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amiga-news.de Forum > Get a Life > Wer hat einen Ford Cougar oder einen solchen schonmal gefahren? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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25.05.2002, 19:20 Uhr

Wolfman
Posts: 3669
Nutzer
Dass bei Euch der Stiel bricht, ist bedauerlich :lach: Als (klugscheiß ein) Stilbruch (klugscheiß aus) bezeichne ich , was ich neulich gesehen hab - Baumarktalufelgen und Hosenträgergurte bei nem klassischen "Heckflossendaimler" *brrrr* und so erschien der bei nem Oldtimertreffen X(

Zur Mindestgeschwindigkeit:
§ 1 Abs. "irgendwas" STVO:

Jeder hat sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein andrer....

...mehr als vermeidbar behindert wird.

und das lege ich mal so aus, dass "Schleichen" bei freier Strecke ordnungswidrig ist.


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[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 25.05.2002 editiert. ]

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25.05.2002, 19:24 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Wolfman:

Jeder hat sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein andrer....

...mehr als vermeidbar behindert wird.

und das lege ich mal so aus, dass "Schleichen" bei freier Strecke ordnungswidrig ist.


Endlich mal jemand der mich versteht!

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26.05.2002, 07:38 Uhr

ylf
Posts: 4112
Nutzer
Zitat:
Original von Gutzi:
Zitat:
Original von ylf:
BTW:

Zitat:
Original von Gutzi:
Ich seh das anders: Schau dir mal gewisse Autos an, da wäre z.B. der Subaru Impreza WRX Sti. 265PS, geiles gefährt, aber so hoch wie ein Geländewagen. Sowas MUSS man tieferlegen, weil es ganz einfach lächerlich aussieht, wenn ein Sportwagen so hoch gebaut ist.


1. Der Subaru Impreza ist nicht hoch, wie ein Geländewage, das ist bestenfalls der Golf-Country.
2. Der Impreza ist kein Sportwagen, zumindest nicht im klassischem Sinne.
3. Die paar Zentimeter mehr Bodenfreiheit tuen den Fahreigenschaften keinen Abbruch, zumindest nicht im normalen Straßenverkehr. Eher im Gegenteil. Der TÜV-Stempel ist nämlich kein Garant dafür, daß man überall durchkommt, wie z.B. an den baulichen Maßnahmen in verkehrsberuhigten Zonen.
4. Es ist ein Stiel-Bruch, wenn du ein Rally-Fahrzeug tiefer legst.


so, nu langst aber.

bye, ylf



HA!!! So, nun mus sich mich aber doch mal wieder zu Wort melden:

Erstmal zum Thema Stau: Klar, theoretisch ist deine Aussage ja richtig, nur willst du mir ja wohl nicht weismachen, dass du im Stau weiterhin mit der mindestgeschwindigkeit fahren würdest (die es in der Schweiz gibt und ich im besten willen nicht glauben kann, dass es das bei euch nicht gibt. Du willst ja wohl nicht sagen, dass jemand nicht bestraft wird, wenn er ohne grund auf der Autobahn 30 fährt) und somt einfach in das Staende reinfahren würdest, nur damit du nicht unter die Mindestgeschwindigkeit fällst. Must doch zugeben, dass das irgendwie ein kleinwenig abwegig wäre...


Impreza:

1. Ansichtssache... Für einen Sportwagen viel zu hoch! Ich sag nur Traktor...

2. Ach ja? Sondern? Sportfahrwerk, Rennbremsen, Wassereinspritzung für Leistungssteigerung des Motores, 5.0s von 0-100 (ich weiss, werksangaben sind 5.5s, aber in mehreren Unabhängigen Tests lag der Impreza mit 5.0s deutlich unter diesem Wert), somit schneller als ein 911 Carrera4, schneller als ein Aston Martin Vanquish, schneller als ein M3, schneller als ne Corvette (Ausnahme Z06) und und und... Wenn das kein Sportwagen ist...

3. Da geb ich dir zum Teil recht. Bestimmt ist diese Fahrzeughöhe im Verkehr hilfreich, da sie einen Schutz vor Bremshügeln, Gesteigrändern und anderem bedeutet, aber für einen Sportwagen unakzeptabel. Je höher, desto geringer die mögliche Kurvengeschwindigkeit. Selber hatte ich meinen Honda Integra (das waren noch Zeiten) um etwa 9cm tiefergelegt (eigentlich nur wegen der optik), habe dann aber schnell festgestellt, das etwa 30-50% höhere Kurvengeschwindigkeiten möglich waren. (ja ja, ich weiss, wer brauchts schon? Aber trotzdem schön zu wissen, dass es geht, wenn man will :) ).

