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Thore   Nutzer

02.02.2010, 13:01 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

> da warja das Off Topic um Street Fighter namen intressander

Ach ja, wer ist denn an einer offiziellen Aussage interessiert? Die Mail hab ich noch nicht geschrieben =)
 
Thore   Nutzer

02.02.2010, 13:00 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

> Das reicht doch wohl.
Leider nein. Ein Kopierschutz oder Passwort umgehen oder cracken, um das zu bewerkstelligen ist im Grunde illegal, wird aber meist für private Sicherheitskopien nicht verfolgt, weil kein Schaden entsteht.
Wenn der Rechteinhaber (Der Autor oder die Firma) aber klagt, dann hast schlechte Karten.
Das soll der Text aussagen.

Übrigens: Auch das Verwenden eines gültigen Passworts ist hier illegal, wenn die Daten nicht für einen selbst bestimmt sind.
 
Thore   Nutzer

02.02.2010, 08:27 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

> Ein EULA ist kein Gesetz. Da stehen oft merkwürdige Dinge drin, die man getrost ignorieren kann.

Das ist völlig richtig. Die EULA ist eine "Abmachung NACH dem Kauf" und somit ungültig. Der Kaufvertrag und die Lizenzen sind anderweitig geregelt, und müssen schon vor dem Kauf/Download bekanntgegeben werden.

Aber was drehen wir uns hier im Kreis? Das Kopieren von Datenträger, für die man nicht das Recht dazu hat, ist eben illegal, egal wie rum man es dreht.
Bei Dingen wie Musik, Filmen und Büchern kann der Autor ein Autorenrecht/Urheberrecht durchbringen, Software und GEMA gebundene Musik bedarf bestimmten anderweitigen Regeln (z.B. wem gehören die Daten vertraglich/gesetzlich und wer darf darüber entscheiden)

Das ist alles in den ganzen genannten Gesetzen mit drin.
Kopierschütze und Passwortschutz um an Daten zu kommen sind in 202 StGB geregelt.
Wie man es dreht und wendet "Das illegale Erstellen von nicht autorisierten Kopien ist untersagt" *g*
 
Thore   Nutzer

01.02.2010, 12:09 Uhr

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Thema: Hat Hyperion das unfertige AmigaOS 5 mit übernommen?
Brett: Amiga, AmigaOS 4

@mda
Du solltest Dich mit unserem Drehbuchautor zusammentun =)

Ich denk es gab tatsächlich Pläne und Anfänge für ein OS5 (war auch mal auf einer Präsentation angegeben als Roadmap) aber dies war vielmehr ein Traum. Mit OS4.1 ist man aber auf einem guten Weg finde ich.
Ein neues OS5 wird mit dem geplanten sicher nicht viel Übereinstimungen haben, sondern was "neues" werden.
 
Thore   Nutzer

01.02.2010, 12:01 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Ich hab das nicht veranlasst, sondern CapCom =) Aber ich könnt dene mal eine Mail schreiben und direkt fragen, was haltet ihr davon? ;)
 
Thore   Nutzer

01.02.2010, 11:32 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

> ich nehme mal an das auch du nicht um kill bill rumgekommen bist
Doch bin ich =)

> john candy (wer kent denn den noch ?)
Ich kenn ihn =)

> Bision faengt ja nichteinmal mit dem selben buchstaben an wie Tyson
Im Japanischen Text wird aber ersichtlich, daß mans "Baison" ausspricht (und Tyson bekanntlich "Taison") =)

> Nicht nötig. Ich fahre bereits Schritt
Hehe dann ist ja gut *Hand reich*

> Niemand zwingt dich, mir zu antworten.
Na gut, darauf gehe ich nun bei diesem Thema ein :D

> Ich sehe hier mit OWB nur leere Zeichenfelder.
Du musst auch die richtigen Schriften installieren und deine Font-Config ggf. anpassen.

