ENGLISH VERSION |
|
Links | | | Forum | | | Kommentare | | | News melden |
Chat | | | Umfragen | | | Newsticker | | | Archiv |
amiga-news.de Forum > Get a Life > Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2009 | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
Erste 1 2 3 4 5 -6- | [ - Beitrag schreiben - ] |
28.09.2009, 17:20 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:In etwa so: Bild: http://www.tagesspiegel.de/storage/pic/grafiken/karikaturen/293809_3_120809_VerantwortungTS.jpg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
28.09.2009, 19:25 Uhr [ujb] Posts: 423 Nutzer |
Zitat: Gestern abend habe ich irgednwas davon gehört, dass man vor dem noch echt neue Landesverfassungsgericht klagen möchte. Dieses *kann* durchaus strenger als da BverfG urteilen. Zitat:Ähh - die FDP war gegen eine Stützung der Banken? So würde ich das nicht ausdrücken... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
28.09.2009, 19:38 Uhr DrZarkov Posts: 702 Nutzer |
Wie ich gehört habe, ist von Guttenberg als künftiger Kriegsminister vorgesehen? (Verteidigungsminister kann man ja seit Afghanistan, oder eigentlich schon seit dem Jugoslawien-Einsatz 1999, nicht mehr sagen.) Ich kann mir den Kerl jedenfalls richtig gut vorstellen, so mit Monokel und Pickelhaube. Allerdings ist er ja "nur" ein Bayer, kein Preuße. -- Dr. Zarkov [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
29.09.2009, 09:11 Uhr DrNOP Posts: 4118 Nutzer |
Zitat:Aber von Adel. Das hilft auch. -- Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
29.09.2009, 10:38 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Nein, sie war gegen die Banken"rettung" in der Form, wie sie stattfand. http://www.fdp-berlin.de/?wc_c=8121&wc_lkm=0&id=11754&suche= Und sie war gegen die Abwrackprämie und gegen die Opel"rettung" in der jetzigen Form. http://www.fdp-berlin.de/?wc_c=8121&wc_lkm=&id=12820&suche= http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/opel/090522.jhtml http://www.ovb-online.de/nachrichten/wirtschaft-finanzen/will-magna-opel-deal-aufrollen-466852.html Insbesondere bei der letzten Meldung wird man ja gut sehen können, wieviel sie nach der Wahl noch wert ist. mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
29.09.2009, 19:54 Uhr Wolfman Posts: 3668 Nutzer |
Zitat: Mooooment: It's nice to be a Preiß, but it's higher to be a Bayer -- God forgives - who forgives God ? [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
29.09.2009, 21:30 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Auf die Gefahr hin, dass Du es gar nicht nachvollziehe kannst. Ich sehe da keine Schlechtigkeit. Zumindest nicht an der Stelle, an der Du sie wahrnimmst. Zitat: Den Kritikern aus anderen Parteien geht es um Kosten. Und da stellt sich nun mal zunächst die Frage, in welcher Form das tatsächlich teurer ist. Du argwöhnst eine Art Verschwörung, weil eine Kanzlei unterschiedliche Clienten in unterschiedlichen Zusammenhängen in vergleichbaren Sachfragen berät. Das ist ohne jede Kenntnis von Personen Spekulation. Da kannt man noch so viele Karrikaturen aus der Feder von Leuten anschauen, die weder von Wirtschaft noch von Finanzsystemen einen Schimmer haben. Übrigens kann man die Ursachen dieser Finanzkrise nicht an der Politik eines Staates festmachen. Insofern bringt es an der Stelle gar nichts, bestimmte Parteien oder Politiker an den Pranger zu stelle. In der Hinsicht haben alle Regierungen weltweit lange versäumt, die Weichen rechtzeitig richtig zu stellen. @[ujb] Ach na ja, in der Vergangenheit haben sich verschiedene Parteien über Uberhangmandate beklagt, wenn sie darunter "zu leiden" hatten, um nach folgenden dann wieder Wahlen klaglos davon zu profitieren. Das Thema kann man durchaus mit gemischten Gefühlen betrachten. Es kann nicht Sinn und Zweck der Übung sein, nach einer Wahl Direktmandate ggf. "handzuverlesen". Das würde dem ausdrücklichen Wählewillen nicht gerecht werden. In manchen Bundesländern ist es bei Landtagswahlen noch vertrackter; zusätzlich noch Ausgleichmandate. Mit dem Urteil muss das gesamte Wahlsystem dieses Landes auf den Prüfstand. Die Materie ist sehr komplex. Daher auch die Schonfrist bis 2011. Hier haben die Richter in Karlsruhe erfreuliche Besonnenheit bewiesen. [satire] Dass die Linke vor dieser Wahl trozt des eindeutigen Urteils des BVerfG eine Klage für den Fall ankündigte, dass Überhangmandate entscheidend sein sollten, spricht im Übrigen aus meiner Sicht nicht gerade für die Haltung dieser Partei zum Thema Rechtsstaat. Und ich frage ich mich, ob sie auch dann geklagt hätten, wenn sich herausgestellt hätte, dass Überhangmandate sie selbst in eine Regierungskoalition hätten verhelfen können. Ich bin dann mal gespannt, wer sich aufregt, falls dabei ein Wahlrecht mit nur noch einer Stimme herauskommen sollte. [/satire] -- ** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. ** [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 29.09.2009 um 21:34 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