4. Mag sein, aber da frag ich mich: Benutze ich dieses Auto auf einem Waldweg, oder auf der Autobahn und/oder normalen Strassen. Antwort: Wohl eher 2teres, was interessiert mich also, ob dieses Fahrzeug von einem Rallywagen abstamt? Das Auto muss im Endeffekt meinen Anforderungen genügen, ob das nun Stielbruch ist, oder nicht, lässt mich kalt. Ach nochwas: Einen Impreza WRX Sti mit 4 Türen ist ebenfalls Stielbruch, da der Original WRX WRC nur 2 Türen hat, nur mal so am Rande...
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Nein, es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen.
Es ist lediglich festgelegt, das nur motorisierte Fahrzeuge auf der
Autobahn fahren dürfen, die ... usw.
Aber das haben wir dir ja schon erklärt.

Und warum es keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit geben kann,
habe ich auch erklärt.

Für Mindestgeschwindigkeit gibt es in der StVO ein Schild. Ein solches
ist mir bislang nur eine einziges Mal begegnet, auf einer dreispurigen
Autobahn und auch nur für zwei der drei Fahrstreifen.


Zum Impreza.
Der Impreza ist eine Limousine, auf dessen Basis Subaru sein WRC
aufbaut. Ein Sportwagen ist z.B. Porsche. Das hat weniger mit den
Fahrleistungen zu tun, sondern mehr Karosserie bzw. Konzeptmäßig.
Also sowas mit flacher Karosserie, zwei Sitzen und möglichst großen
Rädern.

Ich weiß nicht, wie das bei euch in der Schweiz geregelt ist, aber bei
uns sind bestimmte Änderungen am Fahrzeug wie. z.B.
Fahrwerksänderungen, Eintragungspflichtig/Abnahmepflichtig. Bei
tiefergelegten Fahrzeugen wird AFAIK folgender Test durchgeführt:
das Fahrzeug wird mit einem Rad auf einen Keil, der eine bestimmte
Höhe hat, gefahren, sodaß ein Rad dann extrem einfedert. Dann wird
geprüft, ob das Rad an keiner Stelle den Radkasten berührt. Sollte das
Rad den Radkasten berühren, gibts kein O.K. vom TÜV.
Beim Impreza WRX sind ab Werk schon recht große Räder dran (wichtig
für die Homologation), die den Radkasten schon ziehmlich ausfüllen,
soweit ich das von den Bildern her beurteilen kann. Da dürfte also
nicht mehr viel mit Tieferlegen drin sein oder die Radkästen müssen
entsprechend umgebaut werden.

Aber auf deiner Frontschürze steht wahrscheinlich auch: "Achtung
Ameisen, ducken!" :D
Und Wolfman kann sich über einen weiteren Straßenhobel freuen, der im
Winter bei ihm die Straßen freiräumt. ;)

Langsamfahren (zu § 3 StVO)
(Rz. 54-58 )
a ) Allgemeines. Soweit durch Z 275, 279 eine Mindestgeschwindigkeit
für eine bestimmte Strecke vorgeschrieben ist, ist diese auch bei
ganz ruhiger VLage einzuhalten; Verstoß ist reines Tätigkeitsdelikt (E
46; OW nach § 49 III 4). § 3 II verbietet dagegen grundloses Langsamfahren, wenn dadurch der VFluß gestört wird
(konkretes Erfolgsdelikt; s 58 ).

b ) Pflichten beim Langsamfahren. Im allg gilt auf unseren Straßen
keine Pflicht, eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit einzuhalten. auf verkehrsreichen
Straßen hat sich aber der Fz-Führer durch Einhaltung einer sachgem Geschwindigkeit dem
VFluß anzupassen (BGHSt 10, 52), bes auf Strecken, auf denen ein
Überholverbot besteht. Gegen § 1 II verstößt, wer nach Auftreten eines
Motorschadens auf einer AB mit nur 8-10 km/h weiterfährt und
dadurch die Gefahr eines Auffahrunfalles herbeiführt; er muß bei der
nächsten Gelegenheit die AB verlassen (Köln VRS 29, 367; s auch §§ 15a I u
16).