> Es kommt oft vor, dass allein aus Angst, es könnte eine Klage geben, Entscheidungen getroffen werden
Im Text steht drin sie "mussten es ändern wegen der Öffentlichkeit".
Eine Klage von Tyson wär sicher sehr hoch ausgeartet, da war der Gedanke die Namen zu ändern, sicher die richtige Entscheidung.

> Ich wette, eine der beiden ist ähnlich bekannt wie Tyson
Hehe ja die gute Drew =) Die kenn ich schon seit E.T.
Die andere ist mir unbekannt.
Aber wie es überall so ist, wo kein Kläger ist, ist auch kein Gericht.
 
Thore   Nutzer

31.01.2010, 21:20 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

@Bluebird
> oder habe ich da eine marktluecke entdeckt
Hehe vermutlich =) Es kommt immer drauf an, ob der "Geschädigte" klagt.
Diese Hanah/Hannah kenne ich übrigens nicht mal =) Bei Tyson sieht das anders aus, ihn kennt die ganze Welt =)
 
Thore   Nutzer

31.01.2010, 18:59 Uhr

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Thema: Probleme mit EUAE 0.8.28 unter AOS4.1.1
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Dankeschön!
Dann ist ja alles gut, ich geb das mal so an die Mailing-Liste weiter, die wissen es nämlich nicht.
 
Thore   Nutzer

31.01.2010, 18:37 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

>>> das Mike wird doch von seiten capcoms nie erwaehnt oder doch ?
>> Muss es das denn?
>Für eine erfolgreiche Klage schon, denke ich.

Die Ähnlichkeit der Aussprache und der Boxer als Charakter allein reichen in diesem Ländern aus. Hier der Original-Auszug eines der Leute, die den Sound gemacht haben:
つまり、「バイソン」が「タイソン」をモチーフにしたキャラだったんで、名前を「バイソン」にしてしまうと肖像権の侵害になるということで、名前がバルログっていう名前に変わって、「バルログ」を「ベガ」にしたんですよ。で、ベガって言うのは…こと座でしたっけ?だから、日本人の感覚では最後のボスで「ベガ」って名前はかっこいいかなって思うかもしれないけど、海外のマーケティングの人から見ると「なよなよしている」と。

Hier wird deutlich, daß allein der Name "Bison" für den Boxer aus rechtlichen Gründen geändert werden müsste (Das M ist hierbei irrelevant)

>> Wenn schon von Bison auf Tyson geschlossen wird, ist M von auf Mike zu
>> schließen so weit ja nicht mehr hergeholt.
> Ob diese Argumentation vor Gericht standgehalten hätte, ist fraglich.

Bei einem deutschen Gericht eher nicht, bis zu einem Vergleich, aber mehr auch nicht, aber hier sind Gerichte zuständig, die auch über heißen Kaffee und Tempomaten "Recht" sprechen......
 
Thore   Nutzer

31.01.2010, 18:23 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

@AW
> Auf mich wirkt sie nicht harmlos. Und auch nicht wie eine "Floskel".

Ich glaub jetzt muss ich Dich echt mal bremsen. Nimm doch nicht immer alles so sauernst und so 100%ig. Nimm doch einmal irgendwas einfach mal hin ohne gleich eine detaillierte Beweisführung zu sehen. Und bei Themen die bei allen anderen schon lange abgehakt sind, soll eine Diskussion entfacht werden, wegen einem harmlosen Satz, weil Du Dich auf den Schlips getreten fühlst. Sorry, aber es ist auf Dauer sehr anstrengend.... Maja hats verstanden, daher nehme ich an, Du kannst es auch. Und ich hab auch kein Link zu diesem Thema, und dieses Thema beende ich jetzt auch, es hat weder was mit X1000, seinen vielen OT Themen, noch mit Amiga zu tun.

Da rede ich doch lieber vom Wetter.
 