30.09.2009, 16:43 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Mir aber nicht. Genau deshalb wies ich darauf hin, dass die von mir geäußerte Kritik nicht entkräftet wird, weil andere auf den Kosten herumreiten, obwohl diese irrelevant sind, oder andere mit dem Finger auf ihn zeigen, selbst aber ebenfalls externe Berater beauftragen. Was die anderen Parteien machen, interessiert mich nicht. Zitat:Ich halte es überhaupt nicht für eine Verschwörung, wenn eine Kanzlei Banken und Politiker so berät, dass für sie selbst das meiste herausspringt. Mit wem soll sich diese Kanzlei denn verschwören? Mit sich selber? Oder mit Guttenberg? Das würde ja Mitwissen bei ihm voraussetzen. Zitat:Kann man? Na dann, ... Bild: http://www.tagesspiegel.de/storage/pic/grafiken/karikaturen/291482_3_090803-steinmeier.jpg Zitat:Ja ja, das kennen wir schon. Und weil es immer wieder die gleiche, zweifelhafte Geschichte ist, verweise ich nur auf den Beitrag im anderen Thread, der Links auf eine andere Perspektive bietet. http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=30708&start=61&BoardID=5#325275 -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
30.09.2009, 19:12 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@Holger: Gebe zu den verlinkten Karrikaturen bitte den Quellink an. Der Forenbetreiber könnte ansonten Ärger bekommen, bald, später oder erst in Jahren. -- ** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. ** [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
30.09.2009, 23:13 Uhr Andreas_Wolf Posts: 2980 Nutzer |
> Gebe zu den verlinkten Karrikaturen bitte den Quellink an. Der > Forenbetreiber könnte ansonten Ärger bekommen, bald, später oder > erst in Jahren. Quatsch. Der "Quellink" ist der URL des Bildes selbst. Hier wurde nichts kopiert. Wie auch, das AN-Forum erlaubt gar keinen Bilder-Upload. [ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 30.09.2009 um 23:22 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
01.10.2009, 12:55 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Das muss keiner wissen, der nur hier mitliest, und es spielt auch keine Rolle. Diese Karriaturen werden hier per Hotlink (Inline Link) geladen. Sprich, für den Betrachter ist nicht offensichtlich erkennbar, wo sich die verlinkte Datei befindet: http://de.wikipedia.org/wiki/Hotlinking#Rechtliche_Situation Ich weiß, ich habe das hier auch schon so gemacht. Davon wird es aber nicht besser. Mir war die rechtliche Seite davon leider lange nicht bewusst. Sollte jemand über einen solchen Beitrag von mir stolpern, bitte Direktlink darauf per PM an mich. Ich werde das dann korrigieren. -- ** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. ** [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 01.10.2009 um 12:56 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
01.10.2009, 13:44 Uhr Andreas_Wolf Posts: 2980 Nutzer |
> http://de.wikipedia.org/wiki/Hotlinking#Rechtliche_Situation Danke für die Information. Ich frage mich, was aus http://www.heise.de/newsticker/meldung/117543 geworden ist. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
01.10.2009, 15:12 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Dort das Urteil, von dem in dem Heise-Artikel die Rede ist: http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=ha&nr=2108 Damit wurde kein "Bildersuchverbot" ausgesprochen. Diesem Urteil wurde das löschen eines Thumbnail aus der Datenbank einer Suchmaschine verfügt. Das war nicht das erste Urteil dieser Art. Hintergrund: Suchmaschinen speichern die bei Bildersuche gefundenen Bilder als Thumbnail dauerhaft in ihrer eigenen Datenbank. Diese sind dort auch dann noch verfügbar, wenn das Orginal über den ursprünglichen Quelllink nicht mehr zugänglich ist. Diese Thumbnails verstoßen gemäß Rechtsprechung gegen § 19a UrhG (Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht). -- ** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. ** [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 01.10.2009 um 15:13 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