Gegen § 3 II verstößt, wer auf einer Vorfahrtstraße im Stadtgebiet oder auf
einer außerörtl Straße über eine längere Strecke eine unangemessen geringe
Geschwindigkeit einhält u dadurch die nachfolgenden Fz-Führer aufhält
(Hamm VM 63, 84; Koblenz VRS 31, 213; 33, 378 ).

Wer mit einem langsamen Fz (Unimog mit Anhänger) eine schmale Straße
befährt, ist verpflichtet, einem nachfolgenden schnelleren Fz das
Überholen durch Anhalten zu ermöglichen, wenn dessen Fahrt sonst unzumutbar verzögert würde
(Bay 60, 239 = VRS 20, 155; § 5 Rn 56). Voraussetzung der Ahndung wegen Langsamfahrens
ist, daß die Geschwindigkeit des Täters wesentlich geringer ist als die
durchschnittliche Geschwindigkeit auf der Straße u daß die Nachfolgenden den langsam
fahrenden nicht gefahrlos überholen können (Koblenz aaO; Bay 67, 79 = VRS 33,
301 ).

Wer in einer unübersichtlichen Kurve auf schmaler Straße mit einer für die
VLage ganz unangemessen niedrigen Geschwindigkeit fährt, verstößt gegen § 1 II (Hamm VRS
49, 182 ).

Absichtliches Langsamfahren zur Verhinderung des Überholens
kann Nötigung (§ 240 StGB) sein (BGHSt 18, 389; s auch Celle VRS 68, 43; Düsseldorf VRS
73, 41 zu § 315b StGB).

c) Triftige Gründe, die ausnahmsweise verkehrsbehinderndes Langsamfahren
entschuldigen, sind solche, die es subjektiv oder objektiv rechtfertigen, zB mangelhafte
Motorleistung oder Übelkeit eines Mitfahrers bei höherer Geschwindigkeit (Düsseldorf
NJW-RR 93, 94). BAB u Kraftfahrstraßen müssen allerdings verlassen werden, wenn der
Grund nicht nur vorübergehender Art ist (s 55). Die Absicht, im KolonnenV vor einer
AB-Ausfahrt in die dicht besetzte rechte Fz-Reihe zu gelangen, rechtfertigt es nicht,
über eine längere Strecke den VFluß der weiter links befindlichen Fz-Reihe zu behindern
(Köln VM 74, 41).

d) Verkehrsfluß setzt eine Mehrheit behinderter VT voraus. Wer nur einen einzelnen
aufhält, verstößt nicht gegen § 3 II, aber gegen § 1 II, wenn die Behinderung
vermeidbar war.

bye, ylf



[ Dieser Beitrag wurde von ylf am 26.05.2002 editiert. ]

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26.05.2002, 20:06 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
So Ylf, ich sags jetzt mal so (bitte nicht perönlich nehmen):

deine beschreibung eines Sportwagens trifft den Punkt nicht wirklich, mehr möchte ich dazu jetzt nicht sagen. Wenn der WRX Sti kein Sportwagen ist, dann ist der 911er ebensowenig einer, denn breite Reifen und eine tiefe Bauform alleine machen auch keinen Sportwagen aus, aber ist ja jetzt auch schnurz.

Änderungen am Fahrzeug müssen bei uns auch eingetragen werden und getestet wird das ganz ähnlich. Leider scheinen bei uns die Regeln aber wesentlich strenger zu sein als bei euch, denn so darf man z.B. ein Fahrzeug bei uns so oder so nicht mehr als 4cm tieferlegen, egal od da was im Radkasten streift, oder nicht (mitganz wenigen Ausnahmen). Das man z.B den Impreza nicht weiter tieferlegen kann, ist definitiv nicht wahr, denn ich hab schon zuviel tiefergelegte (und eingetragene) Exemplare davon gesehen, aber ebenfalls egal :)

