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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Alles nur geklaut?? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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25.05.2004, 21:09 Uhr

Roger
Posts: 990
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Ich habe mich das schonmal gefragt und seit gestern schon wieder.
Wer hat eigentlich wem den Namen geklaut und ist es möglich das einer davon ihn sogar Registrieren lies?

Es geht um den Namen Pegasos.
Erstens gibt es einen Rechner Namens Pegasos.
Zweitens gibt es eine Kleiderfirma namens Pegasos International
und seit gestern weis ich das es eine Firma gibt, die Video Überwachung und Software gibt die ebenfalls den Namen Pegasos verwendet.

Der Benutzer von Lindows wurde verklagt weil es zu ähnlich wie Windows klang aber gleich drei Firmen mit Pegasos?

Ist halt einfach ein Gedanke den ich so hatte und euch unsinnigerweise mitteilen wollte :glow:



Gruss Roger :bounce: :bounce:
--
http://www.ahs-amiga.ch


Meine Systeme:
A4000T CyberStorm PPC - 68060-50
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25.05.2004, 21:18 Uhr

DrZarkov
Posts: 702
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Wenn man jetzt noch "Pegasus" hinzufügt, dann bekommt man noch viel mehr Firmen dabei. Eben deswegen sind Klagen wohl unmöglich, weil der Name nicht besonders Fantasievoll ist. Er stammt übrigens aus der griechischen Sagenwelt. (Eben ein geflügeltes Pferd). Genesi ist übrogens ähnlich fantasievoll: Es bedeutet einfach Schöpfung.Klingt auch sehr gut und ist geistreich, aber nicht besonders einzigartig. Sogar das erste Buch der Bibel heißt so ähnlich. Vielleicht hätte man den Pegasos "Petro" nennen sollen? ;-) Das wäre zumindest originell. Ambient (übrigens gar nicht mal so übel der Name) müsste dann konsequenterweise auch "Arbeitstysch" heißen :-D
--
Dr. Zarkov

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25.05.2004, 21:42 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
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Na, ganz so einfach ist Markenrecht auch nicht.

Pegasos würde ich für schutzfähig erachten, da nicht absolut alltäglich, aber das käme auf eine genaue Prüfung an. Nicht schutzfähig sind Städtenamen usw. Bei Vornamen siehts häufig schon anders aus, aber das wird dann immer erst im Klagefall entschieden.

Nur: wenn man einen Namen einträgt, dann muß man sich für Klassen entscheiden, in denen der Name geschützt ist. Kleider sind ne ganz andere Klasse als Computer. Daher sind Doppeleintragungen möglich, eben in verschiedenen Klassen. Dazu kommen noch die ganzen Länder, in denen man jeweils einzeln eingetragen sein muß (auch wenn mittlerweile weitgehende internationale Eintragungen gemäß Madrider Abkommen möglich sind, muß man auch da alle Länder explizit aufführen, mit jeweils entsprechenden Kosten). Zu gut deutsch: es kann 100erte Eintragungen für Pegasos geben. Da ich stark bezweifle (ohne Prüfung meinerseits allerdings), daß BPlan oder Genesi sich überall (wenn überhaupt) registrieren lassen hat, dann kann man natürlich die Jungs mit entsprechenden Eintragungen in den Ländern prima quälen. Das geht auch nachher noch. Es ist egal wer zuerst da war, die Eintragung zählt.

Es sei denn, die angegriffene Firma kann sich auf extreme Bekanntheit in nicht unerheblichen Regionen der Welt berufen. Mercedes wirst du nirgendwo auf der Welt registrieren können, selbst wenn die bei Daimler ein Land oder ne Klasse vergessen haben sollten. Pegasos sollte dagegen fast wehrlos sein.

Also wenn du ein paar tausend Euros zu viel hast und Genesi die Pest wünschst, dann mußt du nur nach Ländern suchen, in denen Pegasos nicht für Compis eingetragen ist...



[ Dieser Beitrag wurde von AC-Pseudo am 25.05.2004 editiert. ]

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25.05.2004, 21:52 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
@ Roger:

> unsinnigerweise

Ja, das trifft es.

