amiga-news ENGLISH VERSION
.
Links| Forum| Kommentare| News melden
.
Chat| Umfragen| Newsticker| Archiv
.

amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > AInc: Gericht lehnt einstweilige Verfügung ab [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

1 -2- [ - Beitrag schreiben - ]

15.06.2007, 04:32 Uhr

cgutjahr
Posts: 2782
[Administrator]
Zitat:
Original von FischX:
In diesem Fall ist der Konkursverwalter zuständig, der hat das dann so zu veräußern das die Gläubiger noch ein wenig davon sehen...

Amiga Washington sind laut Hyperion bereits aufgelöst ("dissolved"), die sind nie Konkurs gegangen.

--
Gutjahrs Amiga Seiten

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

15.06.2007, 05:04 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> Amiga Washington sind laut Hyperion bereits aufgelöst

Ja, ihre "Incorporation Licence" lief am 30.09.2004 aus und wurde nicht erneuert. Es verwundert mich allerdings, daß ein verschuldetes Unternehmen sich einfach so, also ohne (bundes)staatliche Intervention, auflösen darf.

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

15.06.2007, 14:22 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
@cgutjahr:
> Das hier ist ganz großes Kino.

In der Tat. Sieht wirklich so aus, als könnte Hyperion den Bratspieß umdrehen.
--
Tipp der Woche -> http://www.tippderwoche.eu

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

15.06.2007, 16:33 Uhr

ylf
Posts: 4112
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
> Amiga Washington sind laut Hyperion bereits aufgelöst

Ja, ihre "Incorporation Licence" lief am 30.09.2004 aus und wurde nicht erneuert. Es verwundert mich allerdings, daß ein verschuldetes Unternehmen sich einfach so, also ohne (bundes)staatliche Intervention, auflösen darf.


Wird nicht umgekehrt ein Schuh draus?
Muß eine Firma nicht Zwangslequidiert werden, wenn sie zahlungsunfähig ist, aber sich weigert, Insolvenz anzumelden?

bye, ylf

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

15.06.2007, 17:08 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von ylf:
Muß eine Firma nicht Zwangslequidiert werden, wenn sie zahlungsunfähig ist, aber sich weigert, Insolvenz anzumelden?

Das gibts auch, hätte dann in diesem Fall von Hyperion veranlasst werden müssen, da sie ja behaupten, nichts von der Insolvenz gewusst zu haben, aber sich selbst als Gläubiger von AmigaInc(WA) ansehen.

Aber die einfache Auflösung einer Firma, die noch diverse Schulden hat, kann wohl auch irgendwie nicht mit rechten Dingen zugehen (anderer Sachverhalt als Zwangsliquidation). Aber kann ja auch nicht so sein, wenn AmigaInc(AW) wirklich insolvent war. Insolvent heißt ja, dass es ein Insolvenzverfahren gegeben haben müsste.

Wenn es kein solches Verfahren gegeben hat, dann waren sie nicht insolvent. Vielleicht zahlungsunfähig, aber das ist etwas anderes, und imho in dem Vertrag nicht wirklich angesprochen. Außerdem kann eine Zahlungsunfähigkeit nicht mehr im Nachhinein festgestellt werden.

mfg

--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

15.06.2007, 17:26 Uhr

cgutjahr
Posts: 2782
[Administrator]
Zitat:
Original von Holger:
Insolvent heißt ja, dass es ein Insolvenzverfahren gegeben haben müsste.

Ich habe die bisherigen Diskussionen zu dem Thema so verstanden, dass "Insolvenz" im englischen Sprachgebrauch schlicht ein Zustand ist, der sich aus finanziellen Umständen ergibt - also nichts was durch einen Richter o.ä. bestätigt werden müsste:

"Insolvency is a financial condition experienced by a person or business entity when their assets no longer exceed their liabilities"

http://en.wikipedia.org/wiki/Insolvency

Zitat:
Wenn es kein solches Verfahren gegeben hat, dann waren sie nicht insolvent. Vielleicht zahlungsunfähig, aber das ist etwas anderes, und imho in dem Vertrag nicht wirklich angesprochen.
Der Richter wertet in seiner Begründung zur Ablehnung der einstweiligen Verfügung das von Hyperion vorgelegte Material (eine Zeugenaussage McEwens aus dem Thendic-Prozess: "F: Sind sie solvent? A: Nein") offenbar als Beleg, dass Amiga Washington insolvent waren, kritisiert aber das "Insolvency" im Amiga-Hyperion Vertrag nicht genau definiert ist.

