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amiga-news.de Forum > Get a Life > Abbuchung vom Konto ohne Genehmigung? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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14.06.2008, 14:09 Uhr

TerAtoM
Posts: 1230
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Hallo.

Wer kennt sich mit rechtlichen Sachen etwas aus.

Mein Vermieter hat, ohne das ich ihm jemals eine zustimmung zur Abbuchung gegeben hätte, jetzt 600.- Nachzahlung für Heizung abgebucht.

Ich bin jetzt etwas verärgert da ich auf dem Girokonto eh schon im minus war und da erst anderweitig Geld hin transferiert hätte. Habe es erst heute gesehen (Abbuchung war vor mehreren Tagen).

Ich würde, falls es wirklich illegal ist, gerne eine Anzeige gegen den Vermieter erstatten (keine Einzelperson, sondern eine (Achtung) Bank die auch Immobilien hält. Mein Konto ist NICHT bei denen.).

Kann ja nicht sein das einfach jeder von meinem Konto abbuchen kann ohne das ich darüber informiert werde.


PS: Miete wird per Dauerauftrag überwiessen. Also keine Abbuchungserlaubnis erteilt.

CU TerA
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14.06.2008, 15:11 Uhr

tommysammy
Posts: 227
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Das ist illegal .Du hättest vorher eine Rechnung bekommen müssen mit einer Fristsetzung.Außer du hast der Bank früher ne Vollmacht gegeben.Trotzdem bringt das wenig wenn man gegen eine Bank klagen will.Man kennt das ja ,als kleiner Mann macht man nicht viel gegen die großen X(
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14.06.2008, 15:21 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@TerAtoM:
Eine Abbuchung, mit Einverständnis, kann innerhalb von 6 Wochen bei Deiner Bank widerrufen werden. Es entstehen kein Kosten, außer der Kontostand weist keine Deckung auf. (Lastschrift-Rückgabe mangels Deckung) In solch einem Fall kann die Auslösende Bank/Vermieter die Gebühren verlangen.

Erfolgt eine Abbuchung ohne Erlaubnis verlängert sich die Frist unbefristet. Kosten entstehen nicht.
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14.06.2008, 16:48 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von hjoerg:
@TerAtoM:
Eine Abbuchung, mit Einverständnis, kann innerhalb von 6 Wochen bei Deiner Bank widerrufen werden. Es entstehen kein Kosten, außer der Kontostand weist keine Deckung auf. (Lastschrift-Rückgabe mangels Deckung) In solch einem Fall kann die Auslösende Bank/Vermieter die Gebühren verlangen.

Erfolgt eine Abbuchung ohne Erlaubnis verlängert sich die Frist unbefristet. Kosten entstehen nicht.


6 Wochen nach Quartalsende, was im Idealfall sogar über 4 Monate sein können dann insg. gerechnet. 3 Monate Quartal und dann noch die 6 Wochen.

Somit hat man genug Zeit Buchungen rückgängig zu machen...

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14.06.2008, 17:18 Uhr

Alchemy
Posts: 784
[Benutzer gesperrt]
@TerAtoM:

Oder Du gehst zur deiner Bank, und fragst einfach nach was zu tun ist. :D

Du hättest den Thread hier gar nicht starten brauchen.
Oder schreisst Du immer nach Mama wenn Du probleme hast? :D

Sorry, aber das musste sein. :lach:




[ Dieser Beitrag wurde von Alchemy am 14.06.2008 um 17:20 Uhr geändert. ]

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14.06.2008, 18:08 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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Zitat:
Original von Alchemy:
@TerAtoM:
...
Du hättest den Thread hier gar nicht starten brauchen.
...


Und das aus deinem Mund *erstaunt* I-) :lach: :lach: :lach:
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hjörg :dance2:
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14.06.2008, 18:30 Uhr

TerAtoM
Posts: 1230
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Danke für die Antworten.

Das ich das Geld zurückbuchen kann, weiss ich natürlich. Mich interessiert mehr die Frage ob die einen auf den Deckel bekommen wenn man sie Anzeigt. Weil es geht ja nicht an das jeder von meinem Konto ohne Erlaubnis abbuchen kann.

CU TerA
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14.06.2008, 18:42 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Ich würde die Bank anschreiben und verlangen das sie Dir eine Kopie der Erlaubnis zusenden das sie von Deinem Konto Geld abbuchen dürfen.

Schon rein aus eigenem Interesse um zu sehen ob man nicht doch irgendwann eine Erlaubnis gegeben hat.