Thore   Nutzer

30.01.2010, 17:26 Uhr

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Thema: Probleme mit EUAE 0.8.28 unter AOS4.1.1
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Ich benutz die letzte offizielle MorphOS Version (WIP4) und da gehts, nur refresht er unten einen Streifen nicht... Aber das Problem kennt Rich bereits...
Ich hoffe daß bald eine neue Version kommt =)
 
Thore   Nutzer

30.01.2010, 17:09 Uhr

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Thema: Probleme mit EUAE 0.8.28 unter AOS4.1.1
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Interessante Neuigkeiten!
Es sieht so aus als ob Ric lebt. Er hat am 18.10.2009 Code für E-UAE eingecheckt. Ich hoffe daß er sich bald wieder in der Öffentlichkeit zeigen wird. Er galt seit Mitte 2008 bei vielen als "verschwunden".

Für die, die ihn nicht kennen, Richard Drummond ist Entwickler für E-UAE.
 
Thore   Nutzer

30.01.2010, 13:12 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Ich denk daß ursprünglich schon etwas Absicht dahintersteckt, denn das M in M Bison steht für "Mike". Eine Klage hätte Tyson hier durchaus durchbringen können.
Zwar hätte Tyson auch gegen die japanische (originale) Version klagen können, aber es wär wohl sowieso im Sande verlaufen.

"Wer zuletzt lacht.... denkt am langsamsten" *g* (nur so als Spruch, nicht persönlich an jemand gerichtet)

Das interessante ist, die japanische Version ist _nur_ für Japan, obwohl es eigentlich die Originale ist, aber der Rest der Welt kennt die "falschen" Namen nun besser, und selbst der Film benutzt meines Wissens nach die falschen =)
 
Thore   Nutzer

29.01.2010, 21:43 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Bei Street Fighter ist es der Name M.Bison für den Boxer in der japanischen Version.
(Namensähnlichkeit Mike Bison zu Mike Tyson).
Da haben sie einfach 3 Namen für die amerikanische Version getauscht.
In der US Version ist M Bison nun der Diktator (der in Japan Vega heißt)
Balrog heißt der Boxer in der US Version, Vega der Mensch mit der Tigerkralle. Dieser heißt richtig (Japan) Balrog.
Sehr verwirrendes Spiel ;D

Ich dachte nur, das passt recht gut hier rein, wenn wir schon beim Off Topic sind, dann mach ich eben ein OT zum OT was aber auch mit den Lizenzbestimmungen und dergleichen ein wenig zu tun hat =)
 
Thore   Nutzer

29.01.2010, 19:59 Uhr

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Thema: Efika PPC Amiga
Brett: MorphOS

Im Vergleich zur Testversion davor, ist das neue um einiges schneller ;)
Alllerdings wirklich noch zu lahm, aber da bin ich zuversichtlich, Fab hats drauf.
 
Thore   Nutzer

29.01.2010, 16:31 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

@Andreas_Wolf & Maja
Ich hätte nie gedacht, daß eine harmlose Floskel so einen Wirbel macht... Was Maja dazu sagt, dem stimm ich völlig zu. Wenn es AW beruhigt kann ich ihn auf meine lokale "Exclude-List" setzen, was künftige Floskeln angeht *lach*.

Bei Spielen gab es sogar ein Länderrecht, also Spiele die nur in bestimmten Ländern erlaubt sind (nicht verwechseln mit dem "heutigen" Auslieferungsrecht, z.B. wenn Firefox nicht in Lybien benutzt werden darf), zum Beispiel gab es Spiele die nur für die USA bestimmt waren, und eine modifizierte Version für Japan, z.B. StreetFighter ist so ein Kandidat. Da wurden sogar auch die Namen der Charaktere geändert/getauscht.
Obwohl die Spiele rein programmtechnisch gleich sind (datentechnisch leicht unterschiedlich), greift hier das Recht, die anderweitige Kopie zu benutzen _nicht_, da hier eine andere Lizenz benötigt wird (Im Falle von StreetFighter u.a. sogar gesetzlich nicht möglich).

