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12.Jul.2026



Update zum Rechtsstreit zwischen Hyperion und Amiga
Ende März hatten Hyperion und die Amiga Corporation übereinstimmend bekanntgegeben, dass man erneut Verhandlungen über eine außergerichtliche Vereinbarung aufgenommen habe. Am 30. April beantragte (PDF) die Amiga Corporation im Gerichtsverfahren Hyperion Entertainment CVBA v. Itec, LLC et al. die Einstellung des Verfahrens. Ein "dismissal without prejudice" - also mit der Option für alle Beteiligten, später ein erneutes Verfahren zur selben Streitsache zu eröffnen. Grund für den Antrag: Die beiden Parteien hätten bereits Verhandlungen zu einer außergerichtlichen Einigung aufgenommen.

Die wichtigsten Punkte des Antrags:
  • Amigas Anwalt reicht den Antrag im Namen beider Parteien ein. Hyperion, das jahrelang Probleme hatte, anwaltlichen Beistand vorzuweisen, habe jetzt entschieden, keine neuen Anwälte mehr anzuwerben. Hyperions neuer Direktor Timothy de Groote habe sein Einverständnis erklärt und wünsche lediglich, Kopien der Schriftstücke zu erhalten.
  • Als Anhang ist dem Antrag eine von beiden Parteien zwei Tage zuvor unterschriebene Vereinbarung zur Vorbereitung einer Einigung (PDF) beigefügt. In dieser erkennt Hyperion an, dass Amiga im Rahmen des alten Einigungsvertrags von 2009 jetzt Hyperions neuer Lizenzgeber ist und die gleichen Rechte bspw. bezüglich der Ahndung von Urheberrechtsverstößen hat wie der Vorgänger Amiga, Inc.
  • Während Hyperion ursprünglich versucht hatte, diverse Marken selbst zu registrieren ("AmigaOne", "AmigaOS", "Workbench"), wird in der Vereinbarung anerkannt, dass die Amiga Corporation rechtmäßiger Eigentümer aller Amiga-Markenzeichen sei.
  • Sollte die Einigungsverhandlungen scheitern und der Rechtsstreit wieder aufgenommen werden, sei die Amiga Corporation alleiniger Ansprechpartner für Hyperion - ursprünglich hatte Hyperion versucht, alle der diversen Briefkasten-Firmen aus der McEwen-Ära (Amino, Amiga Inc., Itec) in den Rechtsstreit mit hineinzuziehen.
Als Frist setzen sich Amiga und Hyperion in ihrer "Vereinbarung zur Vorbereitung einer Einigung" den 30. Juni. Sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden, haben beide Parteien das Recht, die Gerichtsverhandlung wieder aufzunehmen - allerdings unter den dann durch die vorläufige Vereinbarung wie oben beschrieben geänderten Voraussetzungen.

Pünktlich zum Monatswechsel - also nach Ablauf der oben genannten Frist - hat Hyperion den digitalen Vertrieb von AmigaOS 3.2 wieder eingestellt. Der entsprechende Eintrag ist von der offiziellen Seite verschwunden; sucht man in der Kopie bei archive.org vom Mai den entsprechenden Link heraus, landet man auf einer leeren Seite bei 2checkout.com. Ob diese Maßnahme auf ein Scheitern der Einigungsverhandlungen hindeutet oder Bestandteil einer tatsächlich erzielten außergerichtlichen Einigung ist, ist derzeit unklar.

Anmerkung der Redaktion: Mike Battilana wollte sich gegenüber amiga-news.de nicht zum aktuellen Stand der Verhandlungen äußern, was es in unseren Augen ziemlich unwahrscheinlich macht, dass bereits eine Einigung erzielt wurde. (cg)

[Meldung: 12. Jul. 2026, 20:45] [Kommentare: 57 - 27. Jul. 2026, 19:04]
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