Die Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn: Ich bin nicht ganz so dämlich, wie du es vermuten wirst, mag sein, dass in euren Gesetzen darüber nichts steht (was aber definitiv absolut idiotisch ist), aber du willst doch nich allen ernstes behaupten, dass Herr Freund und Herr Helfer seelenruhig zuschauen würden, wenn du (Grundlos) im Schritttempo auf der Autobahn rum rollst. Es hat ganz einfach keinen Sinn mit mir darüber zu streiten, wenn ich nicht sehe, dass du vor den Augen der Bullen im Schrittempo auf der Autobahn rollen kannst, ohne das dich diese Anhalten und dir ne Standpredigt halten, glaube ich nicht daran, Gesetz hin oder her. Und das eine Mindestgeschwindigkeit aufgrund Staugefahr o.ä. nicht zu realisieren wäre ist nun wirklich an den Haaren herbei gezogen. Ein Beispiel dafür: Jemandem die Hand zu brechen ist auch verboten, trotzdem wirst du aber garantiert nicht verurteilt, wenn du jemandem die and brichst, der dir mit dem Messer droht (ich denke mal da werden keine Unterschiede sein, Schweiz/Deutschland). Bevor du sagst, dem sei nicht so, kann ich dir nur sagen es ist so, denn das hat mir auch schon mein KMM-Trainer bestätigt, der schon seit vielen Jahren bei der Polizei arbeitet, und diese im KMM (Strassenkampf) ausbildet. Da solche Fälle (schwere Verlezuungen des Gegner bei Notwehr) öfter vorkommen, kennt er sich somit ziemlich gut mit diesem Thema aus, also Diskussion sinnlos :)

Ylf, wir werden uns wohl nie einig sein, ich denke mal du bist genauso stur, wie ich. Du hast deine Überzeugung und ich meine (welche natürlich IMMER die richtige ist ;) ), also belassen wir es am besten dabei...
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27.05.2002, 08:58 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Zitat:
Original von Gutzi:

Die Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn: Ich bin nicht ganz so dämlich, wie du es vermuten wirst, mag sein, dass in euren Gesetzen darüber nichts steht (was aber definitiv absolut idiotisch ist)


24.05., 8:23 in diesem Forum:

Zitat:
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs muß 60 km/h oder mehr betragen. Wie schnell Du letztendlich fährst, ist (fast) schnurz. Volkstümliche Rechtsirrtümer, VIII-21.

"Verkehrsbehindernd" wird's rechtlich erst unter 60% der Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit, auf unbeschränkten Autobahnstücken also 78, auf 100er-Strecken 60, auf 80er Strecken 48...


Zu letzterem nochmal der "Direktlink": Volkstümliche Rechtsirrtümer, VIII-10 (Antwort).

Zitat:
du willst doch nich allen ernstes behaupten, dass Herr Freund und Herr Helfer seelenruhig zuschauen würden, wenn du (Grundlos) im Schritttempo auf der Autobahn rum rollst.

Ein Grund ist ganz einfach zu finden: Herr X ist der Meinung, das eine schnellere Fahrweise nicht angemessen (im verkehrstechnischen Sinne) ist. Vielleicht hat er das Glatteis schon wahrgenommen, das Rotwild schon gesehen oder hat einfach einen Motorschaden und schleppt sich zur nächsten Ausfahrt. Weißt Du's?

Zitat:
Es hat ganz einfach keinen Sinn mit mir darüber zu streiten, wenn ich nicht sehe, dass du vor den Augen der Bullen im Schrittempo auf der Autobahn rollen kannst, ohne das dich diese Anhalten und dir ne Standpredigt halten, glaube ich nicht daran, Gesetz hin oder her.

Anhalten werden sie Dich - bei Unterschreitung der oben genannten Werte - wahrscheinlich. Z.B. um festzustellen, ob Du gesoffen hast, oder Dir im Falle eines Motorschadens per Blaulicht den Rücken freizuhalten.

Zitat:
Und das eine Mindestgeschwindigkeit aufgrund Staugefahr o.ä. nicht zu realisieren wäre ist nun wirklich an den Haaren herbei gezogen.

Korrekt. Eine Mindestgeschwindigkeit (die mit dem runden blauen Schild und der weißen Zahl drin) enthebt Dich nicht vom Anpassen derselben bei unvorhergesehenen Bedingungen (Stau, Glatteis, Nebel etc.)