[ Dieser Beitrag wurde von Thore am 29.01.2010 um 16:32 Uhr geändert. ]
Edits: Rechtschreibfehler korrigiert, wer noch einen findet, darf ihn mit heim nehmen

[ Dieser Beitrag wurde von Thore am 29.01.2010 um 16:33 Uhr geändert. ]
 
Thore   Nutzer

29.01.2010, 15:51 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

> Darf man aber eine Kopie besitzen, deren Kopierschutz man nicht selbst umgangen hat? *grübel* Es scheint dazu noch keine Rechtsprechung zu geben, hab' jedenfalls nichts gefunden

Doch wie schon mit §202 StGB erwähnt, das Erlangen von Daten, die nicht für einen selbst bestimmt sind. Da gibt es diese Rechtsprechung.

Zwar wurde das auch Kopieren von Originalen untersagt, jedoch für den Eigengebrauch, um das Originale nicht zu schädigen/abzunutzen, wurde/wird es nicht strafrechtlich verfolgt, da kein wirtschaftlicher Schaden dabei entsteht. Und das ist der springende Punkt, der Schaden der entsteht.

[ Dieser Beitrag wurde von Thore am 29.01.2010 um 15:52 Uhr geändert. ]
 
Thore   Nutzer

29.01.2010, 13:32 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Nur so zum Verständnis:
Wenn nur eine 0 zu einer 1 gewandelt ist, muss es kein Crack sein, sondern lediglich modifiziert.
In jeder Beschreibung kann man aber lesen, daß selbst das Modifizieren, Disassemblieren, Kopieren und Veröffentlichen nicht rechtens ist.
Ein Crack ist wie der Name sagt, ein Knacken einer Sicherheitsbestimmung, z.B. Kopierschutz oder Passwortschutz.

Das Anbieten solcher gecrackten Software (oder Software mit beiliegendem Passwort oder ähnliches), welches nicht authorisiert wurde, ist illegal. Auch wenn der Anbieter das Original hat, wird dieses nicht automatisch legal.

Das Beziehen und Benutzen (für den Eigengebrauch) einer Kopie (ungeachtet ob es gecrackt oder normal kopiert wurde) ist legal, sofern man eine lizenzierte Version (z.B. Original oder legal bezogen) vorweisen kann.

Wie im Gesetz steht (grob umschrieben): Das Erlangen von Daten, die nicht für die Person bestimmt ist, ist illegal (egal ob für sich selber oder für andere). Erwirbt man eine Lizenz ist man aber eine Person die diese Daten "erlangen", bzw haben darf.

Kleine Anmerkung: Das Wort "Raubkopie" ist übrigens nicht im Gesetz verankert, sondern ist lediglich "Slang" (Es ist ja im Grunde kein Raub im Rechtlichen Sinne....)

> Ein Lizenzrecht, das nicht dem Urheberrecht entspringt? Was soll denn das sein?
Kommt in der Software-Industrie nicht oft vor, mehr bei Bücher und Musik =) Da hat der Autor ein Autoren-Recht. Bei Software gehört ja das Programmierte meist leider der Firma (je nach Firmenstruktur unterschiedlich)

[ Dieser Beitrag wurde von Thore am 29.01.2010 um 13:33 Uhr geändert. ]
 
Thore   Nutzer

28.01.2010, 21:18 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

> "Ich hab mich ja schon ein bisschen aus diesem Thema ausgeklingt, da im Grunde von unserer Seite aus alles gesagt, bzw. gemutmaßt wurde, was zum derzeitigen Kenntnisstand möglich war."

Ja das stimmt auch, es ging hier nur um das ganze Off-Topic das woanders besser aufgehoben wäre, ich denk da nur an die Gäste, die hier eigentlich Infos über den X1000 lesen wollen.
Ob ich mich selbst aus dem Thema etwas ausgeklinkt hab ist dabei zweitrangig.
 
Thore   Nutzer

28.01.2010, 20:40 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

X1000.....
 
