugänglich verbreitet oder zugänglich gemacht werden.") Was nun aber Werbung ist...davon steht in dem Text kein Wort. Solltest du immer noch anderer Meinung sein, bitte ich dich deine Meinung mit einem Textzitat zu belegen. -- -Amiga 1200 + Blizzard 1230 IV, 120MB HDD, externes CD-ROM -AmigaOne (µA1, G3), 160GB HDD, 256MB RAM [ Dieser Beitrag wurde von Amaris am 21.02.2005 editiert. ] [ Dieser Beitrag wurde von Amaris am 21.02.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
21.02.2005, 16:39 Uhr AvE Posts: 654 Nutzer |
FAQ, Homepage der BPjM: Warum steht die Liste der jugendgefährdenden Medien nicht im Internet? Aufgrund der leichten Zugänglichkeit des Internets auch für Kinder und Jugendliche wird von der Einstellung der Liste der Trägermedien in das Internet abgesehen. Diese Liste ist somit nur auf Anfrage bei der Bundesprüfstelle bzw. bei der Forum Verlag Godesberg GmbH zu beziehen. Die Liste der indizierten Telemedien ist nicht öffentlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Einzelabfrage zu einem bestimmten Internetangebot auf der Homepage der BPjM durchzuführen. Und ein Auszug aus der Wikipedia, der die Thematik aufgreift: Die Liste der jugendgefährdenden Medien (umgangssprachlich: Index) wird nur bei so genannten Trägermedien (also solchen, deren Inhalt nicht virtuell, sondern gegenständlich gespeichert ist) veröffentlicht. Bei so genannten Telemedien unterbleibt eine Veröffentlichung, um einen Werbeeffekt zu vermeiden. Dritten Personen ist die Veröffentlichung der Liste verboten, so dass man sie nur in den offiziellen Publikationen der BPjM finden kann. Die Listen werden in BPjM-Aktuell veröffentlicht, dass vier mal im Jahr erscheint und als Einzelheft für 11 ¤ erhältlich ist. -- AvE [ Dieser Beitrag wurde von AvE am 21.02.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
21.02.2005, 17:19 Uhr Amaris Posts: 941 Nutzer |
Zitat: Ah! Des Pudels Kern ! In dem obigen Text stand das aber noch nicht. Wenn du das gleich geschrieben hättest, hätte ich mir die Aufregung sparen können -- -Amiga 1200 + Blizzard 1230 IV, 120MB HDD, externes CD-ROM -AmigaOne (µA1, G3), 160GB HDD, 256MB RAM [ - Direktlink - ] |
22.02.2005, 10:09 Uhr Bogomil76 Posts: 2800 Nutzer |
no comment mfg [ - Direktlink - ] |
22.02.2005, 12:54 Uhr Der_Untote Posts: 103 Nutzer |
@AvE > Die Liste der jugendgefährdenden Medien darf generell nicht zum Zwecke der Werbung verbreitet > oder zugänglich gemacht werden (§ 6 Abs. 1 Satz 2 JMStV) [...] > Wenn man die Liste also in einem öffentlich zugänglichen Forum postet, ist das immer > als Werbung einzustufen. > Ist das auch Schwachsinn für Dich? Definitiv ja! Damit übertriffst du sogar noch deinen Schwachsinn vom letzten Posting! LSD, Heroin, Ecstasy. Dies war eine Aufzählung von anderen jugendgefährenden Medien, und wie du sagst, da ich dies öffentlich aufgezählt habe und auch Jugendliche darauf zugreifen können, sei es auch automatisch "immer als Werbung einzustufen". Verdammt muß ich ein schlechter Mensch sein, das ich so Werbung für Heroin mache... Ich hoffe du zeigst mich umgehend bei der Polizeidienststelle deines Vertrauens wegen Werbung für Drogenkonsum an, weil du dich sonst selbst strafbar machst! Was soll man zu dieser Abwesenheit jeglichem abstrakten Denkens sonst noch sagen...ich glaube fast, mit so intelligenten Leuten wie dir kann sich einer wie ich wohl einfach nicht unterhalten. ciao -- Früher nannte man es piepsen und bunt blinken, heute nennt man es Multimedia. [ - Direktlink - ] |
22.02.2005, 16:33 Uhr AvE Posts: 654 Nutzer |
Ich sag's doch, Drogen machen die Birne weich. -- AvE [ - Direktlink - ] |
22.02.2005, 19:45 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@ Bogomil76 [ - Direktlink - ] |
23.02.2005, 11:56 Uhr CASSIUS1999 Posts: 918 Nutzer |
@Bogomil: Den wollte ich posten. :lol: Der ist herrlich und zutreffend. Den sollten sich mal die Leute hier hinter die Ohren schreiben, die an jeder Mod-Entscheidung was zu meckern haben, selbst wenn sie so klar nachvollziehbar sind, wie bei Indizierten Spielen. -- A4000/060 102MB , 4,3GB HD Ciberv.64/3d Scd. Cyberstorm OS 3.9 A2000/030 8MB , 700MB HD, Retina2 , GVP Turbo, OS 1.3/3.1 A1000/010 6MB, SCSI, 700MB HD, CD-ROM Quadspeed 7xWechsler, 1.3+2.04 Weitere A1000, A1200, A600, CD32 CDTV [ - Direktlink - ] |
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