--
Gutjahrs Amiga Seiten

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

15.06.2007, 18:27 Uhr

whose
Posts: 2156
Nutzer
Zitat:
Original von cgutjahr:
Zitat:
Original von Holger:
Insolvent heißt ja, dass es ein Insolvenzverfahren gegeben haben müsste.

Ich habe die bisherigen Diskussionen zu dem Thema so verstanden, dass "Insolvenz" im englischen Sprachgebrauch schlicht ein Zustand ist, der sich aus finanziellen Umständen ergibt - also nichts was durch einen Richter o.ä. bestätigt werden müsste:

"Insolvency is a financial condition experienced by a person or business entity when their assets no longer exceed their liabilities"

http://en.wikipedia.org/wiki/Insolvency


So ähnlich ist es hierzulande auch... eine "voraussichtlich auflösbare Zahlungsunfähigkeit" zieht auch hierzulande noch längst keine Insolvenzverwaltung nach sich. Umgangssprachlich wird auch sowas als "Insolvenz" bezeichnet (im Unterschied zum umgangssprachlichen "Bankrott").

Bei den Amerikanern hat sich halt der hierzulande veraltete Begriff "Bankrott" gehalten, das ist der einzige Unterschied. "Insolvenzbeantragung" klingt halt netter als "Bankrotterklärung" ;)

Das hat es bei Amiga Inc. scheinbar nicht gegeben, was allerdings nicht automatisch bedeutet, daß keine Zahlungsunfähigkeit ("Insolvency") vorlag.

Mit diesen Begrifflichkeiten tun sich einige Leute schwer, nicht nur die, die es nicht unbedingt wissen müssen...

Grüße

--
---

:boing: µA1 PPC 750GX-800
:boing: A4000 PPC 604e-233

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

15.06.2007, 18:30 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> Wird nicht umgekehrt ein Schuh draus? Muß eine Firma nicht
> Zwangslequidiert werden, wenn sie zahlungsunfähig ist, aber sich
> weigert, Insolvenz anzumelden?

Ja, auch, aber eine Verschuldung impliziert nicht zwangsläufig eine Zahlungsunfähigkeit, sondern kann auch in einer Zahlungsunwilligkeit begründet liegen.
Eine Firma, die wirklich zahlungsunfähig ist, wird zwangsliquidiert, richtig, aber auch da wird AFAIK ein Insolvenzverfahren eingeleitet (muß ja nicht der Firmeneigner/Hauptanteilseigner beantragen). Im vorliegenden Fall gab es aber allem Anschein nach kein Insolvenzverfahren, also war es auch keine Zwangsliquidierung.
Und genau das meinte ich: Kann eine verschuldete Firma einfach so ohne Insolvenzverfahren, das die noch vorhandenen Aktivposten (die möglicherweise sogar noch ausreichen würden, um die Schulden zu tilgen) eindeutig feststellt, dichtgemacht werden? Ich denke nämlich, ein Insolvenzverfahren hätte zweifelsfrei festgestellt, ob Aktivposten tatsächlich an Itec LLC transferiert wurden oder nicht. Und zumindest irgendwelche versteigerbaren Bürocomputer o.ä. hat auch eine zahlungsunfähige Firma am Ende immer, auch wenn es für die Gläubiger nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 15.06.2007 um 18:37 Uhr geändert. ]

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

15.06.2007, 19:54 Uhr

ylf
Posts: 4112
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
Und genau das meinte ich: Kann eine verschuldete Firma einfach so ohne Insolvenzverfahren, das die noch vorhandenen Aktivposten (die möglicherweise sogar noch ausreichen würden, um die Schulden zu tilgen) eindeutig feststellt, dichtgemacht werden? Ich denke nämlich, ein Insolvenzverfahren hätte zweifelsfrei festgestellt, ob Aktivposten tatsächlich an Itec LLC transferiert wurden oder nicht. Und zumindest irgendwelche versteigerbaren Bürocomputer o.ä. hat auch eine zahlungsunfähige Firma am Ende immer, auch wenn es für die Gläubiger nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.


Ja, denke ich mal, ein Insolvenzverfahren muß beantragt werden. Wenn dies nicht geschieht, findet keins statt.

Ich würde mal vermuten, ohne es genau zu wissen, daß es da ggf. Fristen bei der Lequidierung einer Firma gibt, wenn nicht innerhalb dieser Einspruch angemeldet wird, wird die Firma gelöscht.