Zitat:
Ein Beispiel dafür: Jemandem die Hand zu brechen ist auch verboten, trotzdem wirst du aber garantiert nicht verurteilt, wenn du jemandem die and brichst, der dir mit dem Messer droht (ich denke mal da werden keine Unterschiede sein, Schweiz/Deutschland). Bevor du sagst, dem sei nicht so, kann ich dir nur sagen es ist so, denn das hat mir auch schon mein KMM-Trainer bestätigt, der schon seit vielen Jahren bei der Polizei arbeitet, und diese im KMM (Strassenkampf) ausbildet. Da solche Fälle (schwere Verlezuungen des Gegner bei Notwehr) öfter vorkommen, kennt er sich somit ziemlich gut mit diesem Thema aus, also Diskussion sinnlos :)

Oha, §23 Notwehr plus was dranhängt (Notwehr-Exzess, Exzess im Affekt, Abwehr / Wiedererlangung, Verhältnismäßigkeit der Mittel) - mein Ju-Jutsu-Sensei konnte darüber auch einen ganzstündigen Vortrag halten... aber lassen wir das. Im Groben hast Du Recht, Feinheiten gehören in ein Jura-Forum... ;-)

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27.05.2002, 09:08 Uhr

eye-BORG
Posts: 1282
Nutzer
>>Wie, zum Henker, kommt man in einem 325er auf 3,2l Hubraum??

Der 325i (192 PS) wurde erstmal zu H&H geschickt und der Hubraum auf 3,2 Liter erweitert, was 260 PS Ausgangsleistung ergab. Dies langte dem stolzen Besitzer aber nicht. Also kam noch ein Kompressor drauf, was dann zu den 360 PS führte.

Was den Cougar angeht. Klar ist es kein Heizerauto, aber jetzt nachdem er wieder "eingefahren" ist zieht er wirklich gut. Einen 318i packt er ohne Probleme und mit nem 320i und 520i (150 PS 2L-Maschine) nimmt er es allemal auf. Aber das ist ja auch nicht wichtig. Will definitiv nicht heizen.

Seit Samstag ist nun noch der K&N-Luftikus drinne...

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27.05.2002, 10:22 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
[quote]
Original von Solar:

Wie schnell Du letztendlich fährst, ist (fast) schnurz.

[quote/]

Betonung auf fast... Ja ja, ich bebs ja zu, ich hab da so einiges überlesen beim überfliegen. Stimmt meinen Theorien allerdings eher zu, als das Gegenteil...

[quote]
Ein Grund ist ganz einfach zu finden: Herr X ist der Meinung, das eine schnellere Fahrweise nicht angemessen (im verkehrstechnischen Sinne) ist. Vielleicht hat er das Glatteis schon wahrgenommen, das Rotwild schon gesehen
[quote/]

Dann soll er doch gerne auf der Autobahn auf der rechten Spur 30 fahren, und mich links vorbei, und das Rotwild überfahren lassen ;)
Will sagen: solange der Kerl mir die Möglichkeit lässt ihn zu überholen, lässt mich kalt, was der macht... nur wenn er meint, er müsse das bei freier rechter Fahrbahn trotzdem auf der linken Spur durchziehen, dann muss er mit "Gutzi's Zorn" rechnen.


[quote]
oder hat einfach einen Motorschaden und schleppt sich zur nächsten Ausfahrt. Weißt Du's?
[quote/]

Ja, weil er sich dann vermutlich zum einen auf dem Pannenstreifen befindet, und er zum anderen vermutlich den Warnblinker eingeschaltet hat (was man übrigens auch ruhig bei obigen Beispielen durchziehen könnte, nicht umsonst hat unns schliesslich Gott den Warnblicker gegeben). Falls nicht, wäre das vermutlich (in meinen Augenjedenfalls ganz bestimmt) eine Straftat.

[quote]
Anhalten werden sie Dich - bei Unterschreitung der oben genannten Werte - wahrscheinlich. Z.B. um festzustellen, ob Du gesoffen hast, oder Dir im Falle eines Motorschadens per Blaulicht den Rücken freizuhalten.
[quote/]

Was meine Theorie bestätigt, denn wenn Herr Freund und Herr Helfer feststellen, dass du grundlos schleichst, wird das nicht ohne folgen bleiben.