01.10.2009, 17:03 Uhr Andreas_Wolf Posts: 2980 Nutzer |
> Dort das Urteil, von dem in dem Heise-Artikel die Rede ist: [...] Ich bezog mich mit dem von dir zitierten "was aus [...] geworden ist" nicht auf das Urteil selbst (das wird im von mir selbst verlinkten Heise-Artikel ja umschrieben), sondern auf "Google hat nach eigenen Angaben gegen das Urteil bereits Berufung zum OLG Hamburg eingelegt und den Gang bis zum Bundesgerichtshof angekündigt." Aber in der Tat ist das ein anderer Sachverhalt als der des Hotlinking, denn Google hatte das Bild ja tatsächlich als (veränderte) Kopie angeboten. [ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 01.10.2009 um 17:07 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
01.10.2009, 18:56 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Falsch umschrieben. Dieses Urteil verbietet keine Bildsuche. Zitat: Falls sie Berufung eingelegt haben, kann es mehr als ein Jahr Dauern, bis eine Entscheidung vorliegt. Bis dahin sind sie an das Urteil des Landgerichtes gebunden. Zitat: Na ja, angeboten ist IMHO nicht da richtige Wort. Weil irgendwann mal eine Bildersuche zufällig auch dieses Bild als Treffer lieferte, ist es als Thumbnail in der Datenbank gelandet und dort geblieben. Damit ist es für jeden weiteren Zufallstreffer dieser Art fortan über die Bildersuche verfügbar. Selbst dann noch, wenn es der Rechteinhaber längst aus seinem Webangebot gelöscht hat. Das ist das Problem. Das erste Urteil dieser Art wurde 2004 von derselben Kammer gefällt, gegen einen anderen Suchanbieter. Scheint Schule zu machen. Und ich wage zu behaupten, es geht nicht um minderwertige Thumbnails, mit denen man kaum etwas anfangen kann, sondern um Geld. Oder ums Prinzip, wie Parksünder anschwärzen, die keinen beihndern oder gefährden. Ist aber OT. -- ** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. ** [ Dieser Beitrag wurde von Maja am 01.10.2009 um 18:56 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
01.10.2009, 19:38 Uhr Andreas_Wolf Posts: 2980 Nutzer |
> Falsch umschrieben. Dieses Urteil verbietet keine Bildsuche. Die Überschrift trifft den Sachverhalt nicht, stimmt. Ich meinte mit "umschrieben" allerdings nicht die Überschrift, sondern den Fließtext. Und dort steht IMHO richtig, dass es um 5 ganz bestimmte Bilder eines ganz bestimmten Klägers ging. > Bis dahin sind sie an das Urteil des Landgerichtes gebunden. Aus dem Heise-Artikel: "Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Sache ist der Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, die Vorgaben des LG Hamburg einzuhalten. Besteht der Kläger dennoch auf einer vorläufige Vollstreckung des verhängten Verbots, so muss er laut Urteil eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro vorstrecken." Oder ist das auch wieder "falsch umschrieben" von Heise? > angeboten ist IMHO nicht da richtige Wort. Sagen wir: Auf dem Server vorgehalten. > als Thumbnail Ja, daher schrieb ich "(veränderte) Kopie". > Damit ist es für jeden weiteren Zufallstreffer dieser Art fortan über > die Bildersuche verfügbar. Selbst dann noch, wenn es der Rechteinhaber > längst aus seinem Webangebot gelöscht hat. Das ist das Problem. Ich hatte das Problem bereits vor deinem ersten Beitrag dazu erfasst. Aber du kannst es ruhig noch ein paar mal erklären ;-) > ich wage zu behaupten, es geht nicht um minderwertige Thumbnails, mit > denen man kaum etwas anfangen kann, sondern um Geld. Oder ums Prinzip Sehe ich ähnlich. Allerdings kann ich die Urteile in diesen Fällen noch eher nachvollziehen als die "Hotlink"-Urteile. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
01.10.2009, 20:22 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Ja. Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass bereits die Überschrift einer Meldung den Sachverhalt auf den Punkt bringen muss. Sorry, aber Heise ist da oft nicht besser als eine bebilderte Tageszeitung. Ich weiß nicht, ob das Nachlässigkeit, Unfähigkeit oder Methode ist. Zitat: Nein. Ich hätte das deutlich als meine Interpretation erkennbar machen sollen. Ich glaube nicht, dass Goolge 100 Mio. in der Hoffnung auf einen Revisionsprozess mit ungewissem Ausgang hinblättert. Hab aber nicht überprüft, ob die Thumbs noch verfübar sind. Zitat: Mit diesem Kompromiss kann ich leben. Zitat: Afaik geht aus den Urteilen hervor, das Gericht betrachtet die Scalierung nicht als Veränderung. Darum ja Versoß gegen § 19 UrhG. Zitat: Nimm sowas nicht persönlich. Irgendjemandem wird es neu gewesen sein. Hier lesen ja nicht nur wir. Zitat: So sehe ich das auch. Trotzdem solle man sich wenigstens dort danach richten, wo andere Gefahr laufen, den Schaden zu haben. -- ** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. ** [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