Thore   Nutzer

28.01.2010, 09:16 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Ah ok hab eben im Gesetzbuch nachgelesen, §202 StGB.
Das endgültige Gesetz ist wohl dahingehend beschrieben, daß das Verbot nur für Daten besteht die nicht "für den Täter bestimmt" sind.
Um was für ein Passwort oder Methode es sich handelt ist dabei irrelevant.
Wie gesagt, es war ein paar Jahre her als der Entwurf kam, und im Entwurf war es nicht eindeutig geregelt, und die Seite finde ich nicht mehr. Wenn ich sie wieder finde, poste ich sie natürlich.
(Die verlinkte Seite sollte als Ansatz bedacht sein, wie geschrieben, vielleicht kommt man darüber mehr raus)

202a: Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

202b: Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

202c: Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

1.
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
 
Thore   Nutzer

28.01.2010, 08:34 Uhr

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Thema: Win Ascii zu Amiga Ascii konvertieren
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Es kann auch sein, daß UTF-8 Zeichen im Text sind, diese können, sofern sie dem ISO8859-Standard ein Äquivalent haben, konvertiert werden.
Andere Unicode Zeichen wie chinesisch kann so nicht übernommen werden (meist wird das Fragezeichen als Ersatz-Zeichen verwendet).
Wenn Du folgende Zeichen siehst, dann ist es UTF-8:
Ä = Ä
Ö = Ö
Ü = ý
ä = ä
ö = ö
ü = ü
ß = þ

Wenn das der Fall ist, probiers mal z.B. mit dem hier:
http://aminet.net/util/conv/UniDecode0.13.lha
 
Thore   Nutzer

27.01.2010, 22:57 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Könnt ihr das Thema in einen anderen Thread auslagern? Ich finde das ist schon zu viel OT hier, vielen Dank!
 
Thore   Nutzer

27.01.2010, 21:31 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

@Andreas_Wolf:

> Genau das dürfte Thore mit "erlauben, eine entsprechende kopierbare
> Version einzusetzen", gemeint haben. Also durchaus Praxis, nicht nur
> Theorie.
Richtig, das habe ich gemeint.

>> Nur wenn die Herstellerfirma ihr ok dafür gibt =)

> Naja, in der Erlaubnis, die Werke zum Download anzubieten, sollte die
> Erlaubnis zur Beseitigung eines evtl. vorhandenen Kopierschutzes
> schon rein logisch mit enthalten sein ;-)

Hehe ja aber schließt es praktisch nicht ein, sondern muss "manuell" nachgereicht werden ;)


> Passwortschutz ist *kein* Kopierschutz. Bitte nicht alles durcheinanderwerfen.
> (Auf dieses angedachte Passwortknackverbot hätte ich zudem gern eine Quelle.)
Ja das ist richtig, ich war mir nur nicht sicher ob der Gesetzesentwurf für beides gedacht war, oder am Ende doch nur für CDs. Aber soweit ich es damals gelesen hab, schränkte es auch das knacken des eigenen Passworts, sowie das Erstellen eigener Kopien ein, ich kann mich aber auch irren, es war schon ein paar Jahre her.
Hier ist eine wo es angerissen wird, die andere kenn ich aufgrund des Alters des Artikels leider nicht mehr, aber vielleicht kommt man über diesen Text was raus?
http://www.heise.de/ct/artikel/Die-Auseinandersetzung-um-das-Urheberrecht-in-der-digitalen-Welt-302438.html

Es ist auch nicht gesagt daß dieses Gesetz je den Entwurf-Status überschritten hat, wie gesagt, ich habs nur gelesen und weitergegeben ohne weiteres Wissen darüber. Wer mehr weiß darf es gerne sagen, mich würds interessieren =)
 
Thore   Nutzer

27.01.2010, 12:17 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

> Bei legalen Seiten? Nö. Da darf von den Seitenbetreiber natürlich der Kopierschutz ausgehebelt werden.
Nur wenn die Herstellerfirma ihr ok dafür gibt =) Diese geben dem Betreiber normal eine nicht-kopiergeschützte Version oder erlauben, eine entsprechende kopierbare Version einzusetzen.
Selber cracken kann sogar von freier Software illegal sein, im Gespräch war sogar, daß man selbst die eignenen Passwörter nicht knacken darf.
Wenn jemand weiß ob dieses Gesetz durch ist, möge mich ergänzen =)

Mal was anderes, hier geht es doch um den X1000, also würde ich vorschlagen, auch wieder dahin zurückzukehren.
Die ADF Geschichte passt ja zu allen 2nd Generation PPC Amigas, und ist nicht X1000 speziell.
 