Haben sie das nicht dürfte das rein rechtlich gesehen ein Betrugsversuch gewesen sein. Wobei natürlich jeder auch ganz einfach mal nen Fehler machen kann.
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Andreas Magerl
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14.06.2008, 20:35 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@TerAtoM:

Zur Vorgehensweise des Vermieters:

Dein Vermieter muss dir vorab eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung zukommen lassen, unter Angabe einer angemessenen Frist zur Tildung der Forderung bzw. mit dem Hinweis, dass der Betrag von deinem Konto abgebucht wird, sofern eine Einzugsermächtigung oder ein Abbuchungsauftrag vorliegt.

Die Bank kann vermutlich nicht belangt werden. Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge sind Verträge zwischen Schuldner und Gläubiger, die die Banken nicht zu sehen bekommen. Dies ist meine persönliche Meingung dazu, keine Rechtsberatung.

Wegen der Abrechnung selbst:

Zahlst Du für Heizung und Warmwasser ein Vorauszahlung oder eine Pauschale (steht im Mietvertrag). Bei einer Pauschale darf der Vermiete keiner Abrechnung erstellen und auch keine Nachforderungen erheben. Allerdings gibts auch keine Rückzahlung bei Minderverbrauch.

Liegt das Ende des betreffenden Abrechnungszeitraumes weniger als 12 Monate zurück?

Nach welchem Umlageschlüssel werden die Heizkosten berechnet? Zulässig sind 50:50 und 30:70 (nach m² : nach Verbrauch). Bei Verdunsterröhrchen an den Heizkörpern muss es afaik 50:50 sein, weil die sehr ungenau sind.

Wie wird der Warmwasserverbrauch erfasst und nach welchem Schlüssel wird berechnet wie viel Du zu zahlen hast?


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 14.06.2008 um 20:36 Uhr geändert. ]

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14.06.2008, 21:51 Uhr

TerAtoM
Posts: 1230
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Zitat:
Original von Maja:
@TerAtoM:
Dein Vermieter muss dir vorab eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung zukommen lassen, unter Angabe einer angemessenen Frist zur Tildung der Forderung bzw. mit dem Hinweis, dass der Betrag von deinem Konto abgebucht wird, sofern eine Einzugsermächtigung oder ein Abbuchungsauftrag vorliegt.


Die Abrechnung habe ich bekommen (ungefähr eine Woche vor der Abbuchung), eine Einzugsermächtigung hatte ich jedoch nie erteilt.


Zitat:
Original von Maja:
Die Bank kann vermutlich nicht belangt werden.


Das hast Du falsch verstanden. Ich will nicht die Bank sondern den Vermieter (der ZUFÄLLIG auch eine Bank ist) wegen der nicht erteilten Einzugsermächtigung belangen.


Zitat:
Original von Maja:
Wegen der Abrechnung selbst:
[...]


Öhh... also der Abrechenzeitraum liegt ziemlich genau 12 Monate zurück (2006-2007)... und es waren solche Verdunstungsröhrchen...

Den Rest muss ich mal rauslesen :)

CU TerA
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[ Dieser Beitrag wurde von TerAtoM am 14.06.2008 um 21:52 Uhr geändert. ]

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14.06.2008, 22:20 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von TerAtoM:
Die Abrechnung habe ich bekommen (ungefähr eine Woche vor der Abbuchung), eine Einzugsermächtigung hatte ich jedoch nie erteilt.

Was steht da bezüglich des Zahlungsweise drin? Wenn nicht auf der Abbrechnung selbst, dann in einem Begleitschreiben. Er muss Angaben dazu machen. Entweder, "Bitte überweisen sie den Betrag bis ... auf Konto sowieso", oder "Der Betrag wird von Konto sowieso abgebucht".
Zitat:
Das hast Du falsch verstanden. Ich will nicht die Bank sondern den Vermieter (der ZUFÄLLIG auch eine Bank ist) wegen der nicht erteilten Einzugsermächtigung belangen.
Axo. Dazu kann ich nur sagen. Frag einen Anwalt oder die Verbraucherschützer. Beide können dir dazu fachkundige Auskunft geben. Letzte preislich günstiger.
Zitat:
Öhh... also der Abrechenzeitraum liegt ziemlich genau 12 Monate zurück (2006-2007)... und es waren solche Verdunstungsröhrchen...
Öh.., wie jetzt? Ein Abrechnungszeitraum von 24 Monaten (nicht okay) oder von z.B. Juni 2006 bis Juni 2007 (das wäre i.O.).
Zitat:
Den Rest muss ich mal rauslesen :)
Mach das. Tust dir selbst einen Gefallen damit.

