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amiga-news.de Forum > Get a Life > Fühlen Sie sich durch Anrufe belästigt? | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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12.01.2007, 16:33 Uhr hjoerg Posts: 3853 Nutzer |
Lt. Heise stehen uns dann unruhige Zeiten bevor: "Urteil: Anrufe zu Marktforschungszwecken sind ohne Einwilligung zulässig Da eine repräsentative Forschung nur durch Telefonanrufe möglich sei, dürfen Marktforschungsunternehmen Bürger auch ohne deren vorherige Einwilligung zu Hause anrufen. Dies hat jüngst das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 32 C 1115/06-22). Anschlussinhaber würden bei solchen Erstanrufen nur gering belästigt. Die Erhebung von Telefonnummern zur anschließenden Kontaktaufnahme ist auch ohne vorherige Einwilligung nach Paragraph 28 Absatz 1 Nr. 2 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig. Nach dieser Erlaubnisnorm dürfen personenbezogene Daten wie etwa Telefonnummern erhoben werden, wenn das Unternehmen daran ein berechtigtes Interesse vorweisen kann und die Belange des Betroffenen nicht überwiegen." http://www.heise.de/newsticker/meldung/83627/from/atom10 p.s. Die Telefonnummer des Richter's stand nicht dabei -- by WinUAE hjörg Nethands (Bild) http://hjoerg.homepage.t-online.de/thumb.html [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
12.01.2007, 21:35 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Seriöse Institute (Infas z. B.) rufen ein Mal an, fragen ob man mitmachen will, fragen dann noch, ob sie wieder anrufen können. Sagt man nein, hört man nie wieder was von ihnen. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.01.2007, 13:07 Uhr DrNOP Posts: 4118 Nutzer |
Zitat:Ist "Geld verdienen" ein berechtigtes Interesse? Das trifft dann wohl auf jedes Unternehmen zu. -- Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.01.2007, 14:05 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@DrNOP: Müssen Unternehmen Gewinne erwirtschaften? Davon ab ist das nur das Urteil eines Amtsgerichtes und damit längst noch nicht gängige Rechtsprechung. Lest doch mal den Artikel unter hjoergs Link. Dort ist u.a. auch zu lesen: Zitat: "In Hamburg sieht die Rechtslage bei der Zulässigkeit von Erstanrufen ohne Einwilligung mittlerweile anders aus. Das Landgericht Hamburg hob eine Entscheidung des Amtsgerichts vom Oktober 2005 auf, nach der derartige Anrufe von Marktforschungsunternehmen mit dem Argument der fehlenden Werbeabsicht noch zulässig waren. Nach Aussage des Landgerichts seien Anrufe zu Zwecken der Marktforschung unzulässige Werbung, wenn "sie von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt werden und mittelbar der Absatzförderung dienen". Dies gelte insbesondere, "wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen des Auftraggebers erfragt werden"." Zitat Ende. Quelle Das liest sich schon wesentlich differenzierter. Bliebe noch abzuwarten, wie der BGH entscheidet, sofern dieser Sachverhalt irgendwann auch dort verhandelt werden sollte. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.01.2007, 15:05 Uhr _PAB_ Posts: 3016 Nutzer |
@hjoerg: > Die Telefonnummer des Richters stand nicht dabei Nun, aber es betrifft ihn letztenendes doch genauso... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.01.2007, 16:17 Uhr pixl Posts: 2581 Nutzer |
in diesem Zuammenhang gab es eine Klage gegen die T-Com betreffs Ihrer wettbewerbwiedrigen Anrufwe zwecks tarifänderung. Ich habe leider nicht mitbekommen wie das ganze ausgegangen ist. Weiss da jemand bescheid. -- http://www.pixlmedia.de/ http://www.pixlmedia.de/forum Jetzt neu: Pixlmedia.de das Forum uber Pixeln, Grafik, Animation und mehr mfg Pixl [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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