Thore   Nutzer

27.01.2010, 12:06 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

> *Jetzt* darf Thore seinen Spruch gern noch mal bringen ;-)
Hehe manche Dinge klären sich von ganz allein *gggg*

Aber schon beachtlich daß ein Thema das für den End-User noch virtuell ist und so gut wie keine Werbung macht, so viele Thread-Beiträge bekommt ;)
 
Thore   Nutzer

26.01.2010, 13:22 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

@AP:
Ja das Problem könnte sein, wenn die CPU auf den XMOS warten muss (synchrone Bearbeitung) dann könnte es sogar langsamer werden.
Aber das hängt auch vom Design der jeweiligen Software ab. Hier heißt es wohl tatsächlich abwarten und Tee trinken (oder Programmierer entsprechend Kaffee *g*)
 
Thore   Nutzer

26.01.2010, 11:48 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

> "deutlich mehr als 1,2GHz"
Davon gehen wir aus, jedoch heißt es nur
"For reference, our designers have been running the cores at 1.6GHz during thermal testing, but this isn't the exact nominal clock speed."

Wie dem auch sei, der XMOS mag langsamer sein, dafür wird der Code parallel zu anderen Aufgaben durchgeführt, daher auch eine Geschwindigkeitssteigerung im allgemeinen.

Wie es in der Praxis aussieht weiß bisher keiner, aber ich denk, das könnte z.B. für solche Zwecke verwendet werden:
- mp3/mpeg decoder
- 3D Vertex Berechner
- Filter für Bildbearbeitung
etc pp...
Da er frei programmierbar ist, sind die Anwendungsbeispiele sehr weitreichend.

Ob es sich tatsächlich lohnt, zeigt sich erst in der Praxis.
 
Thore   Nutzer

26.01.2010, 08:39 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

>> und bist jedesmal bitter Enttäuscht, wenn Du das "Zepter" Hyperions Pressearbeit (mal wieder ungebeten) in die Hand genommen hast und (jedesmal wieder) die erhoffte Resonanz ausbleibt.

[...]

> Und sowas könnte Hyperion ohne großen finanziellen und zeitlichen Aufwand realisieren.

Ich halte es erstmal auch für klüger, die Community erst abzuchecken, denn die sind die Zielgruppe, die am ehesten kaufen.
Otto Normaluser würden nach dem Kauf sich beschweren, weil kein Windoof drauf läuft ;) Naja so in etwa eben.
Wenn die Resonanz gut ist, könnte ein wenig Werbung nicht schaden.
Ich nehm auch an, daß diese nicht erst am Fließband hergestellt werden.
Ist eben immer so ein Risiko-Spiel bei einer (zwar etablierten) Zielgruppe, die relativ wenig kauffreudige User hat, im Vergleich zur Masse.
 
Thore   Nutzer

26.01.2010, 08:36 Uhr

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Thema: Amiga X1000 bei golem.de
Brett: Amiga, AmigaOS 4

>> Du hast aber nun mal nicht geschrieben, dass ich "kein wenig unrecht hatte", ....

> Doch, nur nicht wortwörtlich. Vielleicht hätte ich einen Zwinkersmiley dahinter setzen sollen. Wie dem auch sei. Ist nicht so wichtig.

Eben so sehe ich das auch, mein Satz war auch mehr als Floskel zu verstehen, so als Hinweis daß wir es sowieso zum derzeitigen Zeitpunkt nicht konkret wissen. Also alles nicht so bierernst nehmen in diesem "noch virtuellen" Thread ;)
 
 
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