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15.06.2008, 05:27 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Maja:

... Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge sind Verträge zwischen Schuldner und Gläubiger, die die Banken nicht zu sehen bekommen. Dies ist meine persönliche Meingung dazu, keine Rechtsberatung.

...


Das interessiert mich jetzt aber wirklich. Ich war der Meinung, daß meiner
Bank zumindest eine Kopie einer Einzugsermächtigung vorliegen muß,
bevor Sie eine Abbuchung vornimmt.

Arbeitet hier jemand bei einer Bank, und kann für Aufklärung sorgen ???



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15.06.2008, 05:47 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
@TerAtoM:

Ich geh mal davon aus, daß die Forderungen berechtigt sind.

Mal ein Rat von mir. Ruf einfach mal bei deinem Vermieter
(ist ja wohl in Deinem Fall ne Bank) an und frag den für dich zuständigen Sachbearbeiter.
Vielleicht liegt ja wirklich nur ein Fehler vor.

Und nochwas :
Freundlich bleiben, auch wenn dein Gegenüber am
anderen Ende patzig wird.
Keine Drohungen mit Anwalt oder so.
Bevor Dir der Kragen platzt einfach auflegen.

Drüber schlafen mußt Du ja sowieso.



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15.06.2008, 11:04 Uhr

Bogomil76
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Die Frage ist, woher kennen die denn Deine Bankverbindung?
Und wenn die die kennen, dann haste denen vielleicht dochmal eine Abbuchungserlaubnis gegeben? Wie wird denn die Miete bezahlt?

Sag mal, worüber regst Du Dich jetzt eigentlich genau auf?
Das die abgebucht haben?
Das Dein Konto nich gedeckt war?
Über eine Nachzahlung von 600¤?

Weil das als auch alle anderen Sachen sind eigenständige Sachen über die man sich aufregen kann, nur darf man das nich vermischen...

Also, Geld rückbuchen lassen (was überhaupt kein Problem ist), auf den Brief den Du vor einer Woche bekommen hast ein Antwortschreiben formulieren und alles geht seinen Gang.

Und noch ne Frage, hast Du den Brief den Du damals bekommen hast genau gelesen? ODer biste auch so ein typischer Mensch: Aus den Augen aus dem Sinn?

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15.06.2008, 11:08 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von jochen22:

Das interessiert mich jetzt aber wirklich. Ich war der Meinung, daß meiner
Bank zumindest eine Kopie einer Einzugsermächtigung vorliegen muß,
bevor Sie eine Abbuchung vornimmt.

Arbeitet hier jemand bei einer Bank, und kann für Aufklärung sorgen ???


Deiner Hausbank? Nö, die müssen gar nix wissen. Wenn die Abbuchung online erfolgt prüfen die noch nicht mal richtig den Namen zugehörig zum Konto richtig. Hauptsache die BLZ und Kto. Nr. stimmen.
Aber genau deshalb hat man ja Limits auf m Konto und die Rückbuchungsfristen.

DIe müssten eher den umgekehrten Fall wissen, wenn Du jemanden explizit verbieten willst abzubuchen...

Wenn man ein Konto hat, hat man nich nur Rechten sondern auch Pflichten, dazu gehört regelmäßig den Kontostand zu prüfen, dafür hat man ja schon großzügig Fristen (wie oben gesagt, Rückbuchungen bis zu 6 Wochen NACH Rechnungsquartal der Bank, was fast immer 3 Monatsquartale sind)...

mfg

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15.06.2008, 14:08 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Die Frage ist, woher kennen die denn Deine Bankverbindung?
...
Wie wird denn die Miete bezahlt?
...
Sag mal, worüber regst Du Dich jetzt eigentlich genau auf?
...

Man liest einfach auf dem Kontoauszug den Absender.

Die Miete wird überwiesen.

Das jemand vom Konto abbucht, ohne vorher anzukündigen/ohne Erlaubnis.


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[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 13.13.2013 um 13:13 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 15.06.2008 um 14:12 Uhr geändert. ]

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15.06.2008, 14:13 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von jochen22:
@TerAtoM:

Ich geh mal davon aus, daß die Forderungen berechtigt sind.


Hoppla. Man sollte bei einer Nebenkostenabrechnung niemals einfach davon ausgehen, dass die Forderung berechtigt ist, sondern die Abrechnung genau prüfen.

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15.06.2008, 15:23 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von hjoerg:
Zitat:
Original von Bogomil76:
Die Frage ist, woher kennen die denn Deine Bankverbindung?
...
Wie wird denn die Miete bezahlt?
...
Sag mal, worüber regst Du Dich jetzt eigentlich genau auf?
...