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25.05.2004, 21:54 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
@ Roger:

> unsinnigerweise

Ja, das trifft es.


Brauchst es ja nicht zu lesen, wenn es dich nicght interessiert... Aber das du ein Klugscheisser bist, wissen wir ja bereits :)

--
:bounce: Gutzi :bounce:

http://www.familie.gutzwiller.name


Wer nix besseres zu tun hat kann mal auf meine neue HP linsen. Inhalt bitte nur seeehr begrenzt ernst nehmen :)

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25.05.2004, 22:00 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
@ Gutzi:

Wie kommst du darauf, daß es mich nicht interessiert? Ich wollte nur darauf hinweisen, daß Rogers Gedankengänge völlig absurd sind.

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25.05.2004, 23:18 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
@ Gutzi:

Wie kommst du darauf, daß es mich nicht interessiert? Ich wollte nur darauf hinweisen, daß Rogers Gedankengänge völlig absurd sind.


Ist halt so rübergekommen :)
Allerdings finde ich seine Frage nicht wirklich absurd... Schliesslich kann ja nicht jeder Experte auf diesem Gebiet sein.
Ausserdem darfst du das Roger nicht übel nehmen, er ist halt Zürcher :lach:
--
:bounce: Gutzi :bounce:

http://www.familie.gutzwiller.name


Wer nix besseres zu tun hat kann mal auf meine neue HP linsen. Inhalt bitte nur seeehr begrenzt ernst nehmen :)

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26.05.2004, 00:29 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Nicht alles was ein Name ist, ist auch geschützt. Dann kommt es noch darauf an, ob es eine Wortmarke, eine Bildmarke oder eine Wortbildmarke ist. Und ob der Schutz für Deutschland, ganz Europa oder weltweit gilt. Die Gebühren sind für kleine Firmen kein Pappenstiel.

Pegasos lieferte bei der Online-Recherche keinen Treffer. Scheint also nicht geschützt zu sein. Zumindest nicht in Deutschland.

Windows hingegen ergab satte 10.595 Gesamttreffer. Die allerdings nicht alle von Microsoft angemeldet wurden. Die Suche liefert alles als Treffer zurück, bei dem Windows im Titel vorkommt.

Suchen kann man hier.


Ende des Klugschiss.

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26.05.2004, 08:58 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Äh, Maja, du weißt schon, daß du da bei der Patentabteilung und nicht bei dem Markenregister gelandet bist? Dort wirst du keinen Pegasos finden, auch wenn angemeldet. Es sei denn, jemand hat wirklich ein fliegendes Pferd entwickelt ;)

Das Markenregister kann man unter https://dpinfo.dpma.de/ nach Anmeldung einsehen und recherchieren.
Da ich mein Passwort gerade nicht zur Hand habe, kann ich das Ergebnis nicht einsehen.

[edit]
Ah, habs recherchiert. Pegasos könnt ihr für Computer nicht mehr eintragen, es ist bereits eingetragen. Sogar 2 mal, einmal lief noch ein Widerspruchsverfahren, dessen Ergebnis aber nicht eingetragen ist.
Dementsprechend liegen die Rechte entweder bei T-Mobile (RegNr. 2072860 von 1994) oder bei Marabu EDV-Beratung und -Service GmbH, Groß Glienicke (RegNr. 2101644 von 1997).

Da kann Genesi nur beten, daß keiner der beiden Firmen je ein Exemplar der A+ oder ähnlicher Publikationen in die Hände fällt. Sonst heißt es umbenennen und Lizenzen für die vergangenen Jahre zahlen. Da hat jemand die Recherche vergessen...

[ Dieser Beitrag wurde von AC-Pseudo am 26.05.2004 editiert. ]

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26.05.2004, 10:42 Uhr

Docki
Posts: 783
Nutzer
Wo wir gerade beim Thema sind: Ich hab gestern im Fernsehen zufällig eine Werbung für einen neuen Damenrasierer von Wilkinson gesehen, mit dem Namen Intuition. AFAIK ist Intuition eingetragenes Warenzeichen von Amiga Inc. (oder wie die auch immer jetzt heißen).
Wenn du also dein Passwort gefunden hast, kannst du ja dahingehend auch mal nachschauen.
--
es gibt Computer .. und es gibt AMIGA

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26.05.2004, 11:20 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
@ Docki:

Du hast den Thread nicht wirklich gelesen, oder?