Im konkreten Fall ist wohl die entscheidende Frage, was hat AmigaInc. früher an AmigaInc. jetzt wirklich verkauft? Nur die Rechte am Namen Amiga und am AmigaOS1.x bis 3.x oder auch den Vertrag über AOS4?
Weil Rechtsnachfolger sind sie ja nicht, sonst müßten sie auch die Schulden zahlen ect. und somit steht AmigaInc. jetzt auch nichts zu, was auf Verträgen mit Amiga Inc. früher beruht.

Aber schauen wir mal.

bye, ylf

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

15.06.2007, 21:32 Uhr

dandy
Posts: 2553
Nutzer
Zitat:
Original von ylf:

...
Im konkreten Fall ist wohl die entscheidende Frage, was hat AmigaInc. früher an AmigaInc. jetzt wirklich verkauft? Nur die Rechte am Namen Amiga und am AmigaOS1.x bis 3.x ...


Was meinst Du mit 3.x?

Auf der Hülle meiner OS3.9 CD steht jedenfalls:

"© AMIGA Inc, 34935 SE Douglas Street,
Suite 210, Snoqualmie, WA 98065 (USA)

and HAAGE&PARTNER Computer GmbH
Schlossborner Weg 7, 61479 Glashuetten, Germany"

Wenn sie OS3.9 mitverkauft hätten, hätten sie doch wohl gegen das © von H&P verstoßen?
:dance3:
--
Ciao,

Dandy

Wenn es jemandem Spaß macht, zu Marschmusik in Reih' und Glied zu marschieren, so verachte ich ihn schon.
Er hat sein Großhirn nur aus Versehen bekommen - bei ihm hätte auch schon das Rückenmark gereicht!
(Albert Einstein)

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

15.06.2007, 22:31 Uhr

_PAB_
Posts: 3016
Nutzer
@dandy:
Naja, wenn sie ein beliebiges Recht besitzen (egal, ob jemand anderes das gleiche Recht auch hat), dann können sie dieses veräußern, außer eine andere Vereinbarung würde sie daran hindern. Die Vereinbarung zu 3.5 und 3.9 zwischen Amiga Inc Washington und Haage und Partner ist nicht bekannt, außer, daß Amiga Inc. eine uneingeschränkte Object-Code Lizenz hat.

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

16.06.2007, 01:20 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> Im konkreten Fall ist wohl die entscheidende Frage, was hat AmigaInc.
> früher an AmigaInc. jetzt wirklich verkauft? Nur die Rechte am Namen
> Amiga und am AmigaOS1.x bis 3.x [...]?

...oder nicht mal die? Oder nur die Einen (an KMOS) oder nur die Anderen (an Itec LLC)?

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

18.06.2007, 12:00 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von ylf:
Im konkreten Fall ist wohl die entscheidende Frage, was hat AmigaInc. früher an AmigaInc. jetzt wirklich verkauft? Nur die Rechte am Namen Amiga und am AmigaOS1.x bis 3.x oder auch den Vertrag über AOS4?


Für "oder auch" ist das die falsche Reihenfolge. Der erste publik gemachte Transfer betraf "AmigaOS4" von AInc(WA) an ItecLLC, und dann weiter von "ItecLLC" an "KMOS Inc." im Rahmen des Thendic-Prozesses, wobei dieser angeblich schon ein Jahr vor dem Thendic-Prozess stattgefunden haben sollte. Der Aufkauf der restlichen Aktivposten (incl. AmigaDE und Amiga-Markennamen) durch KMOS, erfolgte dann ca. ein halbes Jahr nach dem Thendic-Prozess (wenn mich meine Erinnerung nicht trügt). Wobei jetzt inzwischen ja fraglich ist, ob der überhaupt stattfand. (Also auf andere Art fraglich als der erstgenannte Transfer)

Wenn danach die Auflösung der Firma AmigaInc(WA) stattfand, hätten die Erlöse des letzten Transfers benutzt werden müssen, um die Schulden zu begleichen. Wenn das nicht passiert ist, oder auch, wenn die Kaufsumme, die KMOS offiziell zu zahlen hatte, über alle Maße zu niedrig war (um die Schulden eben nicht begleichen zu müssen), wäre das strafbar.

mfg

--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

18.06.2007, 18:20 Uhr

_PAB_
Posts: 3016
Nutzer
Darf ein Richter eigentlich auch das fällen eines Urteils ablehnen !?!?
;-)

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]


1 -2- [ - Beitrag schreiben - ]


amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > AInc: Gericht lehnt einstweilige Verfügung ab [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]


.
Impressum | Datenschutzerklärung | Netiquette | Werbung | Kontakt
Copyright © 1998-2024 by amiga-news.de - alle Rechte vorbehalten.
.