01.10.2009, 21:25 Uhr Andreas_Wolf Posts: 2980 Nutzer |
> Ich hätte das deutlich als meine Interpretation erkennbar machen > sollen. Ich glaube nicht, dass Goolge 100 Mio. in der Hoffnung auf > einen Revisionsprozess mit ungewissem Ausgang hinblättert. Soweit ich das verstanden habe, bezieht sich "er" auf "Kläger", nicht auf "Suchmaschinenbetreiber". Dementsprechend wäre die Sicherheitsleistung durch den Kläger zu entrichten, nicht durch Google. Aufgrund der exorbitanten Höhe des Betrages gehe ich daher davon aus, dass die Vollstreckung des LG-Urteils bis zur Entscheidung durch die OLG-Berufungsinstanz ausgesetzt ist. > Afaik geht aus den Urteilen hervor, das Gericht betrachtet die > Scalierung nicht als Veränderung. Darum ja Versoß gegen § 19 UrhG. Ob das Gericht die Skalierung als Veränderung sieht oder nicht ändert nichts daran, dass *ich* mich mit "verändert" auf die Skalierung bezog :-) [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
01.10.2009, 21:47 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Stimmt! Denn... Zitat: "V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,..." Womit wird dort sind: http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsleistung#Sicherheitsleistung_im_Vollstreckungsverfahren_.28Deutschland.29 Sagt IMO für diesen Fall. Wenn der Kläger die Thumbs bei der Beklagten jetzt unbedingt gelöscht haben will, muss er EUR 100.000.000,00 hinterlegen. Verdammt viel Geld, für so wenig Bild. Gewinnen sieht irgendwie anders aus. Zitat: Okay, belassen wir er dabei. -- ** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. ** [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
02.10.2009, 17:42 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat:Gut, für den, für den es nicht ersichtlich ist, verweise ich auf: http://www.tagesspiegel.de/medien/karikaturen/ An Ärger für AN zweifle ich, da der Tagesspiegel-Server ja problemlos Zugriffe mit anderem Referrer blocken könnte, wenn externe Verlinkung wirklich nicht erwünscht sein sollte. Zitat:Da jedes Bild, das ein User auf AN einbindet, auf einem externem Server liegt, wäre es wohl naheliegender, wenn das Forum einfach automatisch eine Quellenangabe zu den Bildern generiert, und diese z.B. unterhalb des Beitrags anzeigt. (direkt im Beitrag vor oder nach dem Bild wäre angesichts der Nutzung, z.B. für Smilies nicht so schön). Schöne Wochende -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
02.10.2009, 19:06 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat:Danke. Streng genommen müsste dann aber schon unter jeder Karrikatur stehen. Zitat:Auch wenn man sein Fahrrad nicht abschließt, berechtigt das andere nicht, es einfach mitzunehmen. Es geht auch nicht um eine externe Verlinkung allgemein. Hyperlinks und Deeplinks sind kein Problem. Es geht um Hotlinks im Speziellen, und dass man fremde, urheberretlich geschütze Inhalte nicht ohne Erlaubnis im eigenen Webangebot aufnehmen darf. Bei Hotlinks entsteht aber genau dieser Eindruck. Zitat: Praktisch nicht umsetzbar. Nicht jeder Hotlink birgt eine potentielle Urheberrechtsverletzung in sich. Kein noch so ausgeklügeltes Skript könnte unterscheiden, ob der Verfasser eines Beitrages auf eigene, freie oder geschützte Daeien verlinkt. Für den Fall, dass jemand einen Hotlink auf eigene Dateien auf seinem Webspace setzt, möchte der unter Umständen nicht mal, dass dessen URL per Hyperlink im Forum sichtbar ist. -- ** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. ** [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
Erste 1 2 3 4 5 -6- | [ - Beitrag schreiben - ] |
amiga-news.de Forum > Get a Life > Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2009 | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
Impressum |
Datenschutzerklärung |
Netiquette |
Werbung |
Kontakt
Copyright © 1998-2024 by amiga-news.de - alle Rechte vorbehalten. |