Markennamen gelten innerhalb gewisser Kategorien. Da Amiga und Wilkinson meines Wissens nach keine überschneidenden Geschäftsfelder haben, liegt eine Verwechselungsgefahr (und somit Markenrechtsverletzung) nicht vor.

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26.05.2004, 11:30 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Hehe,

aber für dein Seelenheil: Die Wortmarke Intuition der Escom Ag ist erloschen und Wilkinson hat 2003 unter 30333320.0 die Marke Intuition für die Klasse 08 (Rasierapparate und Rasierklingen) angemeldet.

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26.05.2004, 13:34 Uhr

zacman
Posts: 450
Nutzer
Zitat:
Original von AC-Pseudo:
Da kann Genesi nur beten, daß keiner der beiden Firmen je ein Exemplar der A+ oder ähnlicher Publikationen in die Hände fällt. Sonst heißt es umbenennen und Lizenzen für die vergangenen Jahre zahlen. Da hat jemand die Recherche vergessen...


Das ist so nicht richtig. Es kommt bei der Prüfung einer Verwechslungsgefahr darauf an, ob ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise im Sinne der Norm auffasst, also verwechselt. Auch eine nicht eingetragene Marke ist grundsätzlich geschützt und kann von der eingetragenen Marke nicht einfach verdrängt werden, wenn die Verkehrsgeltung der eingetragenen Marke wesentlicher geringer ist, als die der nicht eingetragenen.

Übrigens ist "A1" als Marke von Mobilkom Austria für die
Warengruppe 9 eingetragen. Ob es da zu Verwechslungen mit "MicroA1"
(oder lautet der offizielle Name MicroAmigaOne? - Auf eyetech.co.uk
findet man nur MicroA1) kommen kann, wäre sicher auch interessant zu
prüfen, vor allem weil die Mobilkom Austria diese Marke ausgiebig
nutzt.


[ Dieser Beitrag wurde von zacman am 26.05.2004 editiert. ]

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26.05.2004, 13:59 Uhr

Solar
Posts: 3680
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Zitat:
Original von zacman:
Zitat:
Original von AC-Pseudo:
Da kann Genesi nur beten, daß keiner der beiden Firmen je ein Exemplar der A+ oder ähnlicher Publikationen in die Hände fällt. Sonst heißt es umbenennen und Lizenzen für die vergangenen Jahre zahlen. Da hat jemand die Recherche vergessen...


Das ist so nicht richtig. Es kommt bei der Prüfung einer Verwechslungsgefahr darauf an, ob ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise im Sinne der Norm auffasst, also verwechselt. Auch eine nicht eingetragene Marke ist grundsätzlich geschützt und kann von der eingetragenen Marke nicht einfach verdrängt werden, wenn die Verkehrsgeltung der eingetragenen Marke wesentlicher geringer ist, als die der nicht eingetragenen.


So. Und dann erkläre mal vor Gericht, das ein Produkt der T-Mobile eine "wesentlich geringere Verkehrsgeltung" hat als der "Genesi Pegasos", bislang in Stückzahlen von ich schätze mal deutlich unter 10.000 Stück produziert.

Die "Wichtigkeit" und "Bekanntheit" von Amiga-Produkten wird von der Amiga-Gemeinde immer noch massiv überschätzt.

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26.05.2004, 14:22 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Zitat:
Original von zacman:
Das ist so nicht richtig. Es kommt bei der Prüfung einer Verwechslungsgefahr darauf an, ob ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise im Sinne der Norm auffasst, also verwechselt. Auch eine nicht eingetragene Marke ist grundsätzlich geschützt und kann von der eingetragenen Marke nicht einfach verdrängt werden, wenn die Verkehrsgeltung der eingetragenen Marke wesentlicher geringer ist, als die der nicht eingetragenen.