[quote]
Korrekt. Eine Mindestgeschwindigkeit (die mit dem runden blauen Schild und der weißen Zahl drin) enthebt Dich nicht vom Anpassen derselben bei unvorhergesehenen Bedingungen (Stau, Glatteis, Nebel etc.)
[quote/]

Schön das wir uns hier mal einig sind :)

Zitat:
Oha, §23 Notwehr plus was dranhängt (Notwehr-Exzess, Exzess im Affekt, Abwehr / Wiedererlangung, Verhältnismäßigkeit der Mittel) - mein Ju-Jutsu-Sensei konnte darüber auch einen ganzstündigen Vortrag halten... aber lassen wir das. Im Groben hast Du Recht, Feinheiten gehören in ein Jura-Forum... ;-)

Jo, stundelnage Vorträge hat mir mein Trainer darüber auch schon gehalten, was auch nicht unwichtig ist. Schliesslich ist schnell mal eine Hand oder ein Arm gebrochen, wenn man nur weiss wie :) Zur verhältnismässigkeit kann ich nur soviel sagen: Wenn mir jemand das Messer vor die Visage hält, dann muss ich davon ausgehen, dass der mich umbringen will, ich darf also beruhigt Zähne ausschlagen und Arme brechen (nur darum gings mir) :) Da sind wir uns doch hoffentlich einig, oder?



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27.05.2002, 12:15 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Zitat:
Original von Gutzi:
Da sind wir uns doch hoffentlich einig, oder?


Darin, das Du das mit dem Quote-Tag noch nicht raus hast?
:glow: :lach: :rotate:

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27.05.2002, 12:45 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Solar:
Zitat:
Original von Gutzi:
Da sind wir uns doch hoffentlich einig, oder?


Darin, das Du das mit dem Quote-Tag noch nicht raus hast?
:glow: :lach: :rotate:



*schäm* jo, diesmal hab ich wohl irgendwas verkehrt gemacht :) war leider zu faul, dass wieder in ordnung zu brigen. aber alles kein problem, wers verstehen will, der verstehts. und jetzt lass die pöbeleien, sonst gibz ärger *prügelandroh* ;)
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27.05.2002, 13:03 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Zitat:
Original von Gutzi:
und jetzt lass die pöbeleien, sonst gibz ärger *prügelandroh* ;)


Au weih, *jetzt* wird's witzig.
:D

Ach was. Gute und unfallfreie Fahrt uns allen! :)

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27.05.2002, 13:23 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Solar:
Zitat:
Original von Gutzi:
und jetzt lass die pöbeleien, sonst gibz ärger *prügelandroh* ;)


Au weih, *jetzt* wird's witzig.
:D



Hmmm... Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass du mich nicht ernst nimmst... *grübel*
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27.05.2002, 14:30 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Mit dem Smiley am Schluß habe ich das "ernst nehmen" auch nicht für notwendig gehalten. ;-)

Drücken wir's so aus, auf der Straße hätte ich mehr Schiß vor Dir als auf dem Parkplatz. ;-) No offense intended, natürlich. ;-)

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27.05.2002, 15:44 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Solar:
Mit dem Smiley am Schluß habe ich das "ernst nehmen" auch nicht für notwendig gehalten. ;-)

Drücken wir's so aus, auf der Straße hätte ich mehr Schiß vor Dir als auf dem Parkplatz. ;-) No offense intended, natürlich. ;-)


Tz tz.. Ich muss wohl vorsichtiger werden in der Verwendung von Smilies ;) Und vergiss nicht: auch auf dem Parkplatz kann ich dich noch überfahren
:smokin:
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27.05.2002, 20:45 Uhr

Wolfman
Posts: 3669
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Ach Leute, wir können doch alle noch so vorsichtig fahren, wenn trekker mit seinem tiefergelegten Benz nach einer Runde Wolfenstein Amok läuft, sind wir eh alle erledigt :nuke:

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11.06.2002, 09:43 Uhr

eye-BORG
Posts: 1282
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Kurzes Resümé nach einigen Wochen Cougar-Fahren:

Ein super Auto - wirklich! Und jetzt ist er wieder eingefahren und recht flott unterwegs.

Auch mit dem Verbrauch kann man zufrieden sein: 8,2 Liter Super! Da kann man nix sagen, oder? Ich bin allerdings auch noch nicht oft rasant gefahren. Allerdings hatte ich bei meinem 1,6L-Mondeo oft sogar Verbräuche (in der Stadt) von 9 Litern und mehr. Also war es bisher kein Fehler.

Außerdem fällt der Cougar wirklich auf...... :) :)

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