Man liest einfach auf dem Kontoauszug den Absender.

Die Miete wird überwiesen.

Das jemand vom Konto abbucht, ohne vorher anzukündigen/ohne Erlaubnis.


Also auf meinen Kontoauszügen steht nicht die Kontonummer des mir schickenden oder abziehenden Kontos, bin bei der Commerzbank.

Ja, Moment, die haben doch evtl. angekündigt. Was steht den auf der Nebenkostenabrechnung nun genau drauf?

mfg

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15.06.2008, 18:08 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
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> Rückbuchungen bis zu 6 Wochen NACH Rechnungsquartal der Bank, was fast
> immer 3 Monatsquartale sind

Monatsquartal? Ein Viertel eines Monats?

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15.06.2008, 18:45 Uhr

Alchemy
Posts: 784
[Benutzer gesperrt]
1. Vermieter Anrufen.
Kein Erfolg?
2. Zur Bank gehen.
Kein Erfolg?
3. Anwalt einschalten.

Ich verstehe Euer Geschreibsel nicht. :D

Langeweile?

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15.06.2008, 19:14 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
Zitat:
Original von Alchemy:
...

Ich verstehe Euer Geschreibsel nicht. :D
...

Ich hätte nichts anders erwartet :D
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15.06.2008, 19:48 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
> Rückbuchungen bis zu 6 Wochen NACH Rechnungsquartal der Bank, was fast
> immer 3 Monatsquartale sind

Monatsquartal? Ein Viertel eines Monats?


Ne,irgendwie der Wurm ;) Wollte sagen 3 Monate sind ein Quartal...

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15.06.2008, 21:23 Uhr

TerAtoM
Posts: 1230
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Zitat:
Original von jochen22:
@TerAtoM:

Ich geh mal davon aus, daß die Forderungen berechtigt sind.

Freundlich bleiben, auch wenn dein Gegenüber am
anderen Ende patzig wird.


Forderung war berechtigt, nur das ich halt nie eine Einzugsermächtigung erteilt habe :)

Mir platzt auch nicht der Kragen :) , es geht halt bloss nicht an das Banken illegal Abbuchen können. :)


Zitat:
Original von Bogomil76:
Die Frage ist, woher kennen die denn Deine Bankverbindung?
Und wenn die die kennen, dann haste denen vielleicht dochmal eine Abbuchungserlaubnis gegeben? Wie wird denn die Miete bezahlt?


Hab ich weiter oben schon geschrieben. Ich ÜBERWEISSE das Geld der Miete.


Zitat:
Original von Bogomil76:
Sag mal, worüber regst Du Dich jetzt eigentlich genau auf?
Das die abgebucht haben?
Das Dein Konto nich gedeckt war?
Über eine Nachzahlung von 600¤?


Über die illegale Abbuchung.


Zitat:
Original von Bogomil76:
Und noch ne Frage, hast Du den Brief den Du damals bekommen hast genau gelesen? ODer biste auch so ein typischer Mensch: Aus den Augen aus dem Sinn?


Typischer Mensch ;)

Es steht tatsächlich drin das die das Abbuchen. Ich habe denen aber nie eine Einzugsermächtigung gegeben. Hmm...


@Maja
Also von deinen Berechnungszahlen finde ich nur 30%Grundkosten 70%Verbrauchskosten. Da steht zwar noch was von "Kaltverdunstung", aber da steht halt auch nichts weiter drin...

PS: Ich war in dieser Zeit für die Abbrechnung ca. 9 Monate im Ausland... Wohnung stand wähernddessen leer... ganz schön teuer...


@all
Ich werde mal ein Schreiben verfassen in dem ich einfach eine Kopie der Einzugsermächtigung haben möchte. Und dann werde wir weiter sehen..


CU TerA
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15.06.2008, 21:33 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
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@TerAtoM:
> Ich ÜBERWEISSE das Geld der Miete.

Hm, d.h. die Empfängerbank, also dein Vermieter, erhält deine Kontonummer von der Bank, bei der du eingezahlt hast? Ich ging bislang davon aus, dass aufgrund des Bankgeheimnis die Kontonummer des Einzahlers grundsätzlich nicht an die Empfängerbank weitergegeben werden darf.

Edit: Hab mich eben mal schlau gemacht: Doch, die Kontonummer wird weitergegeben. Die Frage ist, ob dein Vermieter diese Bankdaten einfach nutzen darf, denn er handelt ja nicht in seiner Eigenschaft als Bank, sondern als Vermieter.