Die Verhältnisse sprechen doch für sich. Eine Marke eines großen Konzerns, 1994 eingetragen gegen den Namen, den ein unbedeutendes Kleinunternehmen mit nicht meßbarer Marktgeltung seit 2001 uneingetragen benutzt...

Sollte T-Mobile die Marke rechtserhaltend genutzt haben, die Schonfrist ist ja lange vorbei, dann möchte ich den Fall nicht vor Gericht durchstehen, jedenfalls auf Seiten Genesis.

Die Gerichte tendieren sehr stark dazu, die Registrierung über allen anderen Überlegungen zu stellen. Sonst wäre eine Registrierung ja auch reichlich zwecklos.

Also wir haben schon mal einen Fall verloren, wo wir eine Wortmarke als erste benutzt haben, das auch noch in vielfach höherem Ausmaß als die Gegenpartei (von der wir nicht mal gehört hatten, obwohl in derselben Branche), welche erst zwei Jahre nach unserer Erstbenutzung das Warenzeichen registrierte.

Durch die längere und stärkere Nutzung haben wir zwar die Schadensersatzforderungen in Höhe von mehreren 100Tsd DM vom Tisch wischen können, aber die Marke und die Gerichtskosten waren wir trotzdem los.

Soviel also zu der Theorie...



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26.05.2004, 14:29 Uhr

zacman
Posts: 450
Nutzer
Zitat:
Und dann erkläre mal vor Gericht, das ein Produkt der T-Mobile eine "wesentlich geringere Verkehrsgeltung" hat als der "Genesi Pegasos", bislang in Stückzahlen von ich schätze mal deutlich unter 10.000 Stück produziert.

Es geht um die Marke Pegasos nicht um "T-Mobil". Übrigens nutzt T-
Mobile heute vor allem "PegaProducts", "PegaBase", "PegaPlan", etc.
und nicht mehr "Pegasos".


[ Dieser Beitrag wurde von zacman am 26.05.2004 editiert. ]

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26.05.2004, 14:37 Uhr

zacman
Posts: 450
Nutzer
Zitat:
Also wir haben schon mal einen Fall verloren, wo wir eine Wortmarke als erste benutzt haben, das auch noch in vielfach höherem Ausmaß als die Gegenpartei (von der wir nicht mal gehört hatten, obwohl in derselben Branche), welche erst zwei Jahre nach unserer Erstbenutzung das Warenzeichen registrierte.

Dass die Gerichte nicht methodenehrlich vorgehen und bis vor kurzem
noch Umfragen als nicht relevant abgetan haben (nicht nur in Markenprozessen), weiss ich. Diese Rechtsprechung ändert sich aber zur Zeit aber langsam (zumindest in Deutschland).

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26.05.2004, 14:56 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Zitat:
Original von zacman:
Es geht um die Marke Pegasos nicht um "T-Mobil". Übrigens nutzt T-
Mobile heute vor allem "PegaProducts", "PegaBase", "PegaPlan", etc.
und nicht mehr "Pegasos".


Den Grund habe ich auch gefunden: http://www.marabu-edv.de


Die machen in Pegasos weiter, man beachte auch das kleine r hinter dem Namen Pegasos. Die haben sich wohl mit T-Mobile verständigt.



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26.05.2004, 15:50 Uhr

Docki
Posts: 783
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Zitat:
Original von AC-Pseudo:
Hehe, aber für dein Seelenheil: Die Wortmarke Intuition der Escom Ag ist erloschen und Wilkinson hat 2003 unter 30333320.0 die Marke Intuition für die Klasse 08 (Rasierapparate und Rasierklingen) angemeldet.


Jau, Thanxx. Jetzt kann ich wenigstens wieder ruhig schlafen :lach:
--
es gibt Computer .. und es gibt AMIGA

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27.05.2004, 23:20 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
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Na, da bin ich aber froh ;)

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28.05.2004, 00:13 Uhr

Evil
Posts: 156
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Jo. und ich liebe es....
ist ja jetzt ein eingetragenes (waren)-zeichen von McDonalds...
Vielleicht hätten die besser "ich liebe Dich" eintragen sollen :)

Gute nacht...

Evil

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