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 15.06.2008 um 21:42 Uhr geändert. ]

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15.06.2008, 21:55 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Nur falls das untergegangen ist, auf meinen Kontoauszügen steht nicht die Kontonummer falls mir jemand was überweist. Bin bei der Commerzbank.

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15.06.2008, 21:58 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von TerAtoM:

Typischer Mensch ;)

Es steht tatsächlich drin das die das Abbuchen. Ich habe denen aber nie eine Einzugsermächtigung gegeben. Hmm...


So, genauso wie Du den Satz ja überlesen hast, kram mal in Deinen Erinnerungen, bist Du sicher daß Du denen keine Abbuchung erlaubt hast?

Weil hellsehen können Die nicht, wüsste nicht wie die sonst an Deine Bankdaten kommen sollten...

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15.06.2008, 23:48 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von TerAtoM:
Es steht tatsächlich drin das die das Abbuchen. Ich habe denen aber nie eine Einzugsermächtigung gegeben. Hmm...


Du schreibst, der Vermieter sei eine Bank bei der Du selbst kein Konto hast. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass ausgerechnet eine Bank Ärger wegen unberechtigter Abbuchungen riskiert. Banken nehmen sich ja gern mal viel heraus, aber sowas? Na, ich weiß nicht.

Zitat:
@Maja
Also von deinen Berechnungszahlen finde ich nur 30%Grundkosten 70%Verbrauchskosten. Da steht zwar noch was von "Kaltverdunstung", aber da steht halt auch nichts weiter drin...


Im Prinzip ist der Vermieter in der Wahl des Verteilungsschlüssel frei. Im Prinzip...

http://object.internal-audit.de/downloads/Heizkostenverordnung.pdf
Den Kommentar das Sachverständigen auf Seite 34 lesen.

Zitat:
PS: Ich war in dieser Zeit für die Abbrechnung ca. 9 Monate im Ausland... Wohnung stand wähernddessen leer... ganz schön teuer...

Hat sich jemand in dieser Zeit um deine Wohnung gekümmert und evtl. die Heizung aufgedreht? Ist diese Nachzahlung ungewöhnlich hoch? Darauf wären Rückschlüsse natürlich nur möglich, wenn Du schon mehrere Jahre in dieser Wohnung wohnst. Wenn ja, Verbraucherschutz kontaktieren.

Zitat:
@all
Ich werde mal ein Schreiben verfassen in dem ich einfach eine Kopie der Einzugsermächtigung haben möchte. Und dann werde wir weiter sehen..


Keine schlechte Idee. Schön höflich bleiben.

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16.06.2008, 00:51 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Nur falls das untergegangen ist, auf meinen Kontoauszügen steht nicht die Kontonummer falls mir jemand was überweist. Bin bei der Commerzbank.


Wenn der Überweisende sein Konto bei derselben Bank (BLZ) hat wie der Zahlungsempfänger, erscheint bei mir auch die Kontonummer des Überweisenden auf dem Kontoauszug des Zahlungsempfängers. Rein technisch ist das eine "simple" Umbuchung.

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16.06.2008, 09:48 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von TerAtoM:
PS: Ich war in dieser Zeit für die Abbrechnung ca. 9 Monate im Ausland... Wohnung stand wähernddessen leer... ganz schön teuer...

Das sagst Du. Wir wissen weder, wie hoch Deine Vorauszahlung war, noch wie groß Deine Wohnung oder nach welchem Verteilschlüssel abgerechnet worden ist. Selbst wenn Deine Heizung komplett abgedreht worden war, können sich je nach Verteilschlüssel Heizkosten anhäufen, und das auch aus gutem Grund: In diesem Fall mussten Deine Nachbarn 9 Monate lang Deine Wohnung mitheizen und das auf eine ziemlich ineffiziente Art.

Nun ja. Wir wissen nicht mal, ob Du von Frühjahr bis Herbst nicht da warst oder auch über den Winter... Was sollen wir mit der Aussage "9 Monate nicht da... ganz schön teuer" angesichts all dieser fehlenden Informationen anfangen? Mit den Schultern zucken...

mfg

--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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16.06.2008, 11:33 Uhr

TerAtoM
Posts: 1230
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Zitat:
Original von Holger:
Mit den Schultern zucken...


Ja :)

Darum geht es nämlich gar nicht... sondern darumd as abgebucht wird ohne Einzugsermächtungung :)

Aber wenn es Dich interessiert: Ich war bis Februar nicht da und der Winter 2006/2007 war extrem mild. Vorrauszahlung waren 600.-